An alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit Regelstundenmaß 25 Wochenstunden

21. November 2006

Mai 2006
AZ: 046/2 25. Std.

Terminsache!

An alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit Regelstundenmaß 25 Wochenstunden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liegt Ihrem Deputat das Regelstundenmaß 25 Wochenstunden zugrunde? Dann haben Sie evtl. Ansprüche, die Sie unbedingt vorsorglich geltend machen sollten!

Die Verwaltungsvorschrift (VwV) „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in BW“ vom 8.7.2003 (Regelstundenmaßerlass) ist nämlich wegen mangelnder Beteiligung des Hauptpersonalrats (HPR) (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 9 LPVG) fehlerhaft. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat festgestellt, dass das Kultusministerium (KM) zu Unrecht die personalvertretungsrechtliche Beteiligung durch eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände ersetzt hat. Der HPR mit seiner PhV-Mehrheit unter seiner Vorsitzenden Renate Renner hat Recht bekommen! Das Beteiligungsverfahren für den HPR muss deshalb vom KM nachgeholt werden; es ist inzwischen eingeleitet.
Da der HPR nicht zugestimmt hat, wird eine Einigungsstelle gebildet. Bis zur Klärung der Situation kann es also noch dauern.

Ob wegen der mangelnden Beteiligung des HPR die VwV fehlerhaft, aber gültig und damit wirksam oder fehlerhaft und ungültig und damit unwirksam ist, gilt unter Juristen aber als höchst strittig.

Deshalb unsere dringende Empfehlung:

Da für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis andere Fristen als für beamtete Lehrkräfte gelten, raten wir Ihnen als Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis wegen § 70 BAT zu einer sofortigen schriftlichen Geltendmachung des evtl. Anspruchs auf rückwirkende Festsetzung des Regelstundenmaßes auf 24 Wochenstunden ab dem Schuljahr 2003 / 2004 bzw. auch die hilfsweise Geltendmachung der Vergütung für die zuviel geleisteten Unterrichtsstunden bei vollem Deputat.

Ein Kostenrisiko ist für Sie als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis mit der Geltendmachung von Ansprüchen gemäß § 70 BAT nicht verbunden.

Musterschreiben für die Geltendmachung der Ansprüche einmal für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und einmal für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte finden Sie hier auf unserer Homepage unter „Die 25. Stunde und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“, „Hinweise für Angestellte“ zum downloaden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum gesamten Problem.
Im Bedarfsfall können Sie sich auch an die Geschäftsstelle wenden.

Beiliegend erhalten Sie außerdem zu Ihrer Information ein Flugblatt dbb aktuell „Tarifpolitik der Länder, Nr. 7“ vom 05. Mai 2006.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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