An Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag!

21. November 2009

Info Nr. 01 / 2009
Januar 2009

An Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag!
(z. B. Vertretungslehrkräfte)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das schulbezogene November-Sonderstellenausschreibungsverfahren (vgl. AKA-Info Nov. 09) ist abgeschlossen.

Beachten Sie bitte trotzdem die verschiedenen aktuellen Verfahren der unbefristeten Einstellung von Lehrkräften und die unterschiedlichen Bewerbungszeiträume!

1. Listenauswahlverfahren Einstellung zum Schuljahresbeginn 2009/10; Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 31. 3. 2009*.
2. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren für den ländlichen Raum; Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 23. 2. 2009.
3. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren – Hauptausschreibungsverfahren; Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 14. 4. 2009.
4. Zusatzqualifikationsauswahlverfahren (Einstellung zum Schuljahresbeginn 07/08) Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 2. 3. 2008.
5. Schwerbehindertenauswahlverfahren 2008 (Einstellung zum Schuljahresbeginn 09/10); Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 2. 6. 2009.
6. Härtefallauswahlverfahren (Einstellung zum Schuljahresbeginn 09/10); Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 1. 7. 2009.
7. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren im Nachrückverfahren; Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: voraussichtlich 14. 7. 09.
8. Unterjährige Stellenausschreibungen: nach Abschluss der Verfahren Nr. 1 bis 7.

* Der Bewerbungsschluss endet deutlich früher, wenn Sie an den Verfahren Nr. 2, Nr. 4 und/oder am Verfahren Nr. 3 teilnehmen möchten; die Teilnahme am Listenauswahlverfahren ist nämlich Voraussetzung für die Teilnahme an allen übrigen Verfahren!

Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse
www.lehrereinstellung-bw.de (linke Navigationsleiste: Menüpunkt Informationen > Bewerbung für Schularten (Info) > rechte Navigationsleiste: Menüpunkt Hinweise zur Lehrereinstellung im Bereich Gymnasien und berufliche Schulen).
Die entsprechende Verwaltungsvorschrift, der sogenannte „Einstellungserlass“, ist in
Kultus und Unterricht Januar 2009 veröffentlicht.

Was ist nötig bzw. empfehlenswert?

  • unbedingt (u. zuerst) Antrag auf Aufnahme in die Bewerberlisten für das Listenauswahlverfahren mit Formular bei dem Regierungspräsidium stellen, in dessen Bezirk Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolviert haben!
  • Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste(n) für das Zusatzqualifikationsauswahlverfahren bei dem RP/den RPen, in dem/denen Sie eine Einstellung anstreben, stellen (m. Formular (herunterladen: Menüpunkt Service > Downloads) u. Bewerbungsmappe mit den Nachweisen der Zusatzqualifikation/en, z. B. Vertretungslehrertätigkeit, Unterricht an Privatschulen u.a.) [Voraussetzung: Teilnahme am Listenauswahlverfahren]
  • ggf. Bewerbung in den schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren (s. Nr. 2, 3, 7) direkt bei der im Internet (Adresse: s. oben) ausschreibenden Schule [Voraussetzung: Teilnahme am Listenauswahlverfahren]; Mitteilung der schulbezogenen Bewerbung zusätzlich an das RP, bei dem Sie Ihren Antrag auf Teilnahme am Listenauswahlverfahren gestellt haben.
  • ggf. Antrag auf Aufnahme ins Härtefall-Auswahlverfahren bei dem RP stellen, in
    dessen Bezirk Sie vorrangig eine Einstellung anstreben (mit Vordruck vom RP).
    Sie sollten Ihre Situation als sozialer Härtefall detailliert belegen.
  • ggf. Antrag auf Aufnahme ins Schwerbehindertenauswahlverfahren bei dem RP
    stellen, in dessen Bezirk Sie eine Einstellung vorrangig anstreben (mit Vordruck
    vom RP und Kopie des Schwerbehindertenausweises).
  • ggf. spätestens bis 9. Mai 2009 eine etwaige Änderung/Erweiterung der möglichen Einsatzorte dem RP online (> Kurzanleitung für Online-Bewerbung) oder schriftlich mitteilen.
  • ggf. ab etwa 7. Juli 2009 die oben genannte Internetadresse auf erneute schulbezogene Stellenausschreibungen prüfen.
  • Hinweis: In besonderen Einzelfällen, nämlich bei einer besonderen Mangelsituation
    vor Ort, kann ein RP während des Schuljahres, d.h. unterjährig, eine Lehrkraft unbefristet einstellen; das jeweilige RP informiert im Internet (Adresse: s. oben).
  • Hinweis: Für die Verfahren Nr. 1, 2, 3 und 7 ist eine Online-Bewerbung in Verbindung mit einer schriftlichen Bewerbung (Belegausdruck mit Anlagen) möglich: www.lehrereinstellung-bw.de Menüpunkt „Bewerbung online„.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt
aufzunehmen, damit wir Sie bestmöglich beraten
und unterstützen können!

Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern!

Ihr A K A Arbeitskreis Angestellte des PhV BW
PhV BW www.phv-bw.de

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