Steuerliche Nicht- Absetzbarkeit des häuslichen Lehrerarbeitszimmers verfassungswidrig
29. Juli 2010
29.07.2010 / 1811 — 25–10
Bundesverfassungsgericht bestätigt Auffassung des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW):
Steuerliche Nicht- Absetzbarkeit des häuslichen Lehrerarbeitszimmers verfassungswidrig
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Jahrelanger Einsatz des PhV BW für die steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Lehrerarbeitszimmer hat sich gelohnt
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PhV begrüßt vom Gericht geforderte Neuregelung des Steuerrechts
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Bernd Saur: “Die steuerliche Benachteiligung der Lehrkräfte wird nun hoffentlich ein Ende haben!”
“Endlich wird mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts höchstrichterlich festgestellt: Die seit 2007 für Lehrkräfte gestrichene steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig. Das aktuelle Urteil bestätigt unsere seit 2006 vertretene Position. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, schnellstens dieses steuerliche Unrecht zu beseitigen”, so der Landesvorsitzende des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW), Bernd Saur.
Schon im Mai 2006 hatte der PhV in einer vom Verband herausgegebenen Pressemitteilung auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen, weil der Staat den Lehrkräften kein Arbeitszimmer in den Schulen zur Verfügung stellt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun diese Argumentation in seinem heute veröffentlichten Urteil aufgegriffen: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, weil die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist damit verpflichtet, rückwirkend ab 1. Januar 2007 durch eine Neufassung des Einkommensteuergesetzes den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.
Der Philologenverband hatte sich seit 2006 wiederholt mit Protestaktionen und Stellungnahmen vehement für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers eingesetzt. Bernd Saur weist darauf hin, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, die im Rahmen ihrer Einkommensteuerklärung die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht haben, hoffen dürfen, nun wenigstens einen Teil ihrer Aufwendungen rückwirkend erstattet zu bekommen.
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Bild des PhV BW-Vorsitzenden Bernd Saur