Lehrereinstellung für das Schuljahr 2012/13
10. Januar 2012
Info Nr. 1 / 2012
Januar 2012
An Vertretungslehrkräfte und alle übrigen Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag!
Lehrereinstellung für das Schuljahr 2012/13
Der gesamte Verfahrensablauf zur Lehrereinstellung für das Schuljahr 2011/12 ist komplex und umfangreich. Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Bewerbungszeiträume und die verschiedenen Verfahren der unbefristeten Einstellung!
In diesem Info-Blatt sind die wichtigsten Termine, Daten und Adressen aufgelistet.
Aktuelle Informationen und Hinweise zur Lehrereinstellung sowie die Stellenausschreibungen werden im Internetportal www.lehrereinstellung-bw.de
präsentiert. Dort können alle Informationen eingesehen werden. Deshalb sollte diese Seite
regelmäßig aufgerufen werden (linke Navigationsleiste: Menüpunkt Informationen => Bewerbung für Schularten (Info) => rechte Navigationsleiste: Menüpunkt Hinweise zur Lehrereinstellung im Bereich Gymnasien und berufliche Schulen).
Sowohl bei den Gymnasien als auch bei den beruflichen Schulen wird ein Großteil der Stellen
über die schulbezogenen Ausschreibungsverfahren besetzt. Insofern wird der Einstellungs-
spielraum im Listenauswahlverfahren (Hauptauswahlverfahren) erheblich eingeschränkt.
Bewerberinnen und Bewerbern wird deshalb dringend empfohlen, sich auf schulbezogene
Stellenausschreibungen zu bewerben. Dies gilt insbesondere für Mangelregionen und
Mangelfächer.
Ein besonders wichtiger TERMIN ist der 31. März 2012.
Dies ist der letzte Abgabetermin für Anträge auf Aufnahme in die Bewerberlisten für das Schuljahr 2012/13. Diese Aufnahme in das Listenverfahren ist die Voraussetzung für die Teilnahme an allen übrigen Verfahren. Zu Verfahrensdetails: siehe obige Internet-Adresse.
Beachte: FRÜHERE TERMINE:
1. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren für den ländlichen Raum:
Die Ausschreibung der Stellen und die Bewerbungsphase dauern vom
15. bis 24. Februar 2012.
2. Zusatzqualifikationsverfahren:
Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 1. März 2012
Weitere Ausschreibungsverfahren:
3. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren (Hauptausschreibungsverfahren)
Beim Hauptausschreibungsverfahren läuft die Ausschreibungs- und Bewerbungs-
frist vom 30. März bis 13. April 2012.
4. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren im Nachrückverfahren
Die Bewerbungs- und Ausschreibungsfrist dauert vom 9. bis 16. Juli 2012.
Für alle Ausschreibungen gilt, dass Bewerbungen bis spätestens zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist direkt an die ausschreibende Schule zu richten sind. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
— Tabellarischer Lebenslauf
— Kopien der Zeugnisse der Lehramtsprüfungen
— Kopie der Aufnahmebestätigung in die Bewerberliste
— Nachweis über die jeweils geforderten besonderen Qualifikationen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die schulbezogenen Bewerbungen zusätzlich online dem Regierungspräsidium, bei dem der Antrag auf Einstellung in den Schuldienst gestellt wurde, bekannt geben.
ACHTUNG!
Die Teilnahme von Altbewerberinnen und Altbewerbern sowie von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Ländern am schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren ist nur mit einer Bestätigung des Regierungspräsidiums über die Aufnahme in die Bewerberliste möglich.
Der Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste muss deshalb rechtzeitig gestellt werden.
Weitere Verfahren und Termine:
5. Schwerbehindertenverfahren:
Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 1. Juni 2012.
6. Härtefallverfahren:
Bewerbungsschluss für die Aufnahme ins Verfahren: 2. Juli 2012.
7. Unterjährige Stellenausschreibungsverfahren:
nach Abschluss der oben aufgeführten Verfahren.
Hinweis:
Nur die Verfahren Nr. 2, 5 u. 6 erfolgen in Papierform; bei allen übrigen Verfahren ist eine Online-Bewerbung in Verbindung mit einer schriftlichen Bewerbung (Belegausdruck mit Anlagen) erwünscht: www.lehrereinstellung-bw.de Menüpunkt “Bewerbung online”.
Eine Bewerbung kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn nach der Daten-eingabe der Bewerbungsbelegausdruck unterschrieben samt allen erforderlichen Anlagen innerhalb von 7 Werktagen an das im Belegausdruck genannte Regierungspräsidium übersandt worden ist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist termingerechte Eingang des unterschriebenen Belegausdrucks, nicht der Online-Eingang.
Weitere Hinweise:
Eine nachträgliche Änderung/Erweiterung ihrer Einsatzwünsche müssen Sie bis spätestens11. Mai 2012 dem Regierungspräsidium mitteilen.
Zusatzqualifikationsverfahren: Zusätzliche Qualifikationen wie Vertretungsunterricht, Unterricht an Privatschulen u. ä. werden bei der Einstellung berücksichtigt (Bewerbungsmappe mit den Nachweisen der Zusatzqualifikation/en einreichen).
Schwerbehindertenverfahren: Kopie des Schwerbehindertenausweises beilegen.
Härtefallverfahren: Sie sollten ihre Situation als sozialen Härtefall detailliert belegen.