AKA-Info 11/2021: Entfristungen in begrenzter Anzahl nach Einzelfallprüfung möglich bei befristet eingestellten „Nichterfüller“- Lehrkräften im Arbeitnehmerverhältnis – Antragsfrist endet am 10.01.2022 (erster Schultag nach Weihnachtsferien) – Mindestbeschäftigungsdauer: neu: 30 Monate

25. November 2021

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

bitte machen Sie die befris­tet eingestell­ten Lehrkräfte Ihrer Schule auf fol­gen­den Sachver­halt aufmerk­sam:

Bei ein­er bes­timmten Teil­gruppe der befris­tet eingestell­ten Lehrkräfte i. A. ist für eine begren­zte Anzahl von Per­so­n­en die Ent­fris­tung des befris­teten Arbeitsver­trags möglich; der befris­tete Ver­trag wird in diesem Fall nach Einzelfall­prü­fung und Beteili­gung der Per­son­al- und Schwer­be­hin­derten­vertre­tung in einen unbe­fris­teten Arbeitsver­trag umge­wan­delt: Die Ent­fris­tung von Verträ­gen wird in unmit­tel­barem Anschluss zum Ablauf des Ver­trags umge­set­zt. Damit sind die Som­mer­fe­rien bere­its eingeschlossen.

Die Teil­gruppe befris­tet eingestell­ter Lehrkräfte i. A., die an diesem Ver­fahren teil­nehmen kann, umfasst die sog. „Nichterfüller“-Lehrkräfte i. A., d.h. alle diejeni­gen, die die lauf­bah­n­rechtlichen Voraus­set­zun­gen für eine Ver­beam­tung nicht erfüllen. In der Regel haben sie eine andere Aus­bil­dung als die „klas­sis­che“ Gym­nasiallehreraus­bil­dung; sie ver­fü­gen also nicht über eine in Baden-Würt­tem­berg erwor­bene gym­nasiale oder als gle­ich­w­er­tig anerkan­nte Lehrbe­fähi­gung. Erkennbar ist das auch daran, dass in ihrem Arbeitsver­trag ver­merkt ist, dass ihre Ein­grup­pierung nach Abschnitt 2 der Ent­gel­tord­nung Lehrkräfte (EntgO‑L) erfol­gte.

Die Bewer­bung erfol­gt online über die Inter­net­seite www.lehrer-online-bw.de

Detail­lierte Infor­ma­tio­nen unter dieser Inter­net­seite über: » Ein­stel­lung » Ent­fris­tung; dort wer­den fol­gende Voraus­set­zun­gen (für eine dauer­hafte Ein­stel­lung) aufge­führt und das Ver­fahren beschrieben:

  • aktuelle befris­tete Beschäf­ti­gung im öffentlichen Schul­dienst des Lan­des Baden-Würt­tem­berg

  • langjährig und erfol­gre­ich aus­geübte Vertre­tungstätigkeit­en (Min­dest­beschäf­ti­gungs­dauer: 30 Monate; dabei wird jed­er ange­fan­gene Ver­tragsmonat voll mit­gezählt)

  • sehr gute bis gute Beurteilung — fest­gestellt sowohl durch die Schule wie auch durch die Schul­ver­wal­tung

  • unab­weis­bar­er nicht anders zu deck­ender dauer­hafter Bedarf

Der Antrag auf Ent­fris­tung ist bis zum 10.01.2022 (dem ersten Schul­t­ag nach den Wei­h­nachts­fe­rien) online im Ver­fahren Vertre­tungspool Online (VPO) zu stellen.

Nach dem Ein­loggen in den vor­liegen­den VPO-Account über die E‑Mail-Adresse und das Ken­nwort kön­nen die Antrags­dat­en aus­ge­füllt wer­den. Der fer­tig aus­ge­füllte Antrag wird danach aus­ge­druckt und der Schulleitung übergeben. Diese hin­wiederum ini­ti­iert im Ver­fahren VPO einen Work­flow, mit dem der Antrag durch die unter­schiedlichen Schul­ver­wal­tungsebe­nen mit jew­eili­gen Stel­lung­nah­men hin­durchgere­icht wird.

Rechts­grund­lage ist die Ver­wal­tungsvorschrift des Kul­tus­min­is­teri­ums über die Ein­stel­lung von Lehramts­be­wer­berin­nen und Lehramts­be­wer­bern, die unter Zif­fer 13.1. zur Möglichkeit der Ent­fris­tung des Arbeitsver­trags von sog. „Nichter­füllern“ u. a. aus­führt:

In beson­ders begrün­de­ten Einzelfällen kann ins­beson­dere an son­der­päd­a­gogis­chen Bil­dungs- und Beratungszen­tren sowie in den Fäch­ern Sport, Musik und Bildende Kun­st bei dauer­haftem Bedarf bei son­sti­gen Bewer­berin­nen und Bewer­bern, die als Tar­if­beschäftigte beim Land Baden-Würt­tem­berg angestellt sind und bere­its langjährige Tätigkeit­en im öffentlichen Schul­dienst des Lan­des Baden-Würt­tem­berg bei entsprechend pos­i­tiv­er Beurteilung nach­weisen kön­nen, der Arbeitsver­trag ent­fris­tet wer­den, sofern abse­hbar keine Bewer­berin­nen und Bewer­ber mit anerkan­nter Lehrbe­fähi­gung zur Ver­fü­gung ste­hen.

Anträge für eine Ent­fris­tung zum fol­gen­den Schul­jahr sind bis zum ersten Schul­t­ag nach den Wei­h­nachts­fe­rien zu stellen. Die Bewer­bung erfol­gt jew­eils auss­chließlich online über die Inter­net­seite www.lehrer-online-bw.de.“

Auf der o. g. Inter­net­seite wird ergänzend informiert:

Zu beacht­en ist, dass dieses Ver­fahren nicht mit anderen Ein­stel­lungsver­fahren ver­glichen wer­den kann, son­dern hier­für nur eine begren­zte Zahl an Stellen zur Ver­fü­gung ste­ht. Insofern ist zunächst eine Auswahl unter den Per­so­n­en zu tre­f­fen, bei denen die oben ange­führten Voraus­set­zun­gen vor­liegen. Da geplant ist, dieses Ver­fahren fortzuführen, haben Per­so­n­en, die in diesem Jahr nicht zum Zuge kom­men, in den näch­sten Jahren die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen und dann berück­sichtigt zu wer­den.

Mit fre­undlichen Grüßen – Ihr AKA PhV BW

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