Steuerliche Nicht- Absetzbarkeit des häuslichen Lehrerarbeitszimmers verfassungswidrig

29. Juli 2010

29.07.2010 / 1811 — 25–10

Bun­desver­fas­sungs­gericht bestätigt Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW):

Steuer­liche Nicht- Abset­zbarkeit des häus­lichen Lehrerar­beit­sz­im­mers ver­fas­sungswidrig

  • Jahre­langer Ein­satz des PhV BW für die steuer­liche Abset­zbarkeit häus­lich­er Lehrerar­beit­sz­im­mer hat sich gelohnt

  • PhV begrüßt vom Gericht geforderte Neuregelung des Steuer­rechts

  • Bernd Saur: “Die steuer­liche Benachteili­gung der Lehrkräfte wird nun hof­fentlich ein Ende haben!”

“Endlich wird mit diesem Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts höch­strichter­lich fest­gestellt: Die seit 2007 für Lehrkräfte gestrich­ene steuer­liche Abset­zbarkeit des häus­lichen Arbeit­sz­im­mers ist ver­fas­sungswidrig. Das aktuelle Urteil bestätigt unsere seit 2006 vertretene Posi­tion. Jet­zt ist der Geset­zge­ber gefordert, schnell­stens dieses steuer­liche Unrecht zu beseit­i­gen”, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Bernd Saur.

Schon im Mai 2006 hat­te der PhV in ein­er vom Ver­band her­aus­gegebe­nen Pressemit­teilung auf die Ver­fas­sungswidrigkeit hingewiesen, weil der Staat den Lehrkräften kein Arbeit­sz­im­mer in den Schulen zur Ver­fü­gung stellt. Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat nun diese Argu­men­ta­tion in seinem heute veröf­fentlicht­en Urteil aufge­grif­f­en: Der Zweite Sen­at des Bun­desver­fas­sungs­gerichts hat entsch­ieden, dass die Neuregelung gegen den all­ge­meinen Gle­ich­heitssatz des Grundge­set­zes ver­stößt, weil die Aufwen­dun­gen für ein häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer auch dann von der steuer­lichen Berück­sich­ti­gung aus­geschlossen sind, wenn für die betriebliche oder beru­fliche Tätigkeit kein ander­er Arbeit­splatz zur Ver­fü­gung ste­ht. Der Geset­zge­ber ist damit verpflichtet, rück­wirk­end ab 1. Jan­u­ar 2007 durch eine Neu­fas­sung des Einkom­men­steuerge­set­zes den ver­fas­sungswidri­gen Zus­tand zu beseit­i­gen.

Der Philolo­gen­ver­band hat­te sich seit 2006 wieder­holt mit Protes­tak­tio­nen und Stel­lung­nah­men vehe­ment für die steuer­liche Abset­zbarkeit des Arbeit­sz­im­mers einge­set­zt. Bernd Saur weist darauf hin, dass alle Lehrerin­nen und Lehrer, die im Rah­men ihrer Einkom­men­steuerk­lärung die Kosten für ihr häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer gel­tend gemacht haben, hof­fen dür­fen, nun wenig­stens einen Teil ihrer Aufwen­dun­gen rück­wirk­end erstat­tet zu bekom­men.

www.phv-bw.de

Down­loads:
Pressemit­teilung als Word-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Bernd Saur

 

 

 

 

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