AKA-Info 2/2019: Information zur Tarifeinigung in der Einkommensrunde TV‑L 2019

10. März 2019

 

„unter Ein­berech­nung aller weit­er­er Fak­toren der Tar­ifeini­gung ein Gesamtvol­u­men von 8 Prozent“* mehr bei ein­er Laufzeit von 33 Monat­en (01.01.2019 bis 30.09.2021).

Das bedeutet:
ab 01.01.2019 3,2 % Gesamtvol­u­men lin­eare Erhöhung, min­destens 100 € mehr,
ab 01.01.2020 3,2 % Gesamtvol­u­men lin­eare Erhöhung, min­destens 90 € mehr,
ab 01.01.2021 1,4 % Gesamtvol­u­men lin­eare Erhöhung, min­destens 50 € mehr.

Mit der über­pro­por­tionalen Erhöhung der Stufe 1 in den Ent­gelt­grup­pen EG 2 bis EG 15 verbessert sich, wie angestrebt, die finanzielle Sit­u­a­tion der Beruf­san­fänger. Sie erhal­ten
ab 01.01.2019 in Stufe 1 in den Ent­gelt­grup­pen EG 2 bis 15: 4,5 % mehr,
ab 01.01.2020 in Stufe 1 in den Ent­gelt­grup­pen EG 2 bis 15: 4,3 % mehr,
ab 01.01.2021 in Stufe 1 in den Ent­gelt­grup­pen EG 2 bis 15: 1,8 % mehr.

Zwar kon­nte die Forderung nach stufen­gle­ich­er Höher­grup­pierung nicht durchge­set­zt wer­den, jedoch wurde fast eine Ver­dreifachung des sog. Garantiebe­trags von 64,13 € im Jahr 2018 auf 180 € für EG 9 bis EG 14 bei Höher­grup­pierung, „begren­zt auf den Unter­schieds­be­trag bei ein­er stufen­gle­ichen Höher­grup­pierung“*, erre­icht.

Auch für einzelne Bere­iche wie Auszu­bildende, Pflege und Sozial- und Erziehungs­di­enst kon­nten Verbesserun­gen erzielt wer­den.

Für diejeni­gen Lehrkräfte, die bish­er einen Anspruch auf eine monatliche Angle­ichungszu­lage in Höhe von 30 € hat­ten, wurde diese zum 01.01.2019 auf 105 € erhöht**.

Um die oben beschriebe­nen materiellen Verbesserun­gen und gle­ichzeit­ig die Weit­er­en­twick­lung der Ent­gel­tord­nung (öffentlich­er Dienst ohne Lehrkräfte) in einzel­nen Punk­ten zu erre­ichen, war es nötig, die Jahres­son­derzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Stand von 2018 einzufrieren.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Tar­ifeini­gung unter: www.dbb.de/einkommensrunde.

* s. dbb beamten­bund und tar­i­fu­mion, dbb aktuell: Einkom­men­srunde 2019/Nr. 25 März 2019

** Diese Regelung bet­rifft Lehrkräfte, die an all­ge­mein bilden­den Gym­nasien unter­richt­en, nicht.

Mit fre­undlichen Grüßen
Ihr AKA PhV BW

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