AKA-Info 10/2021: Beförderungs- (Aufstiegsmöglichkeiten) für L. i. A. — A 14-Beförderungen
24. November 2021
A 14-Beförderungen
a) Ausschreibungsverfahren Mai 2022
Unbefristet eingestellte Arbeitnehmer („Erfüller“-L. i. A.* und „Beste Nichterfüller“-L. i. A.*) können im Rahmen dieses Beförderungsverfahrens von E 13 nach E 14 höhergruppiert werden, sofern sie die Voraussetzungen des Ausschreibungs-Beförderungsprogramms (fiktive Probezeit und Dienstbeurteilung)* erfüllen.
Im Jahr 2022 stehen voraussichtlich 303 A 14-Stellen für Beförderungen und Höhergruppierungen insgesamt, d. h. für das sog. konventionelle Verfahren und für das Ausschreibungsverfahren zur Verfügung. Hiervon können bis zum 01.05.2022 insgesamt 214 Stellen über das Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Ausschreibungsverfahren Mai 2022
Für das Ausschreibungsverfahren an Gymnasien im Frühjahr 2022 stehen landesweit 214 Stellen zur Verfügung.
Sie verteilen sich folgendermaßen auf die Regierungspräsidien:
Stuttgart: 84 Stellen
Karlsruhe: 52 Stellen
Freiburg: 42 Stellen
Tübingen: 36 Stellen
Regierungspräsidien können bis zu 10 % der besetzbaren Beförderungsstellen zurückbehalten, um auch Tätigkeiten außerhalb der Schule, auch an Seminaren für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte angemessen berücksichtigen zu können. Für Studienrätinnen und Studienräte an GMS wird ein gesondertes Ausschreibungsverfahren erstellt.
Wie auch schon in den Vorjahren werden separat gymnasiale Stellen für Gymnasiallehrkräfte an GMS zurückbehalten. Werden sie dort nicht benötigt, gehen sie ans Gymnasium zurück, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder an die GMS zurückgegeben werden.
Die Stellen werden bis zum 14.01.2022 bekannt gegeben (Beginn Bewerberfrist).
Das Ende der Bewerbungsfrist ist am 04.02.2022.
Die Bewerbergespräche finden in der Zeit vom 04.02.2022 bis 11.03.2022 mit der Schulleitung jeweils unter
Beteiligung der Personalvertretung (BPR oder ÖPR), der BfC und ggf. der SBV an den Schulen statt.
Der Umfang der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht in etwa einer Zeitstunde. Bei größerem Arbeitsaufwand ist dies in der Ausschreibung vermerkt und sollte dann mit zusätzlichen Anrechnungsstunden je nach Aufwand bedacht werden.
Die Dauer der Verpflichtung zur Wahrung einer besonderen Aufgabe ist auf das Ende des Schuljahres begrenzt, in dem die übernommene Aufgabe fünf Jahre lang wahrgenommen wurde. Zeiten ohne Bezüge hingegen führen zu einer Verlängerung des Zeitraums. Die Übernahme einer ausgeschriebenen besonderen Aufgabe steht einer Versetzung nicht im Wege. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der neuen Schule hat im Falle einer Versetzung eine neue besondere Aufgabe mit der Oberstudienrätin/dem Oberstudienrat abzustimmen, die übernommen werden kann.
Im Ausschreibungsverfahren sind auch Bewerbungen von Lehrkräften auf ausgeschriebene Stellen außerhalb des Regierungsbezirkes, in dem sie unterrichten, möglich. Sofern sie bei einer solchen Bewerbung außerhalb ihres Regierungsbezirkes zum Zuge kommen, wird die Versetzung in der Regel erst zum 01.08. eines Jahres erfolgen.
Nach Nr. 10 der VwV “Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat” werden bei der Besetzung von
A 14-Stellen im Ausschreibungsverfahren Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten genauso wie die von
vollbeschäftigten Bewerberinnen und Bewerbern behandelt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine A 14-
Stelle mit zwei Teilzeitkräften (ggf. auch unterhälftig) zu besetzen. Berücksichtigt werden außerdem die
Belange älterer und schwerbehinderter Lehrkräfte (§ 164 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX; SchwbVwV 5.6).
Informationen über das Beförderungsverfahren sind unter www.lehrer-online-bw.de/Befoerderung abrufbar.
b) Konventionelles Beförderungsverfahren (Höhergruppierungsverfahren) Mai 2022
Das konventionelle Beförderungsverfahren setzt eine dienstliche Beurteilung mit der Note 2,0 oder besser
voraus. Eine Note schlechter als 2,0 führt zum Ausschluss. Lehrkräfte, die im Besitz einer gültigen und
vergleichbaren Dienstbeurteilung (DB) sind, nehmen automatisch am Verfahren teil: Die DB darf nicht älter
als 3 Jahre sein; das jeweilige Ende des Beurteilungszeitraums darf bei allen konkurrierenden Lehrkräften
(nur) bis zu 1 Jahr auseinander liegen.
Über die geöffneten Beförderungsjahrgänge können Sie sich bei Ihrem Bezirkspersonalrat informieren:
BPR Stuttgart: Edelgard Jauch
BPR Freiburg: Jochen Schröder
BPR Karlsruhe: Björn Sieper
BPR Tübingen: Cord Santelmann
* s. Seite 3: Erläuterungen AKA-Info 6/2019 unter www.phv-bw.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AKA PhV BW