PhV BW zum Thema Schülerbeförderung
5. April 2023
* PhV BW zu Eltern-Appell „Bildungspotentiale nutzen – kostenfreier Weg zur Schule!“
* „Der Philologenverband Baden-Württemberg unterstützt die Forderung der Elternschaft nach kostenfreier Schülerbeförderung!“
„Wir unterstützen die Forderung der Eltern, dass die Schülerbeförderungskosten unter denselben Voraussetzungen, wie sie in Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz gelten, auch in Baden-Württemberg vom Land übernommen werden, sodass die Schülerbeförderung für die Eltern kostenfrei wird“, so Ralf Scholl, Landesvorsitzender des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW).
„Hohe Schülerbeförderungskosten, insbesondere für kinderreiche Familien im ländlichen Raum, dürfen die freie Schulwahl nicht indirekt beschränken, deshalb darf Baden-Württemberg nicht hinter den Nachbarländern zurückstehen, sondern muss die Schülerbeförderung während der Vollzeit-Schulpflicht ebenfalls für die Eltern kostenfrei machen“, appelliert Ralf Scholl an die Landesregierung.
In Hessen ist die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule bis zum Ende der Mittelstufe (9./10. Klasse) kostenfrei, wenn der Schulweg länger als 2 km (Grundschule) bzw. 3 km (weiterführende Schule) ist. In Bayern ist die Schülerbeförderung zu denselben Bedingungen kostenfrei, wobei in bestimmten Fällen auch der Weg zu einer weiter entfernten, anderen Schule bezahlt wird. In Rheinland-Pfalz ist der Schulbus während der Vollzeitschulpflicht unter ähnlichen Voraussetzungen ebenfalls kostenfrei.
„Das kürzlich eingeführte Jugendticket BW löst das Problem nicht, denn es ist nicht kostenlos, sondern kostet 365 Euro im Jahr. In Hessen bekommen schulpflichtige Kinder das Hessenticket sogar noch zusätzlich kostenfrei vom Land: Daran sollte sich Baden-Württemberg ein Beispiel nehmen“, so der PhV-Landesvorsitzende abschließend.
Hinweise für die Redaktionen:
Elternappell für kostenfreie Schülerbeförderung: „Bildungspotentiale nutzen – kostenfreier Weg zur Schule!“
https://drive.google.com/file/d/1W9o0i4sP–Jag8CkL5wHYrFwpqsyI2vE/view
https://www.elternrechte-bw.de
Schülerbeförderung in anderen Bundesländern:
Hessen
Die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule ist bis zum Ende der Mittelstufe (9./10. Klasse) kostenfrei, wenn der Schulweg länger als 2 km (Grundschule) bzw. 3 km (weiterführende Schule) ist. Siehe § 161 Hessisches Schulgesetz, https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm_pdk%2Fpdk-he-g1he%2Fhesschulg%2Fcont%2Fpdk-he-g1he.hesschulg.p161.htm&anchor=Y‑400-W-PDK-HE-G1HE-S-1300TE
Bayern
Die Schülerbeförderung ist unter den auch in Hessen geltenden Bedingungen kostenfrei, wobei in bestimmten Fällen auch der Weg zu einer weiter entfernten anderen Schule bezahlt wird: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchBefV/true
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist der Schulbus während der Vollzeitschulpflicht mit einer Zumutbarkeitsgrenze zur weiterführenden Schule von 4 km statt 3 km ebenfalls kostenfrei: http://www.schulbus.net/links/schule56.htm
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden knapp 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt mit über 9.000 im Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.