Lehrereinstellung für das Schuljahr 2015/16
1. Januar 2015
Info Nr. 2 / 2015
Januar 2015
Lehrereinstellung für das Schuljahr 2015/16
Aktuelle Informationen und Hinweise zur Lehrereinstellung sowie die Stellenausschreibungen
werden im Internetportal www.lehrereinstellung-bw.de präsentiert. Dort können alle Informationen eingesehen werden.
Bei Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen werden auch Stellen über die
schulbezogenen Ausschreibungsverfahren besetzt. Da die Stellenvergaben in diesen Verfahren
das Stellenkontingent für das Listenauswahlverfahren entsprechend verringern, wird empfohlen, die schulbezogenen Ausschreibungsverfahren unbedingt zu berücksichtigen. Dies gilt besonders für Mangelregionen und Mangelfächer.
Bitte beachten Sie auch die bewerbergruppenspezifischen Einstellungsverfahren (Nr. 2, 6 u. 7)!
Abgabetermin für Anträge auf Aufnahme in die Bewerberlisten für Bewerberinnen und
Bewerber, die eine Einstellung zum Schuljahresbeginn 2015/2016 anstreben, ist grundsätzlich
der 31. März 2015.
Diese Aufnahme in das Listenverfahren ist die Voraussetzung für die Teilnahme an allen übrigen
Verfahren (m. teils früherem Bewerbungsschluss). Zu den Verfahrensdetails: s. obige Internetadresse.
Zur Beachtung: Frühere Termine
1. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren für den ländlichen Raum:
Die Ausschreibung der Stellen und die Bewerbungsphase dauern vom 13. bis 20. Februar 2015
2. Zusatzqualifikationsverfahren (Chance für momentane Vertretungs‑L.*): Schlusstermin f.
Anträge: 2. März 2015
Weitere Ausschreibungsverfahren:
3. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren (Hauptausschreibungsverfahren):
Ausschreibung und Bewerbungsphase: 26. März bis 10. April 2015.
4. Sonderausschreibungstranche Gemeinschaftsschulen: Ausschreibungen für die Gemein-
schaftsschulen erfolgen zusätzlich zu den anderen Ausschreibungsterminen: 5. 5. — 11. 5. 2015.
5. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren im Nachrückverfahren
Die Bewerbungs- und Ausschreibungsfrist dauert vom 4. bis 11. Juli 2015.
Für alle Ausschreibungen gilt, dass Bewerbungen spätestens zum Ende der jeweiligen
Bewerbungsfrist direkt an die ausschreibende Schule zu richten sind. Folgende Unterlagen
sind beizufügen: tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Zeugnisse der Lehramtsprüfung,
Kopie der Aufnahmebestätigung in die Bewerberliste, Nachweis über die jeweils
geforderten besonderen Qualifikationen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die
schulbezogenen Bewerbungen zusätzlich online dem Regierungspräsidium, bei dem der
Antrag auf Einstellung in den Schuldienst gestellt wurde, bekannt geben.
Weitere Verfahren und Termine:
6. Schwerbehindertenverfahren: Bewerbungsschluss 2. Mai 2015
7. Härtefallverfahren: Bewerbungsschluss 1. Juli 2015
8. Unterjährige Stellenausschreibungen: nach Abschluss der oben aufgeführten Verfahren.
Hinweis:
Nur die Verfahren Nr. 2, 6 und 7 erfolgen in Papierform. Bei allen übrigen Verfahren ist
eine Online-Bewerbung in Verbindung mit einer schriftlichen Bewerbung (Belegausdruck
mit Anlagen) erforderlich:
www.lehrereinstellung-bw.de Menüpunkt “Bewerbung online”.
Eine Bewerbung kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn nach der
Dateneingabe der Bewerbungsbelegausdruck unterschrieben samt allen erforderlichen
Anlagen innerhalb von 7 Werktagen an das im Belegausdruck genannte
Regierungspräsidium übersandt worden ist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der
termingerechte Eingang des unterschriebenen Belegausdrucks.
Eine nachträgliche Änderung/ Erweiterung der Einsatzwünsche der Bewerberinnen und
Bewerber muss bis spätestens 8. Mai 2015 online erfolgen.
* Das Zusatzqualifikationsverfahren berücksichtigt insbesondere nach der 2. Lehramts-
prüfung erworbene, dem Lehrerberuf förderliche Zusatzqualifikationen (z. B. Vertretungs-
lehrertätigkeit, Tätigkeiten an Privatschulen und Auslandsschulen, Erweiterungsprüfungen,
pädagogische Zusatzausbildungen; dem Lehrerberuf förderliche Tätigkeiten, Erfahrungen und
Kenntnisse bei der Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund).