Die Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrer zeugt nicht von Weitsicht und wäre ein großer Fehler!

22. November 2007

22.11.2007 / 1811 — 41–07

Würt­tem­berg (PhV BW) zum SPD-Vorschlag:

“Die Abschaf­fung des Beamten­sta­tus für Lehrer zeugt nicht von Weit­sicht und wäre ein großer Fehler!”

“Mit der SPD-Forderung, dass sich auch für Staats­di­ener — ob beamtet oder angestellt — Leis­tung lohnen muss, stim­men wir grund­sät­zlich übere­in. Leis­tung muss durch Beförderun­gen und finanzielle Anreize belohnt wer­den. Die Abschaf­fung des Berufs­beam­ten­tums für Lehrer lehnen wir aber ganz entsch­ieden ab; das wäre ein großer Fehler”, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster zu den SPD-Vorschlä­gen für ein neues Dien­strecht.

Wurster: “Die jüng­sten Streiks der Bahn, aber auch die Lehrerstreiks in Frankre­ich sind ein war­nen­des Beispiel, welche Kon­se­quen­zen die Abschaf­fung des Beamten­sta­tus für Staat und Gesellschaft in eini­gen Bere­ichen haben kann.”

Der Weg­fall des Beamten­sta­tus für Lehrerin­nen und Lehrer hätte nach Auf­fas­sung des PhV BW nicht zu unter­schätzende Kon­se­quen­zen für das Bil­dungssys­tem: Eine bis­lang weit­ge­hend durch Streikver­bot garantierte Unter­richt­skon­ti­nu­ität kön­nte nicht mehr gewährleis­tet wer­den. Die Folge wären schlechtere Bil­dungschan­cen für jene Schüler, die sich den Weg in eine Schule mit besser­er Lehrerausstat­tung nicht leis­ten kön­nen.

Fol­gende Punk­te sprechen u.a. für die Beibehal­tung des Beamten­sta­tus:

1. Der Beamten­sta­tus bietet die beste Gewähr dafür, dass Schule nicht in Tar­i­fau­seinan­der­set­zun­gen hineinge­zo­gen wird, dass also bei uns nicht wie in Frankre­ich wochen­lang Unter­richt wegen Streik­maß­nah­men aus­fällt. Schule muss ver­lässlich sein.

2. Abschlusszeug­nisse, etwa die Ver­lei­hung von Abiturzeug­nis­sen, bes­tim­men in tief greifend­er Weise die Zukun­ft junger Men­schen mit. Es ist deshalb gut und wichtig, dass solche bedeut­samen Entschei­dun­gen durch beamtete Lehrer in staatlich­er Ver­ant­wor­tung erfol­gen.

3. Der Beamten­sta­tus sichert nicht zulet­zt den päd­a­gogis­chen Freiraum des Lehrers gegenüber unzuläs­si­gen Ein­flussnah­men von Seit­en des Dien­s­ther­rn oder Arbeit­ge­bers und von Seit­en der Eltern und Schüler.

“Ein beru­flich­er Wech­sel von der Schule zur Wirtschaft und die Mit­nahme bere­its erwor­ben­er Pen­sion­sansprüche sollte jedoch möglich sein”, so Ver­band­schef Wurster abschließend.

www.phv-bw.de

Down­loads:
Pressemit­teilung als Word-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Karl-Heinz Wurster

 

 

 

 

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