STEWI — Stellenwirksame Änderungen

21. November 2018

 

Zu den stel­len­wirk­samen Änderungswün­schen gehören:

• Anträge auf vorzeit­ige Zur­ruh­e­set­zung und auf Hin­auss­chiebung des Ruh­e­s­tands
• Anträge auf Ver­set­zun­gen, auch Ver­set­zun­gen im Lehrertauschver­fa­hen zwis­chen den Bun­deslän­dern
Beurlaubungs­ge­suche von län­ger­er Dauer (z.B. Beurlaubung aus famil­iären und anderen Grün­den, Aus­landss­chul­dienst, Pri­vatschul­dienst)
• Anträge auf Ver­längerung ablaufend­er Beurlaubun­gen* bzw. auf vorzeit­ige Beendi­gung von Beurlaubun­gen
• Anträge auf Teilzeitbeschäf­ti­gung aus famil­iären und son­sti­gen Grün­den*
• Anträge auf unter­hälftige Teilzeitbeschäf­ti­gung aus famil­iären Grün­den
• Anträge auf Ver­längerung*, Änderung* und vorzeit­ige Beendi­gung von Teilzeitbeschäf­ti­gun­gen
• Antrag auf Freis­tel­lungs­jahr („Sab­bat­jahr“)
• Anträge von schwer­be­hin­derten Lehrkräften auf Inanspruch­nahme von Alter­steilzeit im Teilzeit­mod­ell (s. auch: http://www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de/,Lde/Startseite,Lde/Startseite)

Detail­lierte Infor­ma­tio­nen für tar­if­beschäftigte Lehrkräfte zum The­ma stel­len­wirk­same Änderungswün­sche find­en Sie im AKA-Info Nr. 2018-05 (ab Dezem­ber 2018 unter: https://www.phv-bw.de/joomla/service/arbeitnehmer). Für sie gel­ten ins­beson­dere im Bere­ich „Beendi­gung des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es“ beson­dere Bes­tim­mungen.

Stel­len­wirk­same Änderungsanträge zum Schul­jahres­be­ginn sind bis zum ersten Unter­richt­stag nach den Wei­h­nachts­fe­rien zu beantra­gen.

Aus­nah­men von diesem Ter­min sind bei Anträ­gen auf Teilzeitbeschäf­ti­gung und Beurlaubung aus famil­iären Grün­den möglich, wenn die dafür maßge­blichen Umstände nicht vorherse­hbar waren.

Die Anträge sind grund­sät­zlich online zu stellen:

https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/stewi-versetzung

Weit­ere Infor­ma­tio­nen:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Lehrer/Personalrecht/Seiten/Versetzung.aspx

Beratung find­en Sie auch bei den Bezirksper­son­alvertre­tun­gen

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* Bitte beacht­en Sie, dass laut Kul­tus­min­is­teri­um “… Anträge auf Beurlaubung aus anderen bzw. aus son­sti­gen Grün­den sowie Teilzei­tanträge auf Absenkung des Beschäf­ti­gung­sum­fangs aus son­sti­gen Grün­den in den vom Lehrkräfte­man­gel betrof­fe­nen Lehrämtern und Regio­nen […] sehr sorgfältig zu prüfen [sind] und — sofern mit Blick auf die Unter­richtsver­sorgung dien­stliche Gründe ent­ge­gen­ste­hen — abzulehnen [sind].”

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