AKA-Info 2/2017: Tarifrunde

24. März 2017

Info Nr. 2 / 2017
März 2017

In der Tar­ifeini­gung Einkom­men­srunde 2017 TV‑L am 17.02.2017 wurde für die Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis (nach TV‑L beschäftigt) in Pots­dam fol­gen­des erre­icht:

  • Ab 01.01.2017: Erhöhung der Tabel­lenent­gelte um 2 % bzw. um 75 € (bei Stufe 1 von E 10, E 11, E 12); außer­dem für die sog. “Nichter­füller” in E 13 bis E 9 zusät­zlich 7,20 € infolge der 10. Angle­ichung BAT-Zulage gemäß TV-L-Vere­in­barung zum 01.11.2006;
  • ab 01.01.2018: Erhöhung der Tabel­lenent­gelte um weit­ere 2,35 %;
  • entsprechend ab 01.01.2017 und ab 01.01.2018 Erhöhung des Garantiebe­trags bei Höher­grup­pierung (§ 17 TV‑L) u. Erhöhung des Besitz­s­tands kinder­be­zo­gene Ent­geltbe­standteile (§ 11 TVÜ‑L)
  • Ein­führung ein­er neuen Stufe 6 für E 9 bis E 15 in 2 Etap­pen:
    a) ab 01.01.2018: 1,5 % mehr, bezo­gen auf Stufe 5;
    b) ab 01.10.2018: nochmals etwa 1,5 % mehr, bezo­gen auf Stufe 5;
    Voraus­set­zung: 5 Jahre in Stufe 5 bzw. indi­vidu­eller End­stufe (die Zeit bis 31.12.2017 wird berück­sichtigt).

Es gibt eine neue Frist für Anträge auf Höher­grup­pierung und Zula­gen im Rah­men der materiellen Über­leitung in den TV EntgO‑L bis 31.05.2017*

(*betrof­fene Fall­grup­pen: siehe AKA-Info PhV BW Nr. 3 u. Nr. 4 / 2016; abruf­bar unter: www.phv-bw.de).

Im Gegen­satz zur ersten Antrags­frist (bis 31.07.2016) gilt für die neue Umset­zung der Über­leitung: neue Stufen­zuord­nung ab 01.08.2015, ent­geltwirk­sam ab 01.03.2017.

Die weit­eren Ergeb­nisse der Tar­ifeini­gung find­en Sie unter: www.dbb.de/einkommensrunde2017.

Lange war ungewiss, ob GEW und Ver­di den Tar­ifver­trag Ent­gel­tord­nung Lehrkräfte TV EntgO‑L, den dbb beamten­bund und tar­i­u­nion auf der Arbeit­nehmer­seite und die Tar­ifge­mein­schaft deutsch­er Län­der TdL auf der Arbeit­ge­ber­seite für die Arbeit­nehmer­lehrkräfte im TV‑L vere­in­bart hat­ten, nachze­ich­nen wür­den. Obwohl ihre ursprüngliche Forderung (Ein­führung der sog. Par­al­lelta­belle) auch in dieser Tar­ifeini­gung nicht erfüllt wurde, haben sie diesen Schritt nun vol­l­zo­gen. Deshalb gibt es die neue Frist für Anträge auf Höher­grup­pierung und Zula­gen im Rah­men der materiellen Über­leitung in den TV EntgO‑L bis 31.05.2017.

* Vor einem Antrag auf Höher­grup­pierung im Rah­men der materiellen Über­leitung in den TV EntgO‑L soll­ten Sie form­los beim RP (das die Anfrage ans LBV weit­er­leit­et) anfra­gen, ob eine Höher­grup­pierung möglich ist, und welche finanziellen Auswirkun­gen mit ihr ver­bun­den sind.

Wir empfehlen: Lassen Sie sich berat­en, nach­dem Sie die oben genan­nten Auskün­fte einge­holt haben!

Als langfristig wirk­sames Ergeb­nis ist die struk­turelle Verbesserung der Ent­gelt­ta­belle durch die Ein­führung der Stufe 6 für die Ent­gelt­grup­pen 9 bis 15 zu betra­cht­en, die der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg über den Deutschen Philolo­gen­ver­band beim dbb beamten­bund und tar­i­fu­nion in den Forderungskat­a­log der Tar­ifrunde einge­bracht hat­te. Mit dieser Verbesserung wurde ein Schritt hin zur Angle­ichung an den für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kom­munen rel­e­van­ten Tar­ifver­trag TVöD vol­l­zo­gen.

Wir schließen uns dem Kom­men­tar des dbb beamten­bund und tar­i­fu­nion an: “Die Ein­führung der Stufe 6 für die Ent­gelt­grup­pen ab EG 9 ist ein weg­weisender Erfolg. Den haben die Beschäftigten ver­di­ent und den brauchen die Län­der, um wet­tbe­werb­s­fähig zu bleiben.” (dbb aktuell: Einkom­men­srunde 2017 / Nr. 14 — Feb­ru­ar 2017, S. 2, hrsg. v. dbb beamten­bund und tar­i­fu­nion).

Die aktuellen Ent­gelt­ta­bellen find­en Sie unter: www.dbb.de/einkommensrunde2017.

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