Stufenvertretung

Personalräte

20. Oktober 2015

Aufgaben von BPR und HPR

Stufenvertretung

Die Stufenvertretungen BPR und HPR haben laut LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) folgende Aufgaben:

Aufgaben der Bezirkspersonalräte (BPR)

  • Ansprechpartner der Regierungspräsidien

  • Mitbestimmung bei 

    – Versetzung von Beamten, 

    – Abordnung von Beamten (über zwei Monaten Dauer), 

    – Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im konventionellen Verfahren

    – Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im Ausschreibungsverfahren einschl. 

  • Teilnahme am Auswahlgespräch bei A 14-Ausschreibungsstellen (im RPT. delegiert an den ÖPR der Schule, es sei denn, ein ÖPR ist im Bewerberkreis oder ein Bewerber beantragt die Beteiligung des BPR anstelle des ÖPR)

  • Teilnahme an Bewerbergesprächen für A15-Beförderungen im Auftrag des HPR, falls der HPR den Termin nicht selbst wahrnehmen kann

  • Einstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen einschließlich Eingruppierung und Stufenzuordnung

  • Zustimmung zu Fortbildungsplanung, -katalog, -konzeption

  • Teilnehmerauswahl bei Fortbildungen

Auf Antrag einer betroffenen verbeamteten Lehrkraft Mitbestimmung bei

  • Probezeitverlängerung

  • Entlassung aus der Probezeit

  • Entlassung aus dem Dienst (z.B. wegen Dienstunfähigkeit)

Auf Antrag einer betroffenen Lehrkraft

  • Begleitung von KollegInnen bei Gesprächen im RP

Im Falle der Nichteinigung mit dem Regierungspräsidium Weiterverweisung von Fällen an den HPR

Anhörung bei Kündigungen

Beratung von örtlichen Personalräten z. B. Zu:

  • Rechten und Pflichten des ÖPR

  • Durchführung von Personalversammlungen

  • Dienstvereinbarungen

  • Konflikten in der Schule

Beratung einzelner Lehrkräfte, z. B. zu:

  • Elternzeit

  • Sabbatjahr

  • vorzeitiger zur Ruhe-Setzung

  • Bereitschaften

  • Aufsichten

  • Entlastungsstunden

  • Bugwellenstunden

  • Abitur-Korrekturtagen

  • sonstige schulrechtliche Fragen

Aufgaben des HPR

  • Ansprechpartner des Kultusministeriums 

  • Mitbestimmung bei 
    – Einstellungen im Listenverfahren
    – Beförderungen nach A15 bzw. Höhergruppierungen nach E15 (Abteilungsleiter bzw. Fachberater einschl. Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen)
    – Versetzungen und Abordnungen in den außerschulischen Bereich (z.B. ans Kultusministerium, ein Regierungspräsidium, das Landesinstitut für Schulentwicklung oder ein schulpraktisches Seminar)
    – Versetzungen im Ländertauschverfahren
    – Fortbildungskonzeption und -ausschreibung
    – Teilnehmerauswahl bei landesweit ausgeschriebenen Fortbildungen

  • auf Antrag Betroffener 
    – Mitbestimmung bei: Beförderungen nach A15Z bzw. Höhergruppierungen nach E15Z (stellvertretende Schulleiter) 

  • Bei Nichteinigung mit dem KM: 
    Einberufung und Teilnahme an Einigungsstellen

  • Mitwirkung bei 
    – Verwaltungsvorschriften und Erlassen, die den Schulbereich betreffen
    – insbesondere Mitwirkung bei Erlassen für Beförderungsverfahren 

  • Anhörung bei 
    – Verordnungsentwürfen und Gesetzesvorlagen, die den Schulbereich betreffen

  • Beratung der BPR, z. B. 
    – 
    bezirksübergreifenden Problemen
    – durch Einberufung von PhV-Personalrätekonferenzen für die PhV-Fraktionen der Stufenvertretungen BPR und HPR

Ralf Scholl

Vorsitzender des HPR Gymnasien beim KM in Stuttgart

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Kontaktmöglichkeiten zu PhV-Personalräten in HPR und BPRKontaktmöglichkeiten zu PhV-Personalräten in HPR und BPR

 

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