Lehrer haben keinen Arbeitsplatz in der Schule!
21. Januar 2007
21.1.2007 / 1811 — 04–07
Baden-Württembergs Kultusminister Rau bestätigt mit Info-Brief an die Schulleitungen die Auffassung des Philologenverbands:
„Lehrer haben keinen Arbeitsplatz in der Schule!“
Philologenverband appelliert an die „Fürsorgepflicht des Dienstherrn“
„Mit seiner Feststellung zur Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer der Lehrer hat der Kultusminister in den Kollegien der Schulen für maßlose Enttäuschung gesorgt“, so der Vorsitzende des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, zu den Inhalten des jüngsten Schulleiterbriefes. Mit keiner Zeile sei der Kultusminister auf die zahlreichen Anfragen von Kollegen eingegangen, „ob“ es schulische Lehrerarbeitszimmer gebe. Mit seiner Feststellung, dass „sowohl gegenüber der Schulaufsicht als auch gegenüber dem Schulträger kein Anspruch auf einen individuellen und besonders ausgestatteten Lehrerarbeitsplatz an der Schule“ besteht, hat der Minister die Herzen der Kolleginnen und Kollegen zutiefst getroffen“, so Wurster. Der Philologenverband empfiehlt den Kolleginnen und Kollegen mit Bezug auf die steuerliche Ungleichbehandlung, Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid 2007 einzulegen. Der Deutsche Beamtenbund beabsichtigt, so Wurster, auf verfassungsrechtlicher Ebene gegen diese steuerliche Ungleichbehandlung von Lehrern vorzugehen.
Wörtlich heißt es in dem o.g. Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen weiter: „So lässt sich aus dem baden-württembergischen Beamtenrecht weder ein Rechtsanspruch auf einen Lehrerarbeitsplatz an der Schule noch ein Anspruch auf Ausgestaltung eines heimischen Arbeitsplatzes herleiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheidung vom 8. September 1983 – 2 B 148/82 – bereits festgestellt, dass ein Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für Arbeitszimmer und Arbeitsmittel gegenüber dem Dienstherrn nicht besteht.“ Wurster: „Damit haben wir den Beweis und die Bestätigung für ein Fehlen schulischer Arbeitszimmer. Im Grunde kann der einzelne Kollege nun diesen Schulleiter-Info-Brief mit der Erklärung des Ministers seiner Steuererklärung 2008 beifügen und so das Fehlen eines schulischen Arbeitszimmers mit dem Hinweis auf die Erklärung des Ministers belegen.“
Der PhV-Landesvorsitzende Wurster zeigte Verständnis für die Enttäuschung der Kolleginnen und Kollegen und appellierte an den Minister, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen und sich als „fürsorglicher Dienstherr“ dafür einzusetzen, dass diese Ungerechtigkeit und unwürdige Missachtung der Lehrerarbeit wieder beseitigt wird. Der PhV fordert Ministerpräsident Oettinger auf, sich für eine Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung einzusetzen. „Das häusliche Lehrer-Arbeitszimmer muss weiterhin steuerlich geltend gemacht werden können, solange in den Schulen kein angemessener Arbeitsplatz vorhanden ist!“
Wurster zitierte in diesem Zusammenhang die zum Ausdruck gebrachte Enttäuschung eines jungen Kollegen, der schrieb:
„Wir arbeiten für das Kultusministerium immer länger an den Schulen; es werden uns dort immer mehr Aufgaben abverlangt; die Präsenzzeit an der Schule erhöht sich automatisch immer mehr im Zuge der Einführung von G8 und den dadurch verursachten vermehrten Nachmittagsunterricht; wir haben aber kein Anrecht auf ein schulisches Arbeitszimmer; und der Dienstherr findet das auch völlig normal. Er hätte ja zumindest Verständnis für unsere Lage, die vermehrte finanzielle Belastung, die problematischen Arbeitsbedingungen an den Schulen oder irgendetwas in dieser Richtung ausdrücken können — oder auch die Absicht, in absehbarer Zukunft für die Einrichtung schulischer Arbeitszimmer zu sorgen! Aber nein: Das ist offensichtlich nicht geplant und das ist auch kein Problem, jedenfalls nicht für den Dienstherrn…“
Hinweis: Weitere Informationen hierzu auch auf der Internet-Homepage des PhV-Bezirks Südwürttemberg unter: www.phv-bw-tue.de