AKA-Info 2/2020: Wichtige Information für sog. „Nichterfüller“-Vertretungslehrkräfte an Gymnasien

7. Februar 2020

 

In der neuen Ver­wal­tungsvorschrift des Kul­tus­min­is­teri­ums über die Ein­stel­lung von Lehramts­be­wer­berin­nen und Lehramts­be­wer­bern (s. K. u. U. Jan­u­ar 2020) wird unter Zif­fer 13.1. zur neuen Möglichkeit der Ein­stel­lung von sog. „Nichter­füllern“, d. h. Bewerber/innen, die nicht die über eine in Baden-Würt­tem­berg erwor­bene gym­nasiale oder als gle­ich­w­er­tig anerkan­nte Lehrbe­fähi­gung ver­fü­gen, u. a. aus­ge­führt:

„In beson­ders begrün­de­ten Einzelfällen kön­nen ins­beson­dere an son­der­päd­a­gogis­chen Bil­dungs- und Beratungszen­tren sowie in den Fäch­ern Sport, Musik und Bildende Kun­st bei dauer­haftem Bedarf son­stige Bewer­berin­nen und Bewer­ber, die bere­its langjährige Tätigkeit­en im öffentlichen Schul­dienst des Lan­des Baden-Würt­tem­berg bei entsprechend pos­i­tiv­er Beurteilung nach­weisen kön­nen, unbe­fris­tet als Tar­if­beschäftigte eingestellt wer­den, sofern abse­hbar keine Bewer­berin­nen und Bewer­ber mit anerkan­nter Lehrbe­fähi­gung zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Bewer­bung erfol­gt jew­eils auss­chließlich online über die Inter­net­seite www.lehrer-online-bw.de.“

Das bedeutet: Wenn im Bere­ich all­ge­mein bildende Gym­nasien im Einzelfall ein dauer­hafter Bedarf vor allem – aber nicht nur – in den Fäch­ern Sport, Musik und Bildende Kun­st beste­ht und abse­hbar keine Bewerber/innen mit anerkan­nter Lehrbe­fähi­gung zur Ver­fü­gung ste­hen, aber ein/e Bewerber/in aus dem Kreis der „Nichter­füller“ mit langjähriger Beruf­ser­fahrung als Vertre­tungslehrkraft an staatlichen Gym­nasien in BW und pos­i­tiv­er Beurteilung, ist eine unbe­fris­tete Ein­stel­lung tar­if­beschäftigt als L. i. A. möglich (im Rah­men des begren­zten Stel­lenkontin­gents für die o. g. beson­ders begrün­de­ten Einzelfälle).

Die Son­der­regelung gilt für alle Schu­larten; die begren­zte Anzahl an Ein­stel­lungsmöglichkeit­en verteilt sich also nicht nur auf Gym­nasien, son­dern auch auf son­der­päd­a­gogis­che Bil­dungs — und Beratungszen­tren, Grund­schulen sowie Beru­fliche Schulen.

Infor­ma­tio­nen, ab wann u. wie im Einzel­nen die Bewer­bung über die Inter­net­seite erfol­gen muss, fol­gen, sobald Weit­eres seit­ens des Kul­tus­min­is­teri­ums bekan­nt gemacht wor­den ist.

Der Arbeit­skreis Arbeit­nehmer des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg AKA PhV BW freut sich, dass seine langjähri­gen Bemühun­gen auf allen Ebe­nen um eine beru­fliche Per­spek­tive für wieder­holt befris­tet eingestellte soge­nan­nte „Nichter­füller“ – Lehrkräfte erfol­gre­ich waren und nun, wenn auch in begren­ztem Umfang, für diese Kol­legin­nen und Kol­le­gen eine unbe­fris­tete Beschäf­ti­gung als Möglichkeit eröffnet wird.

Der AKA PhV BW geht davon aus, dass auch im näch­sten Jahr ein bes­timmtes Kontin­gent von Stellen für eine unbe­fris­tete Ein­stel­lung als tar­if­beschäftigte Lehrkraft für soge­nan­nte „Nichter­füller“ – Lehrkräfte, die die o. g. Bedin­gun­gen erfüllen, zur Ver­fü­gung ste­hen wer­den.

Der AKA PhV BW wird sich weit­er für eine Verbesserung der Sit­u­a­tion befris­tet beschäftigter Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis ein­set­zen.

Mit fre­undlichen Grüßen,

Ihr AKA PhV BW

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