Lehrer haben keinen Arbeitsplatz in der Schule!

21. Januar 2007

21.1.2007 / 1811 — 04–07

Baden-Würt­tem­bergs Kul­tus­min­is­ter Rau bestätigt mit Info-Brief an die Schulleitun­gen die Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­bands:

„Lehrer haben keinen Arbeit­splatz in der Schule!“

Philolo­gen­ver­band appel­liert an die „Für­sorgepflicht des Dien­s­ther­rn“

„Mit sein­er Fest­stel­lung zur Beschränkung der steuer­lichen Abzugs­fähigkeit von Aufwen­dun­gen für ein häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer der Lehrer hat der Kul­tus­min­is­ter in den Kol­legien der Schulen für maßlose Ent­täuschung gesorgt“, so der Vor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, zu den Inhal­ten des jüng­sten Schulleit­er­briefes.  Mit kein­er Zeile sei der Kul­tus­min­is­ter auf die zahlre­ichen Anfra­gen von Kol­le­gen einge­gan­gen, „ob“ es schulis­che Lehrerar­beit­sz­im­mer gebe. Mit sein­er Fest­stel­lung, dass „sowohl gegenüber der Schu­lauf­sicht als auch gegenüber dem Schul­träger kein Anspruch auf einen indi­vidu­ellen und beson­ders aus­ges­tat­teten Lehrerar­beit­splatz an der Schule“ beste­ht, hat der Min­is­ter die Herzen der Kol­legin­nen und Kol­le­gen zutief­st getrof­fen“, so Wurster.  Der Philolo­gen­ver­band emp­fiehlt den Kol­legin­nen und Kol­le­gen mit Bezug auf die steuer­liche Ungle­ich­be­hand­lung, Wider­spruch gegen ihren Steuerbescheid 2007 einzule­gen. Der Deutsche Beamten­bund beab­sichtigt, so Wurster, auf ver­fas­sungsrechtlich­er Ebene gegen diese steuer­liche Ungle­ich­be­hand­lung von Lehrern vorzuge­hen.

Wörtlich heißt es in dem o.g. Schreiben des Kul­tus­min­is­teri­ums an die Schulleitun­gen weit­er: „So lässt sich aus dem baden-würt­tem­ber­gis­chen Beamten­recht wed­er ein Recht­sanspruch auf einen Lehrerar­beit­splatz an der Schule noch ein Anspruch auf Aus­gestal­tung eines heimis­chen Arbeit­splatzes her­leit­en. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht hat mit Entschei­dung vom 8. Sep­tem­ber 1983 – 2 B 148/82 – bere­its fest­gestellt, dass ein Anspruch auf eine Aufwand­sentschädi­gung für Arbeit­sz­im­mer und Arbeitsmit­tel gegenüber dem Dien­s­ther­rn nicht beste­ht.“ Wurster: „Damit haben wir den Beweis und die Bestä­ti­gung für ein Fehlen schulis­ch­er Arbeit­sz­im­mer. Im Grunde kann der einzelne Kol­lege nun diesen Schulleit­er-Info-Brief mit der Erk­lärung des Min­is­ters sein­er Steuer­erk­lärung 2008 beifü­gen und so das Fehlen eines schulis­chen Arbeit­sz­im­mers mit dem Hin­weis auf die Erk­lärung des Min­is­ters bele­gen.“

Der PhV-Lan­desvor­sitzende Wurster zeigte Ver­ständ­nis für die Ent­täuschung der Kol­legin­nen und Kol­le­gen und appel­lierte an den Min­is­ter, alle rechtlichen und poli­tis­chen Möglichkeit­en auszuschöpfen und sich als „für­sor­glich­er Dien­s­therr“ dafür einzuset­zen, dass diese Ungerechtigkeit und unwürdi­ge Mis­sach­tung der Lehrerar­beit wieder beseit­igt wird. Der PhV fordert Min­is­ter­präsi­dent Oet­tinger auf, sich für eine Änderung der entsprechen­den Bun­des­ge­set­zge­bung einzuset­zen. „Das häus­liche Lehrer-Arbeit­sz­im­mer muss weit­er­hin steuer­lich gel­tend gemacht wer­den kön­nen, solange in den Schulen kein angemessen­er Arbeit­splatz vorhan­den ist!“

Wurster zitierte in diesem Zusam­men­hang die zum Aus­druck gebrachte Ent­täuschung eines jun­gen Kol­le­gen, der schrieb:

„Wir arbeit­en für das Kul­tus­min­is­teri­um immer länger an den Schulen; es wer­den uns dort immer mehr Auf­gaben abver­langt; die Präsenzzeit an der Schule erhöht sich automa­tisch immer mehr im Zuge der Ein­führung von G8 und den dadurch verur­sacht­en ver­mehrten Nach­mit­tag­sun­ter­richt; wir haben aber kein Anrecht auf ein schulis­ches Arbeit­sz­im­mer; und der Dien­s­therr find­et das auch völ­lig nor­mal. Er hätte ja zumin­d­est Ver­ständ­nis für unsere Lage, die ver­mehrte finanzielle Belas­tung, die prob­lema­tis­chen Arbeits­be­din­gun­gen an den Schulen oder irgen­det­was in dieser Rich­tung aus­drück­en kön­nen — oder auch die Absicht, in abse­hbar­er Zukun­ft für die Ein­rich­tung schulis­ch­er Arbeit­sz­im­mer zu sor­gen! Aber nein: Das ist offen­sichtlich nicht geplant und das ist auch kein Prob­lem, jeden­falls nicht für den Dien­s­ther­rn…“

Hin­weis: Weit­ere Infor­ma­tio­nen hierzu auch auf der Inter­net-Home­page des PhV-Bezirks Süd­würt­tem­berg unter: www.phv-bw-tue.de

 

 

 

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