AKA-Info 7/2020: Beförderungs-(Aufstiegsmöglichkeiten) für L. i. A. A 14 Beförderungen: a) Ausschreibungsverfahren Mai 2021

1. Dezember 2020

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

unbe­fris­tet eingestellte Arbeit­nehmer -„Erfüller“-L.i.A. (1)und „Beste Nichterfüller“-L.i.A. (2)-können im Rah­men dieses Beförderungsver­fahrens von E 13 nach E 14 höher­grup­pier­twer­den, sofern sie die Voraus­set­zun­gen des Auss­chrei­bungs-Beförderung­spro­gramms (fik­tive Probezeit und Dien­st­beurteilung) (3) erfüllen.

Im Jahr 2021 ste­hen voraus­sichtlich 237 A 14-Stellen für Beförderun­gen und Höher­grup­pierun­gen ins­ge­samt, d. h. für das sog. kon­ven­tionelle Ver­fahren und für das Auss­chrei­bungsver­fahren zur Ver­fü­gung. Hier­von kön­nen bis zum 01.05.2021 ins­ge­samt 140 Stellen über das Auss­chrei­bungsver­fahren vergeben wer­den.

Auss­chrei­bungsver­fahren Mai 2021

Für das Auss­chrei­bungsver­fahren an Gym­nasien im Früh­jahr 2021 ste­hen lan­desweit 140 Stellen zur Ver­fü­gung. Sie verteilen sich fol­gen­der­maßen auf die Regierung­sprä­si­di­en:

Stuttgart 54 Stellen
Karl­sruhe 35 Stellen
Freiburg 27 Stellen
Tübin­gen 24 Stellen

Wie auch schon in den Vor­jahren wer­den gym­nasiale Stellen für Gym­nasiallehrkräfte an GMS zurück­be­hal­ten. Wer­den sie dort nicht benötigt, gehen sie ans Gym­na­si­um zurück, müssen aber zu einem späteren Zeit­punkt wieder an die GMS zurück­gegeben wer­den.

Die Stellen wer­den bis zum 15.01.2021bekannt gegeben (Beginn Bewer­ber­frist).

Das Ende der Bewer­bungs­fris­tist am 05.02.2021.

Die Bewer­berge­spräche find­en in der Zeit vom05.02.2021 bis 12.03.2021mit der Schulleitung jew­eils unter Beteili­gung der Per­son­alvertre­tung (BPR oder ÖPR), der BfC und ggf. der SBV an den Schulen statt.

Der Umfang der aus­geschriebe­nen Auf­gabe entspricht in etwa ein­er Zeit­stunde. Bei größerem Arbeit­saufwand ist dies in der Auss­chrei­bung ver­merkt und sollte dann mit zusät­zlichen Anrech­nungsstun­den je nach Aufwand bedacht wer­den.

Die Dauer der Verpflich­tung zur Wahrung ein­er beson­deren Auf­gabe ist auf das Ende des Schul­jahres begren­zt, in dem die über­nommene Auf­gabe fünf Jahre lang wahrgenom­men wurde. Zeit­en ohne Bezüge hinge­gen führen zu ein­er Ver­längerung des Zeitraums. Die Über­nahme ein­er aus­geschriebe­nen beson­deren Auf­gabe ste­ht ein­er Ver­set­zung nicht im Wege. Die Schullei­t­erin oder der Schulleit­er der neuen Schule hat im Falle ein­er Ver­set­zung eine neue beson­dere Auf­gabe mit der Oberstudienrätin/dem Ober­stu­di­en­rat abzus­tim­men, die über­nom­men wer­den kann.

Im Auss­chrei­bungsver­fahren sind auch Bewer­bun­gen von Lehrkräften auf aus­geschriebene Stellen außer­halb des Regierungs­bezirkes, in dem sie unter­richt­en, möglich. Sofern sie bei ein­er solchen Bewer­bung außer­halb ihres Regierungs­bezirkes zum Zuge kom­men, wird die Ver­set­zung in der Regel erst zum 01.08. eines Jahres erfol­gen.

Nach Nr. 10 der VwV “Beförderung zur Ober­stu­di­en­rätin / zum Ober­stu­di­en­rat” wer­den bei der Beset­zung von A14-Stellen im Auss­chrei­bungsver­fahren Bewer­bun­gen von Teilzeitbeschäftigten genau­so wie die von vollbeschäftigten Bewer­berin­nen und Bewer­bern behan­delt. Es beste­ht außer­dem die Möglichkeit, eine A14-Stelle mit zwei Teilzeitkräften (ggf. auch unter­hälftig) zu beset­zen. Berück­sichtigt wer­den außer­dem die Belange älter­er und schwer­be­hin­dert­er Lehrkräfte (§ 164 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX; Schw­b­VwV 5.6).

Infor­ma­tio­nen über das Beförderungsver­fahren sind unter https://www.lehrer-online-bw.de/Befoerderung abruf­bar.

Kon­ven­tionelles Beförderungsver­fahren (Höher­grup­pierungsver­fahren) Mai 2021

Das kon­ven­tionelle Beförderungsver­fahren set­zt eine dien­stliche Beurteilung mit der Note 2,0 oder bess­er voraus. Eine Note schlechter als 2,0 führt zum Auss­chluss. Lehrkräfte, die im Besitz ein­er gülti­gen und ver­gle­ich­baren Dien­st­beurteilung (DB) sind, nehmen automa­tisch am Ver­fahren teil: Die DB darf nicht älter als 3 Jahre sein; das jew­eilige Ende des Beurteilungszeitraums darf bei allen konkur­ri­eren­den Lehrkräften (nur) bis zu 1 Jahr auseinan­der liegen. Über die geöffneten Beförderungs­jahrgänge kön­nen Sie sich bei Ihrem Bezirksper­son­al­rat informieren:

BPR Stuttgart: Edel­gard Jauch
BPR Freiburg: Jochen Schröder
BPR Karl­sruhe: Björn Sieper
BPR Tübin­gen: Cord San­tel­mann

Mit fre­undlichen Grüßen –Ihr AKA PhV BW

(1), (2), (3) s. Seite 3: Erläuterun­gen AKA Info 6/2019

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