An alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit Regelstundenmaß 25 Wochenstunden

21. November 2006

Mai 2006
AZ: 046/2 25. Std.

Ter­min­sache!

An alle Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis mit Regel­stun­den­maß 25 Wochen­stun­den

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

liegt Ihrem Dep­u­tat das Regel­stun­den­maß 25 Wochen­stun­den zugrunde? Dann haben Sie evtl. Ansprüche, die Sie unbe­d­ingt vor­sor­glich gel­tend machen soll­ten!

Die Ver­wal­tungsvorschrift (VwV) „Arbeit­szeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in BW“ vom 8.7.2003 (Regel­stun­den­maßer­lass) ist näm­lich wegen man­gel­nder Beteili­gung des Haupt­per­son­al­rats (HPR) (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 9 LPVG) fehler­haft. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht Leipzig hat fest­gestellt, dass das Kul­tus­min­is­teri­um (KM) zu Unrecht die per­son­alvertre­tungsrechtliche Beteili­gung durch eine Anhörung der zuständi­gen Gew­erkschaften und Berufsver­bände erset­zt hat. Der HPR mit sein­er PhV-Mehrheit unter sein­er Vor­sitzen­den Renate Ren­ner hat Recht bekom­men! Das Beteili­gungsver­fahren für den HPR muss deshalb vom KM nachge­holt wer­den; es ist inzwis­chen ein­geleit­et.
Da der HPR nicht zuges­timmt hat, wird eine Eini­gungsstelle gebildet. Bis zur Klärung der Sit­u­a­tion kann es also noch dauern.

Ob wegen der man­gel­nden Beteili­gung des HPR die VwV fehler­haft, aber gültig und damit wirk­sam oder fehler­haft und ungültig und damit unwirk­sam ist, gilt unter Juris­ten aber als höchst strit­tig.

Deshalb unsere drin­gende Empfehlung:

Da für Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis andere Fris­ten als für beamtete Lehrkräfte gel­ten, rat­en wir Ihnen als Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis wegen § 70 BAT zu ein­er sofor­ti­gen schriftlichen Gel­tend­machung des evtl. Anspruchs auf rück­wirk­ende Fest­set­zung des Regel­stun­den­maßes auf 24 Wochen­stun­den ab dem Schul­jahr 2003 / 2004 bzw. auch die hil­f­sweise Gel­tend­machung der Vergü­tung für die zuviel geleis­teten Unter­richtsstun­den bei vollem Dep­u­tat.

Ein Kosten­risiko ist für Sie als Lehrkraft im Angestell­tenver­hält­nis mit der Gel­tend­machung von Ansprüchen gemäß § 70 BAT nicht ver­bun­den.

Muster­schreiben für die Gel­tend­machung der Ansprüche ein­mal für vol­lzeitbeschäftigte Lehrkräfte und ein­mal für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte find­en Sie hier auf unser­er Home­page unter „Die 25. Stunde und das Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts“, „Hin­weise für Angestellte“ zum down­load­en. Dort find­en Sie auch weit­ere Infor­ma­tio­nen zum gesamten Prob­lem.
Im Bedarfs­fall kön­nen Sie sich auch an die Geschäftsstelle wen­den.

Beiliegend erhal­ten Sie außer­dem zu Ihrer Infor­ma­tion ein Flug­blatt dbb aktuell „Tar­if­poli­tik der Län­der, Nr. 7“ vom 05. Mai 2006.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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