PhV BW zum Thema Arbeits­zeitklage

1. Februar 2024

* Klage zur verpflich­t­en­den Ermit­tlung der Lehrkräftear­beit­szeit beim Ver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht!
* Zwei Lehrkräfte kla­gen mit Unter­stützung des PhV BW, um Arbeit­szeit­er­fas­sung durch den Arbeit­ge­ber zu erzwin­gen
* Über­lange Arbeit­szeit­en ver­stoßen gegen den Arbeitss­chutz — kein Wun­der, dass der Lehrerberuf immer unat­trak­tiv­er wird

Zwei vol­lzeitbeschäftigte gym­nasiale Lehrkräfte, die für sich selb­st mehrere Jahre lang tägliche Arbeit­szeitaufze­ich­nun­gen geführt haben, haben mit Unter­stützung des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) Kla­gen gegen das Land Baden-Würt­tem­berg ein­gere­icht, um eine Arbeit­szeit­er­fas­sung durch den Dien­s­ther­rn für Lehrkräfte zu erzwin­gen.

In dem weg­weisenden Urteil des Bun­de­sar­beits­gerichts 1ABR 22/21 vom 13. Sep­tem­ber 2022 wurde klargestellt, dass alle Arbeit­ge­ber gemäß dem deutschen Arbeitss­chutzge­setz zur Erfas­sung der Arbeit­szeit ihrer Beschäftigten verpflichtet sind. Seit­dem hat sich im Schul­bere­ich jedoch nichts getan: Für Lehrkräfte gibt es nach wie vor keine Arbeit­szeit­er­fas­sung, obwohl sämtliche Stu­di­en der let­zten zehn Jahre zur Höhe der Lehrerar­beit­szeit eine sig­nifikante zeitliche Über­las­tung ins­beson­dere der gym­nasialen Lehrkräfte fest­gestellt hat­ten.

Dass die Kul­tus­min­is­terkon­ferenz 2023 ver­suchte, für alle Lehrkräfte eine Aus­nah­meregelung von der Arbeit­szeit­er­fas­sungspflicht im geplanten Arbeit­szeit­er­fas­sungs­ge­setz des Bun­de­sar­beitsmin­is­teri­ums zu erre­ichen, wurde vom „SPIEGEL“ im Detail doku­men­tiert, siehe https://www.spiegel.de/panorama/bildung/schule-wie-viel-arbeiten-lehrer-und-lehrerinnen-wirklich-a-f37462e4-1d3e-4d7d-8fd7-8b36f4592089.

Dem Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg, dem Ver­band der gym­nasialen Lehrkräfte, riss let­ztes Jahr der Gedulds­faden, nach­dem seine Anfrage, wann die bere­its beste­hende Arbeit­szeit­er­fas­sungspflicht auf die Lehrkräfte angewen­det würde, vom Kul­tus­min­is­teri­um sin­ngemäß mit der Aus­sage: „Wir warten auf das Bun­des­ge­setz, danach begin­nen wir, darüber nachzu­denken“ beant­wortet wurde. Mit­tler­weile wur­den vom PhV BW zwei Kläger, ein Mann und eine Frau, gefun­den, die selb­st jahre­lang detail­liert ihre Arbeit­szeit­en doku­men­tiert haben, und die Klage wurde nach sorgfälti­gen juris­tis­chen Vorar­beit­en diese Woche beim zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht.

Der baden-würt­tem­ber­gis­che PhV-Lan­desvor­sitzende Ralf Scholl kom­men­tiert die Klageein­re­ichung mit den fol­gen­den Worten: „Dass das Land Baden-Würt­tem­berg jet­zt bere­its im zweit­en Jahr gegen gel­tendes Recht ver­stößt und zudem kein­er­lei Anstal­ten macht, über die Modal­itäten ein­er Arbeit­szeit­er­fas­sung der Lehrkräfte auch nur ansatzweise nachzu­denken, zwingt uns in diese juris­tis­che Auseinan­der­set­zung.  Wir fra­gen uns schon: Warum müssen erst Lehrkräfte kla­gen, um die höch­strichter­lich fest­gestellte Pflicht eines jeden Arbeit­ge­bers zur Arbeit­szeit­er­fas­sung auch im Schul­bere­ich durchzuset­zen? Wir unter­schätzen die Schwierigkeit­en ein­er Arbeit­szeit­er­fas­sung für fast 120.000 Lehrkräfte im Land sicher­lich nicht. Genau deswe­gen wären entsprechende Vorüber­legun­gen seit der Urteils­be­grün­dung im Dezem­ber 2022 längst zwin­gend notwendig gewe­sen. Passiert ist jedoch über­haupt nichts.
Glück­licher­weise leben wir in einem Rechtsstaat, in dem die Lan­desregierung als ver­ant­wortlich­er Arbeit­ge­ber auch auf dem Klageweg per Gericht­sentschei­dung zum Han­deln gezwun­gen wer­den kann.“

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den knapp 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit über 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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