Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) fordert Gerechtigkeit bei der Eingangsklassenbildung und keine Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Gymnasien

17. September 2015

* 17 Klassen an 190 Gym­nasien einges­part, also jew­eils eine Klasse an rund 9 Prozent der Gym­nasien 
* 230 der an 190 Gym­nasien angemelde­ten 13.600 Schü­lerin­nen und Schüler an andere Gym­nasien ver­wiesen 
* 18 Prozent der all­ge­mein bilden­den Gym­nasien von Maß­nah­men zum Klasse­naus­gle­ich betrof­fen

Der Philolo­gen­ver­band BW kri­tisiert die Prax­is der Aus­gle­ichs­maß­nah­men bei der Bil­dung der Ein­gangsklassen an Gym­nasien, die dazu führt, dass Klassen bis an die Gren­zen des Klassen­teil­ers (30 an Gym­nasien — bei Gemein­schaftss­chulen nur 28) aufge­füllt wer­den und betrof­fene Schü­lerin­nen und Schüler durch Ver­weisung an andere Gym­nasien teil­weise unvertret­bar benachteiligt wer­den.

Dies zeigt eine Umfrage des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), in der die Schulleitun­gen der 363 öffentlichen all­ge­mein bilden­den Gym­nasien das Lan­des gefragt wur­den, ob sie bei der Klassenein­teilung für das Schul­jahr 2015/16 von Maß­nah­men zum Klasse­naus­gle­ich betrof­fen waren, und wie viele der angemelde­ten Schü­lerin­nen und Schüler sie ggf. abweisen, oder wie viele sie von anderen Gym­nasien zusät­zlich aufnehmen mussten. Gefragt wurde auch, in welchen Fällen der Grund für die Abweisung von Schü­lerin­nen und Schülern das Erre­ichen der Kapaz­itäts­gren­ze war.

Von 190 (52 Prozent) der ins­ge­samt 363 angeschriebe­nen öffentlichen all­ge­mein bilden­den Gym­nasien kam eine Rück­mel­dung. Dabei melde­ten 35 dieser Gym­nasien (18,4 Prozent) notwendi­ge Maß­nah­men zum Klasse­naus­gle­ich. Die Schulleitun­gen von 18 dieser 35 Gym­nasien, an denen ins­ge­samt 3.700 Schü­lerin­nen und Schüler angemeldet waren, berichteten von notwendi­gen Maß­nah­men durch Weit­er­ver­weisung von 230 Schü­lerin­nen und Schülern an andere Gym­nasien. Auf diese Weise kon­nten durch Stre­ichung von Klassen an 17 Gym­nasien und Auf­füllen von Klassen an den anderen 18 Gym­nasien ins­ge­samt 17 Klassen einges­part wer­den.

Das Kul­tus­min­is­teri­um beruft sich bei den Klasse­naus­gle­ich­maß­nah­men auf § 88 des Schulge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg, wonach die Schu­lauf­sichts­be­hör­den “Schüler ein­er anderen Schule des­sel­ben Schul­typs zuweisen kön­nen, wenn dies zur Bil­dung annäh­ernd gle­ich großer Klassen oder bei Erschöp­fung der Auf­nah­meka­paz­ität erforder­lich und dem Schüler zumut­bar ist”.

Der Philolo­gen­ver­band BW stellt fest, dass der Begriff der “Zumut­barkeit” durch das Kul­tus­min­is­teri­um offen­sichtlich zu eng auf die Ent­fer­nung zur Schule bezo­gen wird, obwohl es dur­chaus eine Frage der Zumut­barkeit ist, wenn Schü­lerin­nen und Schüler den von ihnen gewählten Gym­nasialzug, beispiel­sweise eine bes­timmte Sprachen­folge bzw. ein bes­timmtes Pro­fil, nicht besuchen dür­fen. Deshalb fordert der PhV BW eine entsprechende Anpas­sung der Prax­is von Klasse­naus­gle­ichs­maß­na­men an die Vielfalt der gym­nasialen Ange­bote.

Darüber hin­aus beklagt der PhV BW, dass Schü­lerin­nen und Schüler abgewiesen wer­den, obwohl die Kapaz­itäts­gren­ze des Gym­na­si­ums nicht erre­icht ist. Auch dies zeigen die Umfrageergeb­nisse, denn zumin­d­est an 6 Gym­nasien wur­den 36 von 576 angemelde­ten Schü­lerin­nen und Schülern an eine andere Schule ver­wiesen, obwohl die Kapaz­itäts­gren­ze nicht über­schrit­ten wurde.

Der PhV BW fordert vom Kul­tus­min­is­teri­um eine Änderung der Prax­is von Klasse­naus­gle­ichs­maß­nah­men, die nicht als reine Spar­maß­nahme wirken und auf ein Auf­füllen von Klassen beschränkt sein dür­fen. Hier­bei ist auch auf eine gerechte Behand­lung der Gym­nasien gegenüber den Gemein­schaftss­chulen zu acht­en, bei denen in der Frage der Ein­gangsklassen­bil­dung außeror­dentlich großzügig ver­fahren wird. Über­aus opti­mistis­che Prog­nosen über die Ausweitung der Gemein­schaftss­chulen recht­fer­ti­gen offen­sichtlich die Finanzierung von Klein­klassen ohne Anwen­dung von Aus­gle­ichs­maß­nah­men wie an den Gym­nasien.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt über 8.500 im Ver­band organ­isierte Lehrerin­nen und Lehrer an den 446 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

www.phv-bw.de

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Pressemit­teilung als PDF-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Bernd Saur

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