AKA-Info 2/2020: Wichtige Information für sog. „Nichterfüller“-Vertretungslehrkräfte an Gymnasien
7. Februar 2020
In der neuen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern (s. K. u. U. Januar 2020) wird unter Ziffer 13.1. zur neuen Möglichkeit der Einstellung von sog. „Nichterfüllern“, d. h. Bewerber/innen, die nicht die über eine in Baden-Württemberg erworbene gymnasiale oder als gleichwertig anerkannte Lehrbefähigung verfügen, u. a. ausgeführt:
„In besonders begründeten Einzelfällen können insbesondere an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie in den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst bei dauerhaftem Bedarf sonstige Bewerberinnen und Bewerber, die bereits langjährige Tätigkeiten im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bei entsprechend positiver Beurteilung nachweisen können, unbefristet als Tarifbeschäftigte eingestellt werden, sofern absehbar keine Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Lehrbefähigung zur Verfügung stehen. Die Bewerbung erfolgt jeweils ausschließlich online über die Internetseite www.lehrer-online-bw.de.“
Das bedeutet: Wenn im Bereich allgemein bildende Gymnasien im Einzelfall ein dauerhafter Bedarf vor allem – aber nicht nur – in den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst besteht und absehbar keine Bewerber/innen mit anerkannter Lehrbefähigung zur Verfügung stehen, aber ein/e Bewerber/in aus dem Kreis der „Nichterfüller“ mit langjähriger Berufserfahrung als Vertretungslehrkraft an staatlichen Gymnasien in BW und positiver Beurteilung, ist eine unbefristete Einstellung tarifbeschäftigt als L. i. A. möglich (im Rahmen des begrenzten Stellenkontingents für die o. g. besonders begründeten Einzelfälle).
Die Sonderregelung gilt für alle Schularten; die begrenzte Anzahl an Einstellungsmöglichkeiten verteilt sich also nicht nur auf Gymnasien, sondern auch auf sonderpädagogische Bildungs – und Beratungszentren, Grundschulen sowie Berufliche Schulen.
Informationen, ab wann u. wie im Einzelnen die Bewerbung über die Internetseite erfolgen muss, folgen, sobald Weiteres seitens des Kultusministeriums bekannt gemacht worden ist.
Der Arbeitskreis Arbeitnehmer des Philologenverbands Baden-Württemberg AKA PhV BW freut sich, dass seine langjährigen Bemühungen auf allen Ebenen um eine berufliche Perspektive für wiederholt befristet eingestellte sogenannte „Nichterfüller“ – Lehrkräfte erfolgreich waren und nun, wenn auch in begrenztem Umfang, für diese Kolleginnen und Kollegen eine unbefristete Beschäftigung als Möglichkeit eröffnet wird.
Der AKA PhV BW geht davon aus, dass auch im nächsten Jahr ein bestimmtes Kontingent von Stellen für eine unbefristete Einstellung als tarifbeschäftigte Lehrkraft für sogenannte „Nichterfüller“ – Lehrkräfte, die die o. g. Bedingungen erfüllen, zur Verfügung stehen werden.
Der AKA PhV BW wird sich weiter für eine Verbesserung der Situation befristet beschäftigter Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr AKA PhV BW