Drei Jahre ZSL: Fachverbände des Beamtenbundes ziehen bittere Bilanz

25. Februar 2022

Gemeinsame Pressemitteilung von BLV, RLV und PhV BW

Das Vorhaben, die Qual­ität von Aus- und Fort­bil­dung zu verbessern, war richtig. Dabei wur­den aber funk­tion­ierende Struk­turen zer­schla­gen und bish­er lei­der immer noch nicht im erforder­lichen Maße durch neue funk­tion­ierende Struk­turen erset­zt. Qual­ität gibt es nicht umson­st – wer eine neue Behörde kreiert, die die Qual­ität der Schulen sich­ern soll, muss sie auch ausstat­ten. Vieles läuft auch nach 3 Jahren nicht rund am ZSL, dem Zen­trum für Schulqual­ität und Lehrerbil­dung. Darum braucht es eine unab­hängige externe Eval­u­a­tion. Das Kul­tus­min­is­teri­um muss nach­sitzen und die Prob­leme nach­haltig anpack­en.

Zu wenig Per­son­al + zu viele Auf­gaben = pro­gram­miertes Scheit­ern

An der ZSL-Haupt­stelle und an den sechs Region­al­stellen waren von Beginn an zu wenige Planstellen (sog. Vol­lzeitäquiv­a­lente) vorge­se­hen. Auch diese zu weni­gen Stellen und sog­ar rel­e­vante Dien­st­posten sind nicht alle beset­zt. Gle­ichzeit­ig wer­den dem ZSL vom Kul­tus­min­is­teri­um (KM) zusät­zliche Auf­gaben über­tra­gen, ohne dass das ZSL mit den dafür erforder­lichen Stellen aus­ges­tat­tet wird. Arbeit­szeit­en von mehr als 10 Stun­den täglich und am Woch­enende, teil­weise sog­ar in Urlaub­szeit­en, sind am ZSL üblich. Den­noch kön­nen viele Aufträge und Auf­gaben nicht im geplanten Zeit­fen­ster bear­beit­et wer­den. Das ZSL hat aktuell über 6000 Beschäftigte. Darauf ist das Kul­tus­min­is­teri­um als Arbeit­ge­ber über­haupt nicht eingestellt.

Es ist drin­gend nötig, dass die vorhan­de­nen Dien­st­posten drei Jahre nach der Grün­dung endlich beset­zt wer­den. Darüber hin­aus benötigt die Behörde weit­ere Stellen. Nicht ein­mal die geset­zlich vorge­se­hene Freis­tel­lung für die Per­son­alvertre­tung kann kor­rekt gewährt wer­den.

Einst funk­tion­ierende Struk­turen wur­den zer­schla­gen

Fach­ber­ater haben über viele Jahre in funk­tion­ieren­den Fort­bil­dung­steams zusam­mengear­beit­et. Diese Teams wur­den ohne Not zer­schla­gen. Die Lehrerfort­bil­dung wurde dadurch erhe­blich beein­trächtigt und hat sich davon noch nicht erholt. Zudem sind redun­dante Dop­pel­struk­turen ent­standen: „Fach­ber­ater Auf­sicht“ an den Regierung­sprä­si­di­en konkur­ri­eren mit „Fach­ber­atern Unter­richt“ des ZSL um die knappe Ressource Zeit der Lehrkräfte.

Für die beru­flichen Schulen ste­hen den Regierung­sprä­si­di­en inzwis­chen zu wenige Fach­ber­ater zur Ver­fü­gung, so dass Beratung und Betreu­ung der Schulen nur noch eingeschränkt möglich ist. Den Lan­desakademien wurde ihre Selb­ständigkeit genom­men, z.B. der Lan­desakademie für Fort­bil­dung und Per­son­alen­twick­lung an Schulen Baden-Würt­tem­bergs in Esslin­gen. Bis 2019 waren die Lan­desakademien die Basis für Schu­len­twick­lung und Inno­va­tion. Ihre Her­ab­stu­fung kon­nte bis heute nicht kom­pen­siert wer­den.

Die Lan­desakademien soll­ten wieder ein­gerichtet wer­den. Die sin­nvolle Verzah­nung von Fach­ber­atern Auf­sicht und Fach­ber­atern Unter­richt ist drin­gend erforder­lich. Die schu­lauf­sichtlichen Auf­gaben dür­fen dabei nicht vergessen wer­den. Die Coro­na-Pan­demie hat offen­gelegt, dass die Schu­lauf­sicht den Schulen die notwendi­ge Unter­stützung nicht bieten kon­nte.

Sem­i­nare: die großen Ver­lier­er der Neustruk­turierung

Die Bud­gets an den Sem­i­naren für Schulpäd­a­gogik wur­den um 1/3 gekürzt. Die Sem­i­nare sind nun nicht mehr eigen­ständig und wur­den eines großen Teils ihrer Leitungszeit beraubt. Sem­i­narleitun­gen wer­den nun eine Stufe schlechter dotiert als zuvor und müssen zusät­zlich weit­ere Auf­gaben übernehmen, da die stel­lvertre­tenden Sem­i­narleitun­gen ersat­z­los gestrichen wur­den.

Stel­lenbe­set­zun­gen an den Sem­i­naren sind lang­wierig. Wichtige zen­trale Vorhaben an den Sem­i­naren sind nicht mit Anrech­nungsstun­den hin­ter­legt. Prob­le­manzeigen der Sem­i­nare liegen dem ZSL schon lange vor. Allein eine Lösung lässt auf sich warten. In Zeit­en des Lehrerman­gels die Lehreraus­bil­dung so zu ver­nach­läs­si­gen, ist fahrläs­sig.

Die Ein­bindung der Sem­i­nare in die Fort­bil­dung der Lehrkräfte ist in kein­er Weise gek­lärt. Die Schnittmenge zwis­chen Aus- und Fort­bil­dung ist denkbar ger­ing. Eine Verzah­nung von Aus- und Fort­bil­dung kann unter diesen Umstän­den nicht gelin­gen.

Die Sem­i­nare müssen ent­lastet, ihr Bud­get muss erhöht und ihre Rolle im ZSL muss gek­lärt wer­den.

Die Ver­wal­tungsre­form ist auf halbem Wege ste­hen geblieben – viele Vorschriften sind immer noch nicht an die neue Struk­tur angepasst

Offen­sichtlich war dem Min­is­teri­um nicht klar, wie kom­plex es ist, eine neue Behörde in ein beste­hen­des Sys­tem zu inte­gri­eren. Es wurde z.B. nicht beachtet, dass in der Folge Ver­wal­tungsvorschriften mas­siv über­ar­beit­et wer­den mussten und müssen. Beispiel­sweise liegt die Zuständigkeit der Aus­bil­dung der Beratungslehrkräfte bei den Regierung­sprä­si­di­en. Bei der Neube­set­zung eines Fach­ber­aters Unter­richt, der am ZSL arbeit­et, sitzen in der Auswahlkom­mis­sion Vertreter der Regierung­sprä­si­di­en und der dor­ti­gen Per­son­alvertre­tung, nicht aber Vertreter des ZSL und der dor­ti­gen Per­son­alvertre­tung.

Die Ver­wal­tungsvorschriften müssen nach drei Jahren Über­gangszeit endlich angeglichen und die Zuständigkeit­en müssen ein­deutig gek­lärt wer­den.

Die man­gel­nde Ausstat­tung führt zu ein­er Zweik­las­sen­ge­sellschaft inner­halb der Behörde

Zu viele Beschäftigte des ZSL sind nicht mit Dien­strech­n­ern ver­sorgt. Zahlre­iche Mitar­beit­er sind Lehrkräfte, die nur auf Basis von Anrech­nungsstun­den oder Teilabor­d­nun­gen an den Region­al­stellen arbeit­en. Damit haben sie kein Anrecht auf ein Dien­st­gerät, da die Anzahl auf 30 Geräte pro Region­al­stelle lim­i­tiert ist. An den Region­al­stellen arbeit­en allerd­ings deut­lich mehr Per­so­n­en. Fach­ber­atern in der Fort­bil­dung wird an manchen Dien­st­stellen ein Tablet und Head­set ange­boten, an anderen nicht.

Die Ausstat­tung mit erforder­lichen Dien­st­geräten muss vere­in­heitlicht wer­den. Unter­schiede zwis­chen den Region­al­stellen müssen angepasst wer­den. Der Daten­schutz muss gewährleis­tet wer­den kön­nen.

Alle Beratungslehrkräfte müssen eine geeignete Ausstat­tung wie z.B. mobile Endgeräte für ihre Tätigkeit erhal­ten. Eine daten­schutzkon­forme Ver­ar­beitung sen­si­bler Klien­ten­dat­en ist son­st nicht möglich. Bish­er kom­men die Sach­mit­tel noch direkt aus den jew­eili­gen Schule­tats.

Die Vergü­tung für Arbeit­en am ZSL ist schlecht

Die Vergü­tung der Fach­ber­ater erfol­gt sehr unter­schiedlich: Fach­ber­ater im gehobe­nen Dienst erhal­ten für die Dauer der Tätigkeit eine Zulage von 38,81 € im Monat. Fach­ber­ater im höheren Dienst erhal­ten eine dauer­hafte Beförderung. Für Beratungslehrer sind die Anrech­nungsstun­den gedeck­elt, vari­able Lösun­gen auf Schu­lamt­sebene sind mit der neuen Struk­tur nicht mehr möglich. Eine Zulage oder Beförderung ist hier nicht vorge­se­hen. Fach­ber­ater im beru­flichen Bere­ich erhal­ten Anrech­nun­gen gemäß ihrer zeitlichen Belas­tung. Grund ist die hohe Fächerzahl und die große Dif­feren­ziertheit der Inhalte. In allen anderen Schu­larten wird pauschal pro Fort­bil­dung abgerech­net: Für 8 halbtägige Fort­bil­dun­gen bekom­men Fach­ber­ater 1 Unter­richtsstunde Ermäßi­gung.

Die einst angekündigte über­hälftige Ent­las­tung im all­ge­mein­bilden­den Bere­ich wurde stillschweigend beerdigt. Eine Pro­fes­sion­al­isierung im Fort­bil­dungs­bere­ich ist damit gestor­ben.

Für alle Fach­ber­ater gilt: krankheits­be­d­ingte Aus­fälle müssen zusät­zlich zum üblichen All­t­ags­geschäft nachgear­beit­et wer­den. Die Recht­mäßigkeit dieser Regelung bezweifeln alle beteiligten Ver­bände.

Die zeitliche Ent­las­tung für die Erstel­lung und Mul­ti­p­lika­tion anspruchsvoller Fort­bil­dungsin­halte muss erhöht wer­den. Anrech­nungsstun­den müssen entsprechend der geleis­teten Arbeit gewährt wer­den. Krankheits­be­d­ingte Aus­fälle dür­fen keines­falls zu unbezahlter Nachar­beit führen.

Über­bürokratisierung ver­hin­dert einen funk­tion­ieren­den Work­flow

Viele Arbeit­sprozesse am ZSL sind über die Maßen kom­pliziert: Durch zu viele Arbeitss­chritte wer­den Pro­jek­te ver­schleppt. Die Durch­führung ein­er Fort­bil­dung erfordert erhe­blich mehr bürokratis­che Schritte als zuvor. Interne Tre­f­fen der Fach­ber­ater kön­nen nicht über das Dien­streise­m­an­age­ment abgerech­net wer­den, sofern sie nicht als „Fort­bil­dun­gen“ falsch deklar­i­ert sind.

Die Ein­rich­tung ein­er Emailrichtlinie/ ‑leitlin­ie ste­ht noch aus.

Die Ver­fü­gung der Anrech­nungsstun­den für Fach­ber­ater erfol­gt zum Teil erst 9 Monate oder noch später nach Abgabe des Tätigkeits­berichts.

Die Bere­it­stel­lung von vom ZSL zen­tral erstell­ten Unter­richts­ma­te­ri­alien an die Schulen dauert zu lange. Die Autoren der Mate­ri­alien bericht­en von lan­gen Abstim­mungszeit­en, bis Han­dre­ichun­gen und Unter­richts­beispiele den Schulen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kön­nen. Hier funk­tion­iert die Abstim­mung zwis­chen ZSL und den Ver­ant­wortlichen im Kul­tus­min­is­teri­um nicht.

Immer­hin gibt es ein Qual­itäts­man­age­ment am ZSL. Dieses wirkt aber noch nicht so, wie es notwendig wäre. Wie andere Bere­iche ist das Qual­itäts­man­age­ment unterbe­set­zt.

Die viel zu bürokratis­chen Ver­fahren am ZSL müssen vere­in­facht wer­den. Alle Dien­streisen im Rah­men von Tätigkeit­en für das ZSL müssen auch über das Dien­streise­m­an­age­ment abgerech­net wer­den kön­nen.

Rol­lenun­klarheit und Zer­split­terung von Zuständigkeit­en führen zu einem zwangsläu­fi­gen Rol­lenkon­flikt

Viele Mitar­beit­er des ZSL müssen sich zer­reißen zwis­chen ihren Verpflich­tun­gen gegenüber dem ZSL und ihren anderen Dien­st­stellen – sie sind „Diener zweier oder mehr Her­ren“. Dien­st­stelle der meis­ten Fach­ber­ater ist ihre Schule. Das gle­iche gilt für die Beratungslehrer. Die Mate­ri­alausstat­tung der Beratungslehrer läuft über die Schulen, die Abrech­nung ihrer Reisekosten übers Regierung­sprä­sid­i­um bzw. Schu­lamt und die der Tätigkeit übers ZSL.

Das angekündigte Berufs­bild des „Aus- und Fort­bild­ners“ existiert auch nach drei Jahren noch nicht.

Mitar­beit­er ein­er Behörde brauchen eine klare Zuord­nung. Das Berufs­bild des „Aus- und Fort­bild­ners“ ist über­fäl­lig. Prak­tik­er und Lehrerver­bände müssen bei der Entste­hung mitein­be­zo­gen wer­den.

Das ZSL ken­nt man nicht

Die Außen­wirkung des ZSL ist man­gel­haft. Viele Lehrkräfte wis­sen immer noch nicht, dass das ZSL über­haupt existiert und welche Auf­gaben es erfüllt.

Das Ver­bot, Fort­bil­dungsange­bote über die Schulleitun­gen zu bewer­ben, führt dazu, dass Ver­anstal­tun­gen man­gels Anmel­dun­gen aus­fall­en. Die Soft­ware zur Lehrerfort­bil­dungsan­mel­dung läuft nicht wie erforder­lich, weil die Abstim­mung zwis­chen IBBW und ZSL offen­sichtlich prob­lema­tisch ist. Die Such­funk­tion ist man­gel­haft, passende Ange­bote sind äußerst schw­er zu find­en.

Infor­ma­tio­nen (z.B. zu Fort­bil­dun­gen) des ZSL müssen zuver­läs­sig und rechtzeit­ig allen Beschäftigten und den Schulen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Soft­ware zur Lehrerfort­bil­dungsan­mel­dung muss anwen­der­fre­undlich wer­den.

Das ZSL ken­nt sich selb­st auch (noch) nicht

Nach wie vor ist unklar, wer als Beschäftigter des ZSL gilt. Wo der Behör­denchef anfangs noch von ein­er höheren dreis­tel­li­gen Zahl an Mitar­beit­ern aus­ging, ist inzwis­chen die Rede von mehr als 6000. Der Per­son­alvertre­tung kon­nte bis heute noch keine Liste der Beschäftigten vorgelegt wer­den. Es ist bis heute auch nicht möglich, mit ein­er E‑Mail alle Mitar­beit­er zu erre­ichen. Die meis­ten Mitar­beit­er des ZSL waren noch nie in der Zen­trale oder an ein­er der Region­al­stellen. Viele Beschäftigte (Fach­ber­ater, Beratungslehrkräfte, Sem­i­nare und ASKO-Tätige) nehmen sich nicht als Beschäftigte des ZSL wahr. Sie sind von wesentlichen Infor­ma­tio­nen der Behörde abgeschnit­ten. Ihre Zuge­hörigkeit wird auch dadurch in Frage gestellt, dass geset­zliche Regelun­gen nicht angepasst wur­den.

Nach drei Jahren ist es drin­gend nötig, sowohl eine klare, für die Mitar­beit­er erkennbare “cor­po­rate iden­ti­ty“ aufzubauen als auch sich für die Kol­legien an den Schulen bemerk­bar zu machen; son­st stellt sich die Frage nach der Legit­i­ma­tion der Behörde.

Faz­it: Der Zugewinn an Qual­ität, der durch das ZSL erre­icht wer­den sollte, ste­ht bis heute aus. Das ZSL ist aber genau für diese Qual­ität zuständig. Es ist also höch­ste Zeit, zunächst ein­mal das ZSL selb­st auf seine Qual­ität hin zu evaluieren. Eine der­ar­tige Eval­u­a­tion muss unbe­d­ingt durch eine unab­hängige und neu­trale externe Stelle stat­tfind­en. Wenn die (gar nicht mehr so) neue Behörde dieser Eval­u­a­tion nicht stand­hält, dann muss es auch denkbar und für Poli­tik­er ohne Gesichtsver­lust möglich sein, Fehler einzugeste­hen und das ZSL weit­erzuen­twick­eln oder gar abzuwick­eln.

Hin­weis: Aus Grün­den der besseren Les­barkeit wurde das gener­ische Maskulinum im Text ver­wen­det. Selb­stver­ständlich sind alle Per­so­n­en, die die jew­eilige Tätigkeit ausüben, damit gemeint.

 

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

[Such­be­griffe: Res­o­lu­tion, Posi­tion­spa­piere, Chan­cen­gle­ich­heit, Gle­ich­stel­lung, BfC]

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