Lehrereinstellung für das Schuljahr 2012/13

10. Januar 2012

Info Nr. 1 / 2012
Jan­u­ar 2012

An Vertre­tungslehrkräfte und alle übri­gen Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis mit einem befris­teten Arbeitsver­trag!
Lehrere­in­stel­lung für das Schul­jahr 2012/13

Der gesamte Ver­fahrens­ablauf zur Lehrere­in­stel­lung für das Schul­jahr 2011/12 ist kom­plex und umfan­gre­ich. Beacht­en Sie bitte die unter­schiedlichen Bewer­bungszeiträume und die ver­schiede­nen Ver­fahren der unbe­fris­teten Ein­stel­lung!
In diesem Info-Blatt sind die wichtig­sten Ter­mine, Dat­en und Adressen aufge­lis­tet.

Aktuelle Infor­ma­tio­nen und Hin­weise zur Lehrere­in­stel­lung sowie die Stel­lenauss­chrei­bun­gen wer­den im Inter­net­por­tal www.lehrereinstellung-bw.de

präsen­tiert. Dort kön­nen alle Infor­ma­tio­nen einge­se­hen wer­den. Deshalb sollte diese Seite
regelmäßig aufgerufen wer­den (linke Nav­i­ga­tion­sleiste: Menüpunkt Infor­ma­tio­nen => Bewer­bung für Schu­larten (Info) => rechte Nav­i­ga­tion­sleiste: Menüpunkt Hin­weise zur Lehrere­in­stel­lung im Bere­ich Gym­nasien und beru­fliche Schulen).

Sowohl bei den Gym­nasien als auch bei den beru­flichen Schulen wird ein Großteil der Stellen
über die schul­be­zo­ge­nen Auss­chrei­bungsver­fahren beset­zt. Insofern wird der Ein­stel­lungs-
spiel­raum im Lis­te­nauswahlver­fahren (Haup­tauswahlver­fahren) erhe­blich eingeschränkt.
Bewer­berin­nen und Bewer­bern wird deshalb drin­gend emp­fohlen, sich auf schul­be­zo­gene
Stel­lenauss­chrei­bun­gen zu bewer­ben. Dies gilt ins­beson­dere für Man­gel­re­gio­nen und
Man­gelfäch­er.

Ein beson­ders wichtiger TERMIN ist der 31. März 2012.

Dies ist der let­zte Abga­beter­min für Anträge auf Auf­nahme in die Bewer­berlis­ten für das Schul­jahr 2012/13. Diese Auf­nahme in das Lis­ten­ver­fahren ist die Voraus­set­zung für die Teil­nahme an allen übri­gen Ver­fahren. Zu Ver­fahrens­de­tails: siehe obige Inter­net-Adresse.

Beachte: FRÜHERE TERMINE:

1. Schul­be­zo­genes Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren für den ländlichen Raum:
Die Auss­chrei­bung der Stellen und die Bewer­bungsphase dauern vom
15. bis 24. Feb­ru­ar 2012.

2. Zusatzqual­i­fika­tionsver­fahren:
Bewer­bungss­chluss für die Auf­nahme ins Ver­fahren: 1. März 2012

Weit­ere Auss­chrei­bungsver­fahren:
3. Schul­be­zo­genes Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren (Haup­tauss­chrei­bungsver­fahren)
Beim Haup­tauss­chrei­bungsver­fahren läuft die Auss­chrei­bungs- und Bewer­bungs-
frist vom 30. März bis 13. April 2012.
4. Schul­be­zo­genes Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren im Nachrück­ver­fahren
Die Bewer­bungs- und Auss­chrei­bungs­frist dauert vom 9. bis 16. Juli 2012.

Für alle Auss­chrei­bun­gen gilt, dass Bewer­bun­gen bis spätestens zum Ende der jew­eili­gen Bewer­bungs­frist direkt an die auss­chreibende Schule zu richt­en sind. Fol­gende Unter­la­gen sind beizufü­gen:
— Tabel­lar­isch­er Lebenslauf
— Kopi­en der Zeug­nisse der Lehramt­sprü­fun­gen
— Kopie der Auf­nah­mebestä­ti­gung in die Bewer­berliste
— Nach­weis über die jew­eils geforderten beson­deren Qual­i­fika­tio­nen
Die Bewer­berin­nen und Bewer­ber müssen die schul­be­zo­ge­nen Bewer­bun­gen zusät­zlich online dem Regierung­sprä­sid­i­um, bei dem der Antrag auf Ein­stel­lung in den Schul­dienst gestellt wurde, bekan­nt geben.

ACHTUNG!
Die Teil­nahme von Alt­be­wer­berin­nen und Alt­be­wer­bern sowie von Bewer­berin­nen und Bewer­bern aus anderen Län­dern am schul­be­zo­ge­nen Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren ist nur mit ein­er Bestä­ti­gung des Regierung­sprä­sid­i­ums über die Auf­nahme in die Bewer­berliste möglich.
Der Antrag auf Auf­nahme in die Bewer­berliste muss deshalb rechtzeit­ig gestellt wer­den.

Weit­ere Ver­fahren und Ter­mine:

5. Schwer­be­hin­derten­ver­fahren:
Bewer­bungss­chluss für die Auf­nahme ins Ver­fahren: 1. Juni 2012.
6. Härte­fal­lver­fahren:
Bewer­bungss­chluss für die Auf­nahme ins Ver­fahren: 2. Juli 2012.
7. Unter­jährige Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren:
nach Abschluss der oben aufge­führten Ver­fahren.

Hin­weis:
Nur die Ver­fahren Nr. 2, 5 u. 6 erfol­gen in Papier­form; bei allen übri­gen Ver­fahren ist eine Online-Bewer­bung in Verbindung mit ein­er schriftlichen Bewer­bung (Bel­e­gaus­druck mit Anla­gen) erwün­scht: www.lehrereinstellung-bw.de Menüpunkt “Bewer­bung online”.
Eine Bewer­bung kann erst dann abschließend bear­beit­et wer­den, wenn nach der Dat­en-eingabe der Bewer­bungs­bel­e­gaus­druck unter­schrieben samt allen erforder­lichen Anla­gen inner­halb von 7 Werk­ta­gen an das im Bel­e­gaus­druck genan­nte Regierung­sprä­sid­i­um über­sandt wor­den ist. Maßge­blich für die Frist­wahrung ist ter­min­gerechte Ein­gang des unter­schriebe­nen Bel­e­gaus­drucks, nicht der Online-Ein­gang.

Weit­ere Hin­weise:

Eine nachträgliche Änderung/Erweiterung ihrer Ein­satzwün­sche müssen Sie bis spätestens11. Mai 2012 dem Regierung­sprä­sid­i­um mit­teilen.

Zusatzqual­i­fika­tionsver­fahren: Zusät­zliche Qual­i­fika­tio­nen wie Vertre­tung­sun­ter­richt, Unter­richt an Pri­vatschulen u. ä. wer­den bei der Ein­stel­lung berück­sichtigt (Bewer­bungsmappe mit den Nach­weisen der Zusatzqualifikation/en ein­re­ichen).

Schwer­be­hin­derten­ver­fahren: Kopie des Schwer­be­hin­derte­nausweis­es bei­le­gen.

Härte­fal­lver­fahren: Sie soll­ten ihre Sit­u­a­tion als sozialen Härte­fall detail­liert bele­gen.

 

 

 

 

 

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