PhV BW zum Thema Schülerbeförderung

5. April 2023

* PhV BW zu Eltern-Appell „Bil­dungspo­ten­tiale nutzen – kosten­freier Weg zur Schule!“

* „Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg unter­stützt die Forderung der Eltern­schaft nach kosten­freier Schüler­be­förderung!“

„Wir unter­stützen die Forderung der Eltern, dass die Schüler­be­förderungskosten unter densel­ben Voraus­set­zun­gen, wie sie in Hes­sen, Bay­ern und Rhein­land-Pfalz gel­ten, auch in Baden-Würt­tem­berg vom Land über­nom­men wer­den, sodass die Schüler­be­förderung für die Eltern kosten­frei wird“, so Ralf Scholl, Lan­desvor­sitzen­der des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW).

„Hohe Schüler­be­förderungskosten, ins­beson­dere für kinder­re­iche Fam­i­lien im ländlichen Raum, dür­fen die freie Schul­wahl nicht indi­rekt beschränken, deshalb darf Baden-Würt­tem­berg nicht hin­ter den Nach­bar­län­dern zurück­ste­hen, son­dern muss die Schüler­be­förderung während der Vol­lzeit-Schulpflicht eben­falls für die Eltern kosten­frei machen“, appel­liert Ralf Scholl an die Lan­desregierung.

In Hes­sen ist die Schüler­be­förderung zur näch­st­gele­ge­nen Schule bis zum Ende der Mit­tel­stufe (9./10. Klasse) kosten­frei, wenn der Schul­weg länger als 2 km (Grund­schule) bzw. 3 km (weit­er­führende Schule) ist. In Bay­ern ist die Schüler­be­förderung zu densel­ben Bedin­gun­gen kosten­frei, wobei in bes­timmten Fällen auch der Weg zu ein­er weit­er ent­fer­n­ten, anderen Schule bezahlt wird. In Rhein­land-Pfalz ist der Schul­bus während der Vol­lzeitschulpflicht unter ähn­lichen Voraus­set­zun­gen eben­falls kosten­frei.

„Das kür­zlich einge­führte Jugendtick­et BW löst das Prob­lem nicht, denn es ist nicht kosten­los, son­dern kostet 365 Euro im Jahr. In Hes­sen bekom­men schulpflichtige Kinder das Hes­sentick­et sog­ar noch zusät­zlich kosten­frei vom Land: Daran sollte sich Baden-Würt­tem­berg ein Beispiel nehmen“, so der PhV-Lan­desvor­sitzende abschließend.

Hin­weise für die Redak­tio­nen:

Elter­nap­pell für kosten­freie Schüler­be­förderung: „Bil­dungspo­ten­tiale nutzen – kosten­freier Weg zur Schule!“
https://drive.google.com/file/d/1W9o0i4sP–Jag8CkL5wHYrFwpqsyI2vE/view

https://www.elternrechte-bw.de

Schüler­be­förderung in anderen Bun­deslän­dern:

Hes­sen
Die Schüler­be­förderung zur näch­st­gele­ge­nen Schule ist bis zum Ende der Mit­tel­stufe (9./10. Klasse) kosten­frei, wenn der Schul­weg länger als 2 km (Grund­schule) bzw. 3 km (weit­er­führende Schule) ist. Siehe § 161 Hes­sis­ches Schulge­setz, https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm_pdk%2Fpdk-he-g1he%2Fhesschulg%2Fcont%2Fpdk-he-g1he.hesschulg.p161.htm&anchor=Y‑400-W-PDK-HE-G1HE-S-1300TE

Bay­ern
Die Schüler­be­förderung ist unter den auch in Hes­sen gel­tenden Bedin­gun­gen kosten­frei, wobei in bes­timmten Fällen auch der Weg zu ein­er weit­er ent­fer­n­ten anderen Schule bezahlt wird: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchBefV/true

Rhein­land-Pfalz
In Rhein­land-Pfalz ist der Schul­bus während der Vol­lzeitschulpflicht mit ein­er Zumut­barkeits­gren­ze zur weit­er­führen­den Schule von 4 km statt 3 km eben­falls kosten­frei: http://www.schulbus.net/links/schule56.htm

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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