Stellenwirksame Änderungswünsche
1. Januar 2011
Info Nr. 7 / 2011 |
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Stellenwirksame Änderungswünsche Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zur Sicherheit möchten wir Sie daran erinnern, dass die Termine für die Anträge auf stellenwirksame Veränderungen im kommenden Schuljahr auch für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (vormals Angestellte) gelten. In K.u.U. Nr. 19 / 2011 (vom November 2011) werden die folgenden Termine für die Antragstellung angegeben: bis spätestens 09. Januar 2011 bei den Schulleitungen Mit Ausnahme von Versetzungsanträgen (vgl. Rückseite*) sollen alle Anträge online über die Internetseite www.stewi.lobw.de gestellt werden. Der Belegausdruck ist termingerecht (s.oben) bei der Schulleitung einzureichen. Anträge in Papierform sind – außer für Versetzungen – dieses Schuljahr alternativ noch möglich: Die Anträge sind auf dem Dienstweg über die Schulleitung an das entsprechende Regierungspräsidium zu richten; später eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr bearbeitet werden (Ausnahmen: siehe weiter unten!). — Bereits gestellte Anträge in Papierform behalten ihre Gültigkeit. Zu den Anträgen auf stellenwirksame Änderungen gehören: • Kündigungen nach Rentenanträgen (diese sind zwar an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu richten, die Kündigung mit dem Termin für den geplanten Übergang in die Rente ist an das Regierungs-präsidium zu richten). Die Kündigungsfristen nach TV‑L § 34 sind zu beachten! • Anträge auf Versetzungen (beachten Sie dabei unbedingt die Beteiligung Ihres Bezirkspersonalrats).* Auch für Versetzungen zwischen den Bundesländern zum Schuljahresbeginn 2012/13 im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens gilt jetzt dieser Termin. Lassen Sie sich vom Hauptpersonalrat beraten.** • Beurlaubungsgesuche jeder Art oder Anträge auf Verlängerung oder Beendigung von Beurlaubungen. • Anträge auf Veränderungen des vertraglich vereinbarten Lehrauftragsumfangs wegen Teilzeit, Veränderung des Umfangs der Teilzeit oder Aufstockung auf Vollzeit. • Anträge auf ein Freistellungsjahr **** Ausnahmen von den oben genannten Terminen können bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen gemacht werden, wenn die dafür maßgeblichen Umstände nicht vorhersehbar waren. (s. K.u.U. a.a.O.). * Hinweis: ** Vorsicht: ***Hinweis: **** Hinweis: Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern. Ihr AKA PhV BW |
Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern!
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PhV BW www.phv-bw.de