AKA-Info 10/2021: Beförderungs- (Aufstiegsmöglichkeiten) für L. i. A. — A 14-Beförderungen

24. November 2021

A 14-Beförderun­gen

a) Auss­chrei­bungsver­fahren Mai 2022

Unbe­fris­tet eingestellte Arbeit­nehmer („Erfüller“-L. i. A.* und „Beste Nichterfüller“-L. i. A.*) kön­nen im Rah­men dieses Beförderungsver­fahrens von E 13 nach E 14 höher­grup­piert wer­den, sofern sie die Voraus­set­zun­gen des Auss­chrei­bungs-Beförderung­spro­gramms (fik­tive Probezeit und Dien­st­beurteilung)* erfüllen.
Im Jahr 2022 ste­hen voraus­sichtlich 303 A 14-Stellen für Beförderun­gen und Höher­grup­pierun­gen ins­ge­samt, d. h. für das sog. kon­ven­tionelle Ver­fahren und für das Auss­chrei­bungsver­fahren zur Ver­fü­gung. Hier­von kön­nen bis zum 01.05.2022 ins­ge­samt 214 Stellen über das Auss­chrei­bungsver­fahren vergeben wer­den.

Auss­chrei­bungsver­fahren Mai 2022
Für das Auss­chrei­bungsver­fahren an Gym­nasien im Früh­jahr 2022 ste­hen lan­desweit 214 Stellen zur Ver­fü­gung.
Sie verteilen sich fol­gen­der­maßen auf die Regierung­sprä­si­di­en:

Stuttgart: 84 Stellen
Karl­sruhe: 52 Stellen
Freiburg: 42 Stellen
Tübin­gen: 36 Stellen

Regierung­sprä­si­di­en kön­nen bis zu 10 % der beset­zbaren Beförderungsstellen zurück­be­hal­ten, um auch Tätigkeit­en außer­halb der Schule, auch an Sem­i­naren für Aus- und Fort­bil­dung der Lehrkräfte angemessen berück­sichti­gen zu kön­nen. Für Stu­di­en­rätin­nen und Stu­di­en­räte an GMS wird ein geson­dertes Auss­chrei­bungsver­fahren erstellt.
Wie auch schon in den Vor­jahren wer­den sep­a­rat gym­nasiale Stellen für Gym­nasiallehrkräfte an GMS zurück­be­hal­ten. Wer­den sie dort nicht benötigt, gehen sie ans Gym­na­si­um zurück, müssen aber zu einem späteren Zeit­punkt wieder an die GMS zurück­gegeben wer­den.

Die Stellen wer­den bis zum 14.01.2022 bekan­nt gegeben (Beginn Bewer­ber­frist).
Das Ende der Bewer­bungs­frist ist am 04.02.2022.
Die Bewer­berge­spräche find­en in der Zeit vom 04.02.2022 bis 11.03.2022 mit der Schulleitung jew­eils unter
Beteili­gung der Per­son­alvertre­tung (BPR oder ÖPR), der BfC und ggf. der SBV an den Schulen statt.
Der Umfang der aus­geschriebe­nen Auf­gabe entspricht in etwa ein­er Zeit­stunde. Bei größerem Arbeit­saufwand ist dies in der Auss­chrei­bung ver­merkt und sollte dann mit zusät­zlichen Anrech­nungsstun­den je nach Aufwand bedacht wer­den.

Die Dauer der Verpflich­tung zur Wahrung ein­er beson­deren Auf­gabe ist auf das Ende des Schul­jahres begren­zt, in dem die über­nommene Auf­gabe fünf Jahre lang wahrgenom­men wurde. Zeit­en ohne Bezüge hinge­gen führen zu ein­er Ver­längerung des Zeitraums. Die Über­nahme ein­er aus­geschriebe­nen beson­deren Auf­gabe ste­ht ein­er Ver­set­zung nicht im Wege. Die Schullei­t­erin oder der Schulleit­er der neuen Schule hat im Falle ein­er Ver­set­zung eine neue beson­dere Auf­gabe mit der Oberstudienrätin/dem Ober­stu­di­en­rat abzus­tim­men, die über­nom­men wer­den kann.

Im Auss­chrei­bungsver­fahren sind auch Bewer­bun­gen von Lehrkräften auf aus­geschriebene Stellen außer­halb des Regierungs­bezirkes, in dem sie unter­richt­en, möglich. Sofern sie bei ein­er solchen Bewer­bung außer­halb ihres Regierungs­bezirkes zum Zuge kom­men, wird die Ver­set­zung in der Regel erst zum 01.08. eines Jahres erfol­gen.

Nach Nr. 10 der VwV “Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Ober­stu­di­en­rat” wer­den bei der Beset­zung von
A 14-Stellen im Auss­chrei­bungsver­fahren Bewer­bun­gen von Teilzeitbeschäftigten genau­so wie die von
vollbeschäftigten Bewer­berin­nen und Bewer­bern behan­delt. Es beste­ht außer­dem die Möglichkeit, eine A 14-
Stelle mit zwei Teilzeitkräften (ggf. auch unter­hälftig) zu beset­zen. Berück­sichtigt wer­den außer­dem die
Belange älter­er und schwer­be­hin­dert­er Lehrkräfte (§ 164 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX; Schw­b­VwV 5.6).
Infor­ma­tio­nen über das Beförderungsver­fahren sind unter www.lehrer-online-bw.de/Befoerderung abruf­bar.

b) Kon­ven­tionelles Beförderungsver­fahren (Höher­grup­pierungsver­fahren) Mai 2022

Das kon­ven­tionelle Beförderungsver­fahren set­zt eine dien­stliche Beurteilung mit der Note 2,0 oder bess­er
voraus. Eine Note schlechter als 2,0 führt zum Auss­chluss. Lehrkräfte, die im Besitz ein­er gülti­gen und
ver­gle­ich­baren Dien­st­beurteilung (DB) sind, nehmen automa­tisch am Ver­fahren teil: Die DB darf nicht älter
als 3 Jahre sein; das jew­eilige Ende des Beurteilungszeitraums darf bei allen konkur­ri­eren­den Lehrkräften
(nur) bis zu 1 Jahr auseinan­der liegen.
Über die geöffneten Beförderungs­jahrgänge kön­nen Sie sich bei Ihrem Bezirksper­son­al­rat informieren:

BPR Stuttgart: Edel­gard Jauch
BPR Freiburg: Jochen Schröder
BPR Karl­sruhe: Björn Sieper
BPR Tübin­gen: Cord San­tel­mann

* s. Seite 3: Erläuterun­gen AKA-Info 6/2019 unter www.phv-bw.de

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

Im Sinne unserer Mitglieder verwendet diese Webseite bis auf einen technisch notwendigen Cookie keine Cookies. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen