(PhV BW) fordert finanzielle und personelle Unterstützung für die Umsetzung der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unterricht an den Schulen!

28. Mai 2014

 

1300 Unter­schriften an 64 Gym­nasien in kürzester Zeit für den Forderungskat­a­log!

Zunehmend wächst die Sorge unter den Kol­legin­nen und Kol­le­gen an den Schulen des Lan­des im Zusam­men­hang mit den sicher­lich zu Recht immer strenger wer­den­den Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Stof­fen im Unter­richt. Das Kul­tus­min­is­teri­um fordert dementsprechend die Umset­zung der beste­hen­den Vorschriften, ins­beson­dere von §6 der Gefahrstof­fverord­nung. Die Lehrkräfte in Baden-Würt­tem­berg sollen die Ver­ant­wor­tung tra­gen für die Umset­zung der Sicher­heitsvorschriften, ins­beson­dere der Gefahrstof­fverord­nung, der Richtlin­ien zur Sicher­heit im Unter­richt” (RiSU) sowie der verbindlichen Regeln des Unfal­lver­sicherungsträgers “Unter­richt in Schulen mit gefährlichen Stof­fen” (GUV-SR 2003).

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) erhält zunehmend besorgte Mel­dun­gen von Kol­legin­nen und Kol­le­gen, die darauf hin­weisen, dass eine Umset­zung dieser Vorschriften ohne zusät­zliche per­son­elle, säch­liche und finanzielle Unter­stützung nicht zu leis­ten ist. Eine aus diesem Anlass vom PhV BW durchge­führte Unter­schrifte­nak­tion brachte in kurz­er Zeit — trotz der dazwis­chen liegen­den Oster­fe­rien — von bish­er 64 Gym­nasien Rück­mel­dun­gen mit ins­ge­samt rund 1300 Unter­schriften von Lehrkräften für einen Kat­a­log von Forderun­gen.

Der PhV BW fordert deshalb

* einen zusät­zlichen Stun­den­pool für die Schulen zur Umset­zung der Gefahrstof­fverord­nung — z.B. für Sicher­heits­beauf­tragte, Fach­be­treuer, zur Erstel­lung von Gefahrstof­fverze­ich­nis­sen, Gefährdungs­beurteilun­gen, Sicher­heits­daten­blät­tern usw.;

* die Bere­it­stel­lung zusät­zlich­er Finanzmit­tel, damit z.B. Kosten für die Entsorgung von Chemikalien nicht auss­chließlich vom all­ge­meinen Schule­tat getra­gen wer­den müssen;

* die Ein­rich­tung spezieller Sicher­heitsabteilun­gen auf Regierung­sprä­sid­i­ums- und Min­is­teri­um­sebene mit kom­pe­ten­ten und dafür aus­ge­bilde­ten Fachkräften als Ansprech­part­ner für die Schulen, zur Erteilung rechtsverbindlich­er Auskün­fte in sicher­heit­srel­e­van­ten Fra­gen;

* eine umfassende Absicherung bzw. Ver­sicherung für alle Kol­legin­nen und Kol­le­gen im Bere­ich des natur­wis­senschaftlichen Unter­richts unter­halb der Stufe der groben Fahrläs­sigkeit.

Die betrof­fe­nen Kol­legin­nen und Kol­le­gen wollen mit Recht wis­sen, was passiert, wenn die geforderten Erk­lärun­gen zur Ein­hal­tung sämtlich­er Sicher­heitsvorschriften aus Grün­den der Über­las­tung nicht unter­schrieben wer­den kön­nen. Lehrkräfte der Exper­i­men­talfäch­er benöti­gen die Sicher­heit, dass sie vor und nach natur­wis­senschaftlichem Unter­richt nicht zu Pause­nauf­sicht­en herange­zo­gen wer­den kön­nen.

* * *

An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt über 8.200 im Ver­band organ­isierte Lehrerin­nen und Lehrer an den 446 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des. Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

 

www.phv-bw.de

Down­loads:
Pressemit­teilung als PDF-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Bernd Saur

 

 

 

 

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