
Personalräte
20. Oktober 2015
Aufgaben von BPR und HPR
Die Stufenvertretungen BPR und HPR haben laut LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) folgende Aufgaben:
Aufgaben der Bezirkspersonalräte (BPR)
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Ansprechpartner der Regierungspräsidien
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Mitbestimmung bei
– Versetzung von Beamten,
– Abordnung von Beamten (über zwei Monaten Dauer),
– Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im konventionellen Verfahren
– Beförderung nach A14 bzw. Höhergruppierung nach E14 im Ausschreibungsverfahren einschl.
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Teilnahme am Auswahlgespräch bei A 14-Ausschreibungsstellen (im RPT. delegiert an den ÖPR der Schule, es sei denn, ein ÖPR ist im Bewerberkreis oder ein Bewerber beantragt die Beteiligung des BPR anstelle des ÖPR)
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Teilnahme an Bewerbergesprächen für A15-Beförderungen im Auftrag des HPR, falls der HPR den Termin nicht selbst wahrnehmen kann
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Einstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen einschließlich Eingruppierung und Stufenzuordnung
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Zustimmung zu Fortbildungsplanung, -katalog, -konzeption
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Teilnehmerauswahl bei Fortbildungen
Auf Antrag einer betroffenen verbeamteten Lehrkraft Mitbestimmung bei
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Probezeitverlängerung
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Entlassung aus der Probezeit
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Entlassung aus dem Dienst (z.B. wegen Dienstunfähigkeit)
Auf Antrag einer betroffenen Lehrkraft
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Begleitung von KollegInnen bei Gesprächen im RP
Im Falle der Nichteinigung mit dem Regierungspräsidium Weiterverweisung von Fällen an den HPR
Anhörung bei Kündigungen
Beratung von örtlichen Personalräten z. B. Zu:
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Rechten und Pflichten des ÖPR
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Durchführung von Personalversammlungen
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Dienstvereinbarungen
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Konflikten in der Schule
Beratung einzelner Lehrkräfte, z. B. zu:
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Elternzeit
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Sabbatjahr
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vorzeitiger zur Ruhe-Setzung
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Bereitschaften
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Aufsichten
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Entlastungsstunden
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Bugwellenstunden
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Abitur-Korrekturtagen
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sonstige schulrechtliche Fragen
Aufgaben des HPR
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Ansprechpartner des Kultusministeriums
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Mitbestimmung bei
– Einstellungen im Listenverfahren
– Beförderungen nach A15 bzw. Höhergruppierungen nach E15 (Abteilungsleiter bzw. Fachberater einschl. Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen)
– Versetzungen und Abordnungen in den außerschulischen Bereich (z.B. ans Kultusministerium, ein Regierungspräsidium, das Landesinstitut für Schulentwicklung oder ein schulpraktisches Seminar)
– Versetzungen im Ländertauschverfahren
– Fortbildungskonzeption und -ausschreibung
– Teilnehmerauswahl bei landesweit ausgeschriebenen Fortbildungen
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auf Antrag Betroffener
– Mitbestimmung bei: Beförderungen nach A15Z bzw. Höhergruppierungen nach E15Z (stellvertretende Schulleiter)
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Bei Nichteinigung mit dem KM:
Einberufung und Teilnahme an Einigungsstellen
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Mitwirkung bei
– Verwaltungsvorschriften und Erlassen, die den Schulbereich betreffen
– insbesondere Mitwirkung bei Erlassen für Beförderungsverfahren
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Anhörung bei
– Verordnungsentwürfen und Gesetzesvorlagen, die den Schulbereich betreffen
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Beratung der BPR, z. B.
– bezirksübergreifenden Problemen
– durch Einberufung von PhV-Personalrätekonferenzen für die PhV-Fraktionen der Stufenvertretungen BPR und HPR
Ralf Scholl
Vorsitzender des HPR Gymnasien beim KM in Stuttgart
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Kontaktmöglichkeiten zu PhV-Personalräten in HPR und BPRKontaktmöglichkeiten zu PhV-Personalräten in HPR und BPR