Betroffene Personen:
L i A:
— deren Arbeitsvertrag vor dem 30.09.1997 abgeschlossen worden ist und — die Beihilfe beziehen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie diesem Personenkreis angehören und im Rahmen der Besitzstandswahrung auch unter dem TVL weiterhin Beihilfe im vollen Umfang oder für Teilleistungen beziehen, dann müssen Sie unbedingt beachten, dass für alle Arbeitnehmer (früher Angestellte) beim Eintritt des Rentenfalls kein Beihilfeanspruch mehr besteht. Sie sind dann ganz auf die Leistungen ihrer Krankenversicherung angewiesen.
Bitte bedenken Sie:
Da Renten in der Regel niedriger sind als die Versorgungsbezüge der Beamten, kann man als Rentner wieder krankenversicherungspflichtig werden.
ABER ACHTUNG:
Seit dem 01. Juli 2000 können Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres wegen einer Verminderung ihrer Einnahmen krankenversicherungspflichtig werden, nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten, wenn sie für die Zeit davor keine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können.
Sie müssten sich für diesen Fall ganz über eine private Krankenversicherung absichern.
Vor diesem Problem warnen wir seit Jahren immer wieder. Dennoch geraten Kolleginnen und Kollegen auch heute noch in diese schwierige Situation, aus der es dann keinen Ausweg gibt.
Bitte sorgen Sie rechtzeitig vor Ihrem 55. Lebensjahr vor, in dem Sie sich entsprechend versichern. Erkundigen Sie sich genau über Ihre persönliche Situation und Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AKA Arbeitskreis für Angestellte PhV BW
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