AKA-Info 1/2016: Lehrereinstellung

24. Januar 2016

Bei Gym­nasien, Gemein­schaftss­chulen und beru­flichen Schulen wer­den auch Stellen über die schul­be­zo­ge­nen Auss­chrei­bungsver­fahren beset­zt. Da die Stel­len­ver­gaben in diesen Ver­fahren das Stel­lenkontin­gent für das Lis­te­nauswahlver­fahren entsprechend ver­ringern, wird emp­fohlen, die schul­be­zo­ge­nen Auss­chrei­bungsver­fahren unbe­d­ingt zu berück­sichti­gen. Dies gilt beson­ders für Man­gel­re­gio­nen und Man­gelfäch­er.

Bitte beacht­en Sie auch die bewer­ber­grup­pen­spez­i­fis­chen Ein­stel­lungsver­fahren (Nr. 2, 6 u. 7)!

Abga­beter­min für Anträge auf Auf­nahme in die Bewer­berlis­ten für Bewer­berin­nen und Bewer­ber, die eine Ein­stel­lung zum Schul­jahres­be­ginn 2016/2017 anstreben, ist (zunächst) grund­sät­zlich der 31. März 2016.

Diese Auf­nahme in das Lis­ten­ver­fahren ist die Voraus­set­zung für die Teil­nahme an allen übri­gen Ver­fahren (m. teils früherem Bewer­bungss­chluss). Zu den Ver­fahrens­de­tails: s. obige Inter­ne­tadresse.

Zur Beach­tung: Frühere Ter­mine ab 1. Feb­ru­ar:

1. Schul­be­zo­genes Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren für den ländlichen Raum:
Die Auss­chrei­bung der Stellen und die Bewer­bungsphase dauern vom 05. bis 13. Feb­ru­ar 2016.

2. Zusatzqual­i­fika­tionsver­fahren (Chance für momen­tane Vertretungs‑L.*): Schlusster­min f. Anträge: 1. Feb­ru­ar 2016

Weit­ere Auss­chrei­bungsver­fahren:

3. Schul­be­zo­genes Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren (Haup­tauss­chrei­bungsver­fahren):
Auss­chrei­bung und Bewer­bungsphase: 23. März bis 03. April 2016.

4. Son­der­auss­chrei­bungstranche Gemein­schaftss­chulen: Auss­chrei­bun­gen für die Gemein-schaftss­chulen erfol­gen zusät­zlich zu den anderen Auss­chrei­bung­ster­mi­nen: 25. — 30. 04. 2016.

5. Schul­be­zo­genes Stel­lenauss­chrei­bungsver­fahren im Nachrück­ver­fahren
Die Bewer­bungs- und Auss­chrei­bungs­frist dauert vom 6. bis 12. Juli 2015.

Für alle Auss­chrei­bun­gen gilt, dass Bewer­bun­gen spätestens zum Ende der jew­eili­gen Bewer­bungs­frist direkt an die auss­chreibende Schule (in Papier­form) zu richt­en sind. Fol­gende Unter­la­gen sind beizufü­gen: tabel­lar­isch­er Lebenslauf, Kopi­en der Zeug­nisse der Lehramt­sprü­fung, Kopie der Auf­nah­mebestä­ti­gung in die Bewer­berliste, Nach­weis über die jew­eils geforderten beson­deren Qual­i­fika­tio­nen, ggf. Nach­weis über Schwer­be­hin­derung bzw. Gle­ich­stel­lung** (nur dann kön­nen die beson­deren Rechte der Schwer­be­hin­derten im Auswahlver­fahren berück­sichtigt wer­den). Die Bewer­berin­nen und Bewer­ber müssen die schul­be­zo­ge­nen Bewer­bun­gen zusät­zlich online dem Regierung­sprä­sid­i­um, bei dem der Antrag auf Ein­stel­lung in den Schul­dienst gestellt wurde, bekan­nt geben.

Weit­ere Ver­fahren und Ter­mine:

6. Schwer­be­hin­derten­ver­fahren: Bewer­bungss­chluss 2. Mai 2016

7. Härte­fal­lver­fahren: Bewer­bungss­chluss 1. Juli 2016

8. Unter­jährige Stel­lenauss­chrei­bun­gen: nach Abschluss der oben aufge­führten Ver­fahren.

Hin­weis:

Nur die Ver­fahren Nr. 2, 6 und 7 erfol­gen in Papier­form. Bei allen übri­gen Ver­fahren ist eine Online-Bewer­bung in Verbindung mit ein­er schriftlichen Bewer­bung (Bel­e­gaus­druck mit Anla­gen) erforder­lich: www.lehrer-online-bw.de

Die Bewer­bung erfordert zunächst eine Reg­istrierung. Um sich zu reg­istri­eren, klick­en Sie im Menüpunkt “Ein­stel­lung” auf “Bewer­bung Ein­stel­lung” und “Bewer­bung” bzw. Erneuern”, tra­gen Ihre E‑Mail-Adresse ein und wählen “…neues Benutzerkon­to reg­istri­eren”.

Eine Bewer­bung kann erst dann abschließend bear­beit­et wer­den, wenn nach der Dateneingabe der Bewer­bungs­bel­e­gaus­druck unter­schrieben samt allen erforder­lichen Anla­gen inner­halb von 7 Werk­ta­gen an das im Bel­e­gaus­druck genan­nte Regierung­sprä­sid­i­um über­sandt wor­den ist. Maßge­blich für die Frist­wahrung ist der ter­min­gerechte Ein­gang des unter­schriebe­nen Bel­e­gaus­drucks.

Eine nachträgliche Änderung/ Erweiterung der Ein­satzwün­sche der Bewer­berin­nen und Bewer­ber muss bis spätestens 6. Mai 2016 online erfol­gen.

* Das Zusatzqual­i­fika­tionsver­fahren berück­sichtigt ins­beson­dere nach der 2. Lehramts-prü­fung erwor­bene, dem Lehrerberuf förder­liche Zusatzqual­i­fika­tio­nen (z. B. Vertre­tungs-lehrertätigkeit, Tätigkeit­en an Pri­vatschulen und Aus­landss­chulen, Erweiterung­sprü­fun­gen, päd­a­gogis­che Zusatzaus­bil­dun­gen; dem Lehrerberuf förder­liche Tätigkeit­en, Erfahrun­gen und Ken­nt­nisse bei der Arbeit mit Men­schen mit Migra­tionsh­in­ter­grund).

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