AKA-Info 7/2020: Beförderungs-(Aufstiegsmöglichkeiten) für L. i. A. A 14 Beförderungen: a) Ausschreibungsverfahren Mai 2021

1. Dezember 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unbefristet eingestellte Arbeitnehmer -„Erfüller“-L.i.A. (1)und „Beste Nichterfüller“-L.i.A. (2)-können im Rahmen dieses Beförderungsverfahrens von E 13 nach E 14 höhergruppiertwerden, sofern sie die Voraussetzungen des Ausschreibungs-Beförderungsprogramms (fiktive Probezeit und Dienstbeurteilung) (3) erfüllen.

Im Jahr 2021 stehen voraussichtlich 237 A 14-Stellen für Beförderungen und Höhergruppierungen insgesamt, d. h. für das sog. konventionelle Verfahren und für das Ausschreibungsverfahren zur Verfügung. Hiervon können bis zum 01.05.2021 insgesamt 140 Stellen über das Ausschreibungsverfahren vergeben werden.

Ausschreibungsverfahren Mai 2021

Für das Ausschreibungsverfahren an Gymnasien im Frühjahr 2021 stehen landesweit 140 Stellen zur Verfügung. Sie verteilen sich folgendermaßen auf die Regierungspräsidien:

Stuttgart 54 Stellen
Karlsruhe 35 Stellen
Freiburg 27 Stellen
Tübingen 24 Stellen

Wie auch schon in den Vorjahren werden gymnasiale Stellen für Gymnasiallehrkräfte an GMS zurückbehalten. Werden sie dort nicht benötigt, gehen sie ans Gymnasium zurück, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder an die GMS zurückgegeben werden.

Die Stellen werden bis zum 15.01.2021bekannt gegeben (Beginn Bewerberfrist).

Das Ende der Bewerbungsfristist am 05.02.2021.

Die Bewerbergespräche finden in der Zeit vom05.02.2021 bis 12.03.2021mit der Schulleitung jeweils unter Beteiligung der Personalvertretung (BPR oder ÖPR), der BfC und ggf. der SBV an den Schulen statt.

Der Umfang der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht in etwa einer Zeitstunde. Bei größerem Arbeitsaufwand ist dies in der Ausschreibung vermerkt und sollte dann mit zusätzlichen Anrechnungsstunden je nach Aufwand bedacht werden.

Die Dauer der Verpflichtung zur Wahrung einer besonderen Aufgabe ist auf das Ende des Schuljahres begrenzt, in dem die übernommene Aufgabe fünf Jahre lang wahrgenommen wurde. Zeiten ohne Bezüge hingegen führen zu einer Verlängerung des Zeitraums. Die Übernahme einer ausgeschriebenen besonderen Aufgabe steht einer Versetzung nicht im Wege. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der neuen Schule hat im Falle einer Versetzung eine neue besondere Aufgabe mit der Oberstudienrätin/dem Oberstudienrat abzustimmen, die übernommen werden kann.

Im Ausschreibungsverfahren sind auch Bewerbungen von Lehrkräften auf ausgeschriebene Stellen außerhalb des Regierungsbezirkes, in dem sie unterrichten, möglich. Sofern sie bei einer solchen Bewerbung außerhalb ihres Regierungsbezirkes zum Zuge kommen, wird die Versetzung in der Regel erst zum 01.08. eines Jahres erfolgen.

Nach Nr. 10 der VwV „Beförderung zur Oberstudienrätin / zum Oberstudienrat“ werden bei der Besetzung von A14-Stellen im Ausschreibungsverfahren Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten genauso wie die von vollbeschäftigten Bewerberinnen und Bewerbern behandelt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine A14-Stelle mit zwei Teilzeitkräften (ggf. auch unterhälftig) zu besetzen. Berücksichtigt werden außerdem die Belange älterer und schwerbehinderter Lehrkräfte (§ 164 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX; SchwbVwV 5.6).

Informationen über das Beförderungsverfahren sind unter https://www.lehrer-online-bw.de/Befoerderung abrufbar.

Konventionelles Beförderungsverfahren (Höhergruppierungsverfahren) Mai 2021

Das konventionelle Beförderungsverfahren setzt eine dienstliche Beurteilung mit der Note 2,0 oder besser voraus. Eine Note schlechter als 2,0 führt zum Ausschluss. Lehrkräfte, die im Besitz einer gültigen und vergleichbaren Dienstbeurteilung (DB) sind, nehmen automatisch am Verfahren teil: Die DB darf nicht älter als 3 Jahre sein; das jeweilige Ende des Beurteilungszeitraums darf bei allen konkurrierenden Lehrkräften (nur) bis zu 1 Jahr auseinander liegen. Über die geöffneten Beförderungsjahrgänge können Sie sich bei Ihrem Bezirkspersonalrat informieren:

BPR Stuttgart: Edelgard Jauch
BPR Freiburg: Jochen Schröder
BPR Karlsruhe: Björn Sieper
BPR Tübingen: Cord Santelmann

Mit freundlichen Grüßen –Ihr AKA PhV BW

(1), (2), (3) s. Seite 3: Erläuterungen AKA Info 6/2019

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