Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule trotzdem sinnvoll und notwendig
15. März 2012
15.03.2012 / 1811 — 05–12
Nach Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung:
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Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule trotzdem sinnvoll und notwendig, nicht nur auf freiwilliger Basis
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Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) fordert im Interesse der Gleichbehandlung eine Verpflichtung zur Vorlage der Grundschulempfehlung
Die vom Kultusministerium vorangetriebene Aufhebung der bisherigen Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung — gerade erstmals in der Umsetzung — ruft schon jetzt Lobeshymnen z. B. beim Kultusministerium und bei den Grünen hervor. “Auch hier gilt, man soll den Tag nicht vor dem Abend loben!” stellt Bernd Saur, Vorsitzender des PhV BW, fest. “Die Auswirkungen insbesondere auf das Übergangsverhalten wird man in vollem Umfang erst später beurteilen können.”
Für eine gute Übergangsberatung hat sich der Philologenverband schon immer eingesetzt, aber stets auch betont, dass für eine gute Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler in der weiterführenden Schule die Kenntnis der Grundschulempfehlung und der Halbjahresinformation aus Klasse 4 eine wichtige und sinnvolle Grundlage darstellt. “Es ist doch nicht einzusehen, dass um die Grundschulempfehlung bei Beratungsgesprächen und bei Fördermaßnahmen in der weiterführenden Schule ein Geheimnis gemacht wird.” betont Bernd Saur. Wenn nun einzelne Schulleitungen entgegen der Aufnahmeverordnung die Vorlage der Grundschulempfehlung “erbitten”, so macht dies immerhin deutlich, dass hier eben im Sinne einer bestmöglichen Förderung Informationsbedarf besteht.
Die Rechtslage nach Änderung des Schulgesetzes ist aber klar: Schulleitungen dürfen die Grundschulempfehlung bei der Aufnahmeentscheidung nicht als Kriterium wählen. Die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes obliegt den Eltern und ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich. Daran müssen und werden sich die Schulleitungen auch halten.
Allerdings fordert der PhV BW auch unter den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung mit der Halbjahresinformation Klasse 4 bei der weiterführenden Schule. Denn im Interesse einer optimalen individuellen Förderung und der reibungslosen Umsetzung aller gesetzlichen Vorschriften beim Übergangsverfahren mit seinen Beratungsgesprächen und Kooperationssitzungen müssen die weiterführenden Schulen Kenntnis von Stärken und Schwächen ihrer Schüler erhalten. “Es ist doch nicht gut, wenn einzelne Eltern die Grundschulempfehlung freiwillig vorlegen, andere nicht! Hier sollte in der Aufnahmeverordnung durch eine Verpflichtung zur Vorlage der Grundschulempfehlung auch eine Gleichbehandlung für alle Kinder erreicht werden.” fordert Verbandschef Saur. “Dies ist keine Frage des Datenschutzes sondern eine pädagogische Entscheidung im Interesse der Kinder”.
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Bild des PhV BW-Vorsitzenden Bernd Saur