Stellenwirksame Änderungswünsche

21. November 2005

Novem­ber 2005
Az. 046/2 AKA 12–05

ACHTUNG: GEÄNDERTER TERMIN!
„Stel­len­wirk­same Änderungswün­sche“

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

zur Sicher­heit möcht­en wir Sie daran erin­nern, dass die Ter­mine für die Anträge auf stel­len­wirk­same Verän­derun­gen im kom­menden Schul­jahr auch für Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis gel­ten. Im K.u.U. Nr. 19 (vom 07.11.2005) S. 163 wer­den die fol­gen­den Ter­mine für die Antrag­stel­lung angegeben:

bis spätestens 09. Jan­u­ar 2006 bei den Schulleitun­gen
bis spätestens 16. Jan­u­ar 2006

bei den Regierung­sprä­si­di­en

Die Anträge sind auf dem Dienst­weg über die Schulleitung an das entsprechende Regierung­sprä­sid­i­um zu richt­en. Später ein­gere­ichte Anträge kön­nen grund­sät­zlich nicht mehr bear­beit­et wer­den.
Aus­nah­men von den oben genan­nten Ter­mi­nen kön­nen bei Anträ­gen auf Teilzeitbeschäf­ti­gung und Beurlaubung aus famil­iären Grün­den gemacht wer­den, wenn die dafür maßge­blichen Umstände nicht vorherse­hbar waren (s. K.u.U. a.O. S. 164).

Dies gilt für fol­gende Fälle:

  • Kündi­gun­gen nach Rentenanträ­gen (diese sind zwar an die BfA zu richt­en, der Ter­min für den geplanten Über­gang in die Rente sollte aber dem Regierung­sprä­sid­i­um mit­geteilt wer­den).
  • Anträge auf Ver­set­zun­gen (beacht­en Sie dabei unbe­d­ingt die Beteili­gung ihres Bezirksper­son­al­rats). Für Ver­set­zun­gen zwis­chen den Bun­deslän­dern im Rah­men des Lehreraus­tauschver­fahrens gel­ten andere Ter­mine. Lassen Sie sich vom Haupt­per­son­al­rat berat­en.
  • Beurlaubungs­ge­suche jed­er Art oder Anträge auf Ver­längerung oder Beendi­gung von Beurlaubun­gen.
  • Anträge auf Verän­derun­gen des ver­traglich vere­in­barten Lehrauf­trag­sum­fangs wegen Teilzeit, Verän­derung des Umfangs der Teilzeit oder Auf­s­tock­ung auf Vol­lzeit.

Geplante Anträge auf Alter­steilzeit (Antrag­stel­lung später möglich).

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern.

Ihr AKA PhV BW

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