AKA-Info 2/2017: Tarifrunde
24. März 2017
Info Nr. 2 / 2017
März 2017
In der Tarifeinigung Einkommensrunde 2017 TV‑L am 17.02.2017 wurde für die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (nach TV‑L beschäftigt) in Potsdam folgendes erreicht:
- Ab 01.01.2017: Erhöhung der Tabellenentgelte um 2 % bzw. um 75 € (bei Stufe 1 von E 10, E 11, E 12); außerdem für die sog. “Nichterfüller” in E 13 bis E 9 zusätzlich 7,20 € infolge der 10. Angleichung BAT-Zulage gemäß TV-L-Vereinbarung zum 01.11.2006;
- ab 01.01.2018: Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,35 %;
- entsprechend ab 01.01.2017 und ab 01.01.2018 Erhöhung des Garantiebetrags bei Höhergruppierung (§ 17 TV‑L) u. Erhöhung des Besitzstands kinderbezogene Entgeltbestandteile (§ 11 TVÜ‑L)
- Einführung einer neuen Stufe 6 für E 9 bis E 15 in 2 Etappen:
a) ab 01.01.2018: 1,5 % mehr, bezogen auf Stufe 5;
b) ab 01.10.2018: nochmals etwa 1,5 % mehr, bezogen auf Stufe 5;
Voraussetzung: 5 Jahre in Stufe 5 bzw. individueller Endstufe (die Zeit bis 31.12.2017 wird berücksichtigt).
Es gibt eine neue Frist für Anträge auf Höhergruppierung und Zulagen im Rahmen der materiellen Überleitung in den TV EntgO‑L bis 31.05.2017*
(*betroffene Fallgruppen: siehe AKA-Info PhV BW Nr. 3 u. Nr. 4 / 2016; abrufbar unter: www.phv-bw.de).
Im Gegensatz zur ersten Antragsfrist (bis 31.07.2016) gilt für die neue Umsetzung der Überleitung: neue Stufenzuordnung ab 01.08.2015, entgeltwirksam ab 01.03.2017.
Die weiteren Ergebnisse der Tarifeinigung finden Sie unter: www.dbb.de/einkommensrunde2017.
Lange war ungewiss, ob GEW und Verdi den Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte TV EntgO‑L, den dbb beamtenbund und tariunion auf der Arbeitnehmerseite und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder TdL auf der Arbeitgeberseite für die Arbeitnehmerlehrkräfte im TV‑L vereinbart hatten, nachzeichnen würden. Obwohl ihre ursprüngliche Forderung (Einführung der sog. Paralleltabelle) auch in dieser Tarifeinigung nicht erfüllt wurde, haben sie diesen Schritt nun vollzogen. Deshalb gibt es die neue Frist für Anträge auf Höhergruppierung und Zulagen im Rahmen der materiellen Überleitung in den TV EntgO‑L bis 31.05.2017.
* Vor einem Antrag auf Höhergruppierung im Rahmen der materiellen Überleitung in den TV EntgO‑L sollten Sie formlos beim RP (das die Anfrage ans LBV weiterleitet) anfragen, ob eine Höhergruppierung möglich ist, und welche finanziellen Auswirkungen mit ihr verbunden sind.
Wir empfehlen: Lassen Sie sich beraten, nachdem Sie die oben genannten Auskünfte eingeholt haben!
Als langfristig wirksames Ergebnis ist die strukturelle Verbesserung der Entgelttabelle durch die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 zu betrachten, die der Philologenverband Baden-Württemberg über den Deutschen Philologenverband beim dbb beamtenbund und tarifunion in den Forderungskatalog der Tarifrunde eingebracht hatte. Mit dieser Verbesserung wurde ein Schritt hin zur Angleichung an den für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen relevanten Tarifvertrag TVöD vollzogen.
Wir schließen uns dem Kommentar des dbb beamtenbund und tarifunion an: “Die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen ab EG 9 ist ein wegweisender Erfolg. Den haben die Beschäftigten verdient und den brauchen die Länder, um wettbewerbsfähig zu bleiben.” (dbb aktuell: Einkommensrunde 2017 / Nr. 14 — Februar 2017, S. 2, hrsg. v. dbb beamtenbund und tarifunion).
Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie unter: www.dbb.de/einkommensrunde2017.