Evaluation „ja”, aber nicht zum Nulltarif!

18. Oktober 2006

18.10.2006 / 1811 — 37–06

Zumel­dung zur Pressemit­teilung des Staatsmin­is­teri­ums Nr. 361/2006 vom 17. Okto­ber 2006
(Selb­st- und Fremde­val­u­a­tion wer­den im Schulge­setz ver­ankert)

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg:

Eval­u­a­tion „ja”, aber nicht zum Null­tarif!

„Wir sind grund­sät­zlich für eine Verbesserung der Schul- und Unter­richt­squal­ität, doch darf diese nicht kosten­neu­tral durch eine Umwid­mung von Stellen erfol­gen“, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, in ein­er Stel­lung­nahme zu der vom Min­is­ter­rat am Dien­stag ver­ab­schiede­ten Ver­ankerung der Selb­st- und Fremde­val­u­a­tion an Schulen im Schulge­setz. Eval­u­a­tion im Schul­bere­ich hat finanzielle Fol­gen, und wenn sie regelmäßig stat­tfind­en soll, sei auch von regelmäßi­gen zusät­zlichen finanziellen Belas­tun­gen auszuge­hen. „Eval­u­a­tion­sergeb­nisse müssen auch Kon­se­quen­zen zur Folge haben, zum Beispiel durch eine bessere Lehreraus­bil­dung an den Uni­ver­sitäten, durch eine bessere Fort­bil­dung und eine entsprechende per­son­elle und räum­liche Ausstat­tung der Schulen“, so Wurster weit­er.

Der Philolo­gen­ver­band kann sich eine unab­hängige Beurteilung der Arbeit an den Schulen dur­chaus vorstellen, d.h., wenn sie von neu­traler Stelle erfol­gt. Kri­tisiert wird vom Ver­band, dass der Zeit­fak­tor für Eval­u­a­tion­sprozesse ein erhe­blich­es Maß an Ressourcen ver­braucht, die eigentlich über­wiegend für die Gewährleis­tung der Unter­richtsver­sorgung erforder­lich sind. Es könne auch nicht sein, dass der Unter­richt von fach­frem­den und schu­lart­frem­den Teams besucht und beurteilt wer­den soll. Fremde­val­u­a­tion darf nach Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­ban­des an den Schulen nicht als Kon­trol­linstru­ment einge­set­zt wer­den, son­dern muss unter­stützend als Mit­tel zur Stärkung des Bil­dungs- und Erziehungsauf­trags und ein­er Verbesserung der Unter­richt­squal­ität dienen. Wurster: „Unsere Kol­legin­nen und Kol­le­gen sind bere­its mit der Bil­dungs­plan­re­form, mit der Umset­zung von G 9 auf G 8 und durch ihren schwieriger gewor­de­nen Erziehungsauf­trag bis an den Rand belastet, sodass zusät­zliche Auf­gaben auch zusät­zliche Ressourcen erfordern. Im Übri­gen muss der Daten­schutz gewährleis­tet sein. Eval­u­a­tion darf auf keinen Fall dazu führen, dass eine einzelne Lehrkraft öffentlich über eine Benachrich­ti­gung an die Eltern und Kom­munen an den Pranger gestellt wird.“

Wurster wies abschließend darauf hin, dass eine Eval­u­a­tion in dem vorge­se­henen Umfang gut durch­dacht sein muss, wenn sie die Schule stützen, Lehrer nicht demo­tivieren und anders als bei der NSI-Umset­zung nicht zu ein­er inef­fizien­ten Mit­tel- und Ressourcen-Ver­schleuderung führen soll.

 

 

 

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