November 2005 Az. 046/2 AKA 12-05
ACHTUNG: GEÄNDERTER TERMIN! „Stellenwirksame Änderungswünsche“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Sicherheit möchten wir Sie daran erinnern, dass die Termine für die Anträge auf stellenwirksame Veränderungen im kommenden Schuljahr auch für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis gelten. Im K.u.U. Nr. 19 (vom 07.11.2005) S. 163 werden die folgenden Termine für die Antragstellung angegeben:
bis spätestens 09. Januar 2006 |
bei den Schulleitungen |
bis spätestens 16. Januar 2006 |
bei den Regierungspräsidien
|
Die Anträge sind auf dem Dienstweg über die Schulleitung an das entsprechende Regierungspräsidium zu richten. Später eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr bearbeitet werden. Ausnahmen von den oben genannten Terminen können bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen gemacht werden, wenn die dafür maßgeblichen Umstände nicht vorhersehbar waren (s. K.u.U. a.O. S. 164).
Dies gilt für folgende Fälle:
- Kündigungen nach Rentenanträgen (diese sind zwar an die BfA zu richten, der Termin für den geplanten Übergang in die Rente sollte aber dem Regierungspräsidium mitgeteilt werden).
- Anträge auf Versetzungen (beachten Sie dabei unbedingt die Beteiligung ihres Bezirkspersonalrats). Für Versetzungen zwischen den Bundesländern im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens gelten andere Termine. Lassen Sie sich vom Hauptpersonalrat beraten.
- Beurlaubungsgesuche jeder Art oder Anträge auf Verlängerung oder Beendigung von Beurlaubungen.
- Anträge auf Veränderungen des vertraglich vereinbarten Lehrauftragsumfangs wegen Teilzeit, Veränderung des Umfangs der Teilzeit oder Aufstockung auf Vollzeit.
Geplante Anträge auf Altersteilzeit (Antragstellung später möglich).
Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern.
Ihr AKA PhV BW
|