Stufenvertretung

Personalräte

20. Oktober 2015

Aufgaben von BPR und HPR

Stufenvertretung

Die Stufen­vertre­tun­gen BPR und HPR haben laut LPVG (Lan­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz) fol­gende Auf­gaben:

Aufgaben der Bezirkspersonalräte (BPR)

  • Ansprech­part­ner der Regierung­sprä­si­di­en

  • Mitbes­tim­mung bei 

    - Ver­set­zung von Beamten, 

    - Abor­d­nung von Beamten (über zwei Monat­en Dauer), 

    - Beförderung nach A14 bzw. Höher­grup­pierung nach E14 im kon­ven­tionellen Ver­fahren

    - Beförderung nach A14 bzw. Höher­grup­pierung nach E14 im Auss­chrei­bungsver­fahren ein­schl. 

  • Teil­nahme am Auswahlge­spräch bei A 14-Auss­chrei­bungsstellen (im RPT. delegiert an den ÖPR der Schule, es sei denn, ein ÖPR ist im Bewer­berkreis oder ein Bewer­ber beantragt die Beteili­gung des BPR anstelle des ÖPR)

  • Teil­nahme an Bewer­berge­sprächen für A15-Beförderun­gen im Auf­trag des HPR, falls der HPR den Ter­min nicht selb­st wahrnehmen kann

  • Ein­stel­lung von Arbeit­nehmern mit befris­teten Verträ­gen ein­schließlich Ein­grup­pierung und Stufen­zuord­nung

  • Zus­tim­mung zu Fort­bil­dungs­pla­nung, ‑kat­a­log, ‑konzep­tion

  • Teil­nehmer­auswahl bei Fort­bil­dun­gen

Auf Antrag ein­er betrof­fe­nen ver­beamteten Lehrkraft Mitbes­tim­mung bei

  • Probezeitver­längerung

  • Ent­las­sung aus der Probezeit

  • Ent­las­sung aus dem Dienst (z.B. wegen Dien­stun­fähigkeit)

Auf Antrag ein­er betrof­fe­nen Lehrkraft

  • Begleitung von Kol­legIn­nen bei Gesprächen im RP

Im Falle der Nichteini­gung mit dem Regierung­sprä­sid­i­um Weit­er­ver­weisung von Fällen an den HPR

Anhörung bei Kündi­gun­gen

Beratung von örtlichen Per­son­al­räten z. B. Zu:

  • Recht­en und Pflicht­en des ÖPR

  • Durch­führung von Per­son­alver­samm­lun­gen

  • Dien­stvere­in­barun­gen

  • Kon­flik­ten in der Schule

Beratung einzel­ner Lehrkräfte, z. B. zu:

  • Elternzeit

  • Sab­bat­jahr

  • vorzeit­iger zur Ruhe-Set­zung

  • Bere­itschaften

  • Auf­sicht­en

  • Ent­las­tungsstun­den

  • Bug­wellen­stun­den

  • Abitur-Kor­rek­turta­gen

  • son­stige schul­rechtliche Fra­gen

Aufgaben des HPR

  • Ansprech­part­ner des Kul­tus­min­is­teri­ums 

  • Mitbes­tim­mung bei 
    - Ein­stel­lun­gen im Lis­ten­ver­fahren
    - Beförderun­gen nach A15 bzw. Höher­grup­pierun­gen nach E15 (Abteilungsleit­er bzw. Fach­ber­ater ein­schl. Teil­nahme an den Bewer­bungs­ge­sprächen)
    - Ver­set­zun­gen und Abor­d­nun­gen in den außer­schulis­chen Bere­ich (z.B. ans Kul­tus­min­is­teri­um, ein Regierung­sprä­sid­i­um, das Lan­desin­sti­tut für Schu­len­twick­lung oder ein schul­prak­tis­ches Sem­i­nar)
    - Ver­set­zun­gen im Län­der­tauschver­fahren
    - Fort­bil­dungskonzep­tion und ‑auss­chrei­bung
    - Teil­nehmer­auswahl bei lan­desweit aus­geschriebe­nen Fort­bil­dun­gen

  • auf Antrag Betrof­fen­er 
    - Mitbes­tim­mung bei: Beförderun­gen nach A15Z bzw. Höher­grup­pierun­gen nach E15Z (stel­lvertre­tende Schulleit­er) 

  • Bei Nichteini­gung mit dem KM: 
    Ein­beru­fung und Teil­nahme an Eini­gungsstellen

  • Mitwirkung bei 
    - Ver­wal­tungsvorschriften und Erlassen, die den Schul­bere­ich betr­e­f­fen
    - ins­beson­dere Mitwirkung bei Erlassen für Beförderungsver­fahren 

  • Anhörung bei 
    - Verord­nungsen­twür­fen und Geset­zesvor­la­gen, die den Schul­bere­ich betr­e­f­fen

  • Beratung der BPR, z. B. 
    bezirk­süber­greifend­en Prob­le­men
    - durch Ein­beru­fung von PhV-Per­son­al­rätekon­feren­zen für die PhV-Frak­tio­nen der Stufen­vertre­tun­gen BPR und HPR

Ralf Scholl

Vor­sitzen­der des HPR Gym­nasien beim KM in Stuttgart

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Kontaktmöglichkeiten zu PhV-Personalräten in HPR und BPRKontaktmöglichkeiten zu PhV-Personalräten in HPR und BPR

 

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