WARNUNG aus gegebenem Anlass

21. November 2007

Im Novem­ber 2007
Info-Nr. 10 / 2007

W A R N U N G aus gegeben­em Anlass:

Betrof­fene Per­so­n­en:

L i A:

— deren Arbeitsver­trag vor dem 30.09.1997 abgeschlossen wor­den ist und
— die Bei­hil­fe beziehen

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

wenn Sie diesem Per­so­n­enkreis ange­hören und im Rah­men der Besitz­s­tandswahrung auch
unter dem TVL weit­er­hin Bei­hil­fe im vollen Umfang oder für Teilleis­tun­gen beziehen, dann müssen Sie unbe­d­ingt beacht­en, dass für alle Arbeit­nehmer (früher Angestellte)
beim Ein­tritt des Renten­falls kein Bei­hil­feanspruch mehr beste­ht.
Sie sind dann ganz auf die Leis­tun­gen ihrer Kranken­ver­sicherung angewiesen.

Bitte bedenken Sie:

Da Renten in der Regel niedriger sind als die Ver­sorgungs­bezüge der Beamten, kann man als Rent­ner wieder kranken­ver­sicherungspflichtig wer­den.

ABER ACHTUNG:

Seit dem 01. Juli 2000 kön­nen Per­so­n­en, die nach Vol­len­dung des 55. Leben­s­jahres wegen ein­er Ver­min­derung ihrer Ein­nah­men kranken­ver­sicherungspflichtig wer­den, nicht mehr in eine geset­zliche Krankenkasse ein­treten, wenn sie für die Zeit davor keine Zuge­hörigkeit
zur geset­zlichen Kranken­ver­sicherung nach­weisen kön­nen.

Sie müssten sich für diesen Fall ganz über eine pri­vate Kranken­ver­sicherung absich­ern.

Vor diesem Prob­lem war­nen wir seit Jahren immer wieder. Den­noch ger­at­en Kol­legin­nen und Kol­le­gen auch heute noch in diese schwierige Sit­u­a­tion, aus der es dann keinen Ausweg gibt.

Bitte sor­gen Sie rechtzeit­ig vor Ihrem 55. Leben­s­jahr vor, in dem Sie sich entsprechend ver­sich­ern.
Erkundi­gen Sie sich genau über Ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion und Möglichkeit­en.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA
Arbeit­skreis für Angestellte PhV BW

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Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern!

Ihr A K A Arbeit­skreis Angestellte des PhV BW
PhV BW www.phv-bw.de

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