Altersermäßigung

21. November 2006

Juni 2006
AZ: 046/2 Alterser­mäßi­gung

Ter­min­sache!

An alle älteren Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis mit über 25 Wochen­stun­den Regel­stun­den­maß!

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

  • liegt Ihrem Dep­u­tat ein Regel­stun­den­maß von mehr als 25 Wochen­stun­den zugrunde?
  • Unter­richteten Sie im Schul­jahr 2002/03 mit einem vollen Dep­u­tat bzw. waren Sie teilzeitbeschäftigt mit ein­er Reduzierung von 1 oder 2 Wochen­stun­den?
  • Haben Sie im Schul­jahr 2002/03 Ihr 55., 56., 57., 58. oder 59. Leben­s­jahr vol­len­det?

Dann haben Sie evtl. Ansprüche, die Sie unbe­d­ingt vor­sor­glich gel­tend machen soll­ten!

Durch Änderun­gen der Ver­wal­tungsvorschrift Alterser­mäßi­gung „Arbeit­szeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Würt­tem­berg“ wurde im Jahr 2003 die Alterser­mäßi­gung für Lehrerin­nen und Lehrer des gehobe­nen Dien­stes mit vol­len­de­tem 55. bis 59. Leben­s­jahr und Vol­lzeitbeschäf­ti­gung ein­schließlich ein­er Teilzeitbeschäf­ti­gung mit ein­er Reduzierung um bis zu 2 Wochen­stun­den gestrichen (Ver­wal­tungsvorschrift vom 10.1.2003, K. u. U.S. 4). Davon waren auch die entsprechen­den Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis (s. oben) betrof­fen.

Diese Ver­wal­tungsvorschrift (VwV) „Arbeit­szeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in BW“ vom 10. 1. 2003 ist aber wegen man­gel­nder Beteili­gung des Haupt­per­son­al­rats (HPR) (vgl. § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG) fehler­haft. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht Leipzig hat fest­gestellt, dass das Kul­tus­min­is­teri­um (KM) zu Unrecht die per­son­alvertre­tungsrechtliche Beteili­gung durch eine Anhörung der zuständi­gen Gew­erkschaften und Berufsver­bände erset­zt hat. Der HPR mit sein­er PhV-Mehrheit unter sein­er Vor­sitzen­den Renate Ren­ner hat Recht bekom­men! Das Beteili­gungsver­fahren für den HPR muss deshalb vom KM nachge­holt wer­den; es ist inzwis­chen ein­geleit­et. Da der HPR nicht zuges­timmt hat, wird eine Eini­gungsstelle gebildet. Bis zur Klärung der Sit­u­a­tion kann es also noch dauern.

Ob wegen der man­gel­nden Beteili­gung des HPR die VwV fehler­haft, aber gültig und damit wirk­sam oder fehler­haft und ungültig und damit unwirk­sam ist, gilt unter Juris­ten als höchst strit­tig.

Deshalb unsere drin­gende Empfehlung:

Da für Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis andere Fris­ten als für beamtete Lehrkräfte gel­ten, rat­en wir Ihnen als Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis wegen § 70 BAT zu ein­er sofor­ti­gen schriftlichen Gel­tend­machung des eventuellen Anspruchs auf rück­wirk­ende Gewährung der Alterser­mäßi­gung ab dem 2. Schul­hal­b­jahr 2002/03 bzw. auch die hil­f­sweise Gel­tend­machung der Vergü­tung für die während dieser Zeit zuviel geleis­teten Unter­richtsstun­den.

Muster­schreiben für die Gel­tend­machung der Ansprüche find­en Sie hier auf unser­er Home­page (www.phv-bw.de) unter „Die 25. Stunde und das Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts“, „Alterser­mäßi­gung“ zum down­load­en. Dort find­en Sie auch weit­ere Infor­ma­tio­nen zum gesamten Prob­lem.
Im Bedarfs­fall kön­nen Sie sich auch an die Geschäftsstelle wen­den.

Beiliegend erhal­ten Sie außer­dem zu Ihrer Infor­ma­tion ein Flug­blatt dbb aktuell „Tar­if­poli­tik der Län­der, Nr. 8 vom 19. mai 2006 zum Tar­i­fab­schluss mit der TdL.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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