Stellenwirksame Änderungswünsche

21. November 2006

Okto­ber 2006
Info Nr. 11/2006

ACHTUNG: GEÄNDERTER TERMIN!

„Stel­len­wirk­same Änderungswün­sche“

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

zur Sicher­heit möcht­en wir Sie daran erin­nern, dass die Ter­mine für die Anträge auf stel­len­wirk­same Verän­derun­gen im kom­menden Schul­jahr auch für Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis gel­ten. Im K.u.U. Nr. 18 (vom 04.10.2006) S. 305 wer­den die fol­gen­den Ter­mine für die Antrag­stel­lung angegeben:

bis spätestens 08. Jan­u­ar 2007 bei den Schulleitun­gen
bis spätestens 15. Jan­u­ar 2007 bei den Regierung­sprä­si­di­en

Die Anträge sind auf dem Dienst­weg über die Schulleitung an das entsprechende Regierung­sprä­sid­i­um zu richt­en; später ein­gere­ichte Anträge kön­nen grund­sät­zlich nicht mehr bear­beit­et wer­den.

Dies gilt für fol­gende Fälle:

  • Kündi­gun­gen nach Rentenanträ­gen (diese sind zwar an die Deutsche Renten­ver­sicherung Bund zu richt­en, der Ter­min für den geplanten Über­gang in die Rente sollte aber dem Regierung­sprä­sid­i­um mit­geteilt wer­den).
  • Anträge auf Ver­set­zun­gen (beacht­en Sie dabei unbe­d­ingt die Beteili­gung Ihres Bezirksper­son­al­rats). Für Ver­set­zun­gen zwis­chen den Bun­deslän­dern im Rah­men des Lehreraus­tauschver­fahrens gel­ten andere Ter­mine. Lassen Sie sich vom Haupt­per­son­al­rat berat­en.
  • Beurlaubungs­ge­suche jed­er Art oder Anträge auf Ver­längerung oder Beendi­gung von Beurlaubun­gen.
  • Anträge auf Verän­derun­gen des ver­traglich vere­in­barten Lehrauf­trag­sum­fangs wegen Teilzeit, Verän­derung des Umfangs der Teilzeit oder Auf­s­tock­ung auf Vol­lzeit.*
  • Geplante Anträge auf Alter­steilzeit (Antrag­stel­lung später möglich).*

Aus­nah­men von den oben genan­nten Ter­mi­nen kön­nen bei Anträ­gen auf Teilzeitbeschäf­ti­gung und Beurlaubung aus famil­iären Grün­den gemacht wer­den, wenn die dafür maßge­blichen Umstände nicht vorherse­hbar waren (s. K.u.U. a.O. S. 305).

* Bitte beacht­en Sie:

Gemäß dem gel­tenden Tar­ifver­trag zur Alter­steilzeit (TV ATZ) § 2.4 Satz 2 muss ein Alter­steilzeitver­hält­nis vor dem 1.1.2010 begin­nen. Maßge­bliche Berech­nungs­grund­lage für den Dep­u­tat­sum­fang während des Alter­steilzeitar­beitsver­hält­niss­es ist „die Arbeit­szeit, die im Durch­schnitt der let­zten 24 Monate vor dem Über­gang in die Alter­steilzeit vere­in­bart war“ (TV ATZ § 3.1). Während des Alter­steilzeitar­beitsver­hält­niss­es beträgt die Arbeit­szeit die Hälfte davon (TV ATZ § 3.1 Satz 1). Für ein im Kalen­der­jahr 2009 begin­nen­des Alter­steilzeitar­beitsver­hält­nis ist also auf jeden Fall der Umfang des Dep­u­tats während der Schul­jahre 2007/08 (!) und 2008/09 wichtig!

Teilzeitlehrkräfte soll­ten deshalb ggf. jet­zt über­legen, ob eine Auf­s­tock­ung ihres Dep­u­tats erforder­lich ist, damit ihre indi­vidu­elle Berech­nungs­grund­lage (als 100 % ange­set­zt) für ihr eventuelles zukün­ftiges Alter­steilzeitar­beitsver­hält­nis mit dann ca. 83 % fik­tivem Net­to­ge­halt (bezo­gen auf ihr vorheriges Gehalt) aus ihrer per­sön­lichen Sicht aus­re­ichend hoch ist.

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr A K A PhV BW

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