Im Januar 2006 Az 046/2 AKA-01–06
An Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag! (z. B. Vertretungslehrkräfte)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
bitte beachten Sie die verschiedenen aktuellen Verfahren der unbefristeten Einstellung von Lehrkräften und die unterschiedlichen Bewerbungszeiträume!
- Hauptauswahlverfahren Einstellung zum Schuljahresbeginn 2006/07;
Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 31. 3. 2006*.
- Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren im Frühjahr 2006;
Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 24. 3. 2006.
- Zusatzqualifikationsauswahlverfahren (Einstellung zum Schuljahresbeginn 06/07); Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 1. 3. 2006.
- Härtefallauswahlverfahren 2006 (Einstellung zum Schuljahresbeginn 06/07); Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 1. 7. 2006.
- Schwerbehindertenauswahlverfahren (Einstellung zum Schuljahresbeginn 06/07); Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 1. 7. 2006.
* Der Bewerbungsschluss endet deutlich früher, nämlich zum 1. 3. bzw. vor dem 24. 3. 2006, wenn Sie am Verfahren Nr.3 und/oder am Verfahren Nr.2 teilnehmen möchten; die Teilnahme am Hauptauswahlverfahren ist nämlich Voraussetzung für die Teilnahme an den übrigen Verfahren!
Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse www.lehrereinstellung-bw.de (linke Navigationsleiste: Menüpunkt Bewerbung für Schul arten (Info) -> rechte Navigationsleiste: Menüpunkt Hinweise zur Lehrereinstellung im Bereich Gymnasien und berufliche Schulen). Die entsprechende Verwaltungsvorschrift, der sogenannte „Einstellungserlass“, ist in Kultus und Unterricht Januar 2006 veröffentlicht.
Was ist nötig bzw. empfehlenswert?
- unbedingt (u. zuerst) Antrag auf Aufnahme in die Bewerberlisten für das Hauptauswahlverfahren mit Formular bei dem Regierungspräsidium stellen, in dessen Bezirk Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolviert haben!
- Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste(n) für das Zusatzqualifikations-
auswahlverfahren bei dem RP/den RPs, in dem/den Sie eine Einstellung anstreben, stellen (mit Formular u. Bewerbungsmappe mit den Nachweisen der Zusatzqualifikation/en, z. B. Vertretungslehrertätigkeit, Unterricht an Privatschulen u.a.) [Voraussetzung: Teilnahme am Hauptauswahlverfahren]
- ggf. Bewerbung im schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren Früh jahr 06 direkt bei der im Internet (Adresse: s. oben) ausschreibenden Schule [Voraussetzung: Teilnahme am Hauptauswahlverfahren]; Mitteilung der schulbezogenen Bewerbung zusätzlich an das RP, bei dem Sie Ihren Antrag auf Teilnahme am Hauptauswahlverfahren gestellt haben.
- ggf. Antrag auf Aufnahme ins Härtefall-Auswahlverfahren bei dem RP stellen, in dessen Bezirk Sie vorrangig eine Einstellung anstreben (mit Vordruck vom RP).
Sie sollten Ihre Situation als sozialer Härtefall detailliert belegen.
- ggf. Antrag auf Aufnahme ins Schwerbehindertenauswahlverfahren bei dem RP stellen, in dessen Bezirk Sie eine Einstellung vorrangig anstreben (mit Vordruck vom RP).
- ggf. spätestens bis 18. 5. 06 eine etwaige Änderung/Erweiterung der möglichen Einsatzorte dem RP mitteilen.
- ggf. ab Mitte Juli 06 die oben genannte Internetadresse auf erneute schulbezogene Stellenausschreibungen prüfen.
- Hinweis: In besonderen Einzelfällen, nämlich bei einer besonderen Mangelsituation vor Ort, kann ein RP während des Schuljahres, d.h. unterjährig, eine Lehrkraft unbefristet einstellen; das jeweilige RP informiert.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Sie bestmöglich beraten und unterstützen können!
Ihr A K A
PhV BW
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