Altersermäßigung

21. November 2006

Juni 2006
AZ: 046/2 Altersermäßigung

Terminsache!

An alle älteren Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit über 25 Wochenstunden Regelstundenmaß!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

  • liegt Ihrem Deputat ein Regelstundenmaß von mehr als 25 Wochenstunden zugrunde?
  • Unterrichteten Sie im Schuljahr 2002/03 mit einem vollen Deputat bzw. waren Sie teilzeitbeschäftigt mit einer Reduzierung von 1 oder 2 Wochenstunden?
  • Haben Sie im Schuljahr 2002/03 Ihr 55., 56., 57., 58. oder 59. Lebensjahr vollendet?

Dann haben Sie evtl. Ansprüche, die Sie unbedingt vorsorglich geltend machen sollten!

Durch Änderungen der Verwaltungsvorschrift Altersermäßigung „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ wurde im Jahr 2003 die Altersermäßigung für Lehrerinnen und Lehrer des gehobenen Dienstes mit vollendetem 55. bis 59. Lebensjahr und Vollzeitbeschäftigung einschließlich einer Teilzeitbeschäftigung mit einer Reduzierung um bis zu 2 Wochenstunden gestrichen (Verwaltungsvorschrift vom 10.1.2003, K. u. U.S. 4). Davon waren auch die entsprechenden Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis (s. oben) betroffen.

Diese Verwaltungsvorschrift (VwV) „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in BW“ vom 10. 1. 2003 ist aber wegen mangelnder Beteiligung des Hauptpersonalrats (HPR) (vgl. § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG) fehlerhaft. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat festgestellt, dass das Kultusministerium (KM) zu Unrecht die personalvertretungsrechtliche Beteiligung durch eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände ersetzt hat. Der HPR mit seiner PhV-Mehrheit unter seiner Vorsitzenden Renate Renner hat Recht bekommen! Das Beteiligungsverfahren für den HPR muss deshalb vom KM nachgeholt werden; es ist inzwischen eingeleitet. Da der HPR nicht zugestimmt hat, wird eine Einigungsstelle gebildet. Bis zur Klärung der Situation kann es also noch dauern.

Ob wegen der mangelnden Beteiligung des HPR die VwV fehlerhaft, aber gültig und damit wirksam oder fehlerhaft und ungültig und damit unwirksam ist, gilt unter Juristen als höchst strittig.

Deshalb unsere dringende Empfehlung:

Da für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis andere Fristen als für beamtete Lehrkräfte gelten, raten wir Ihnen als Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis wegen § 70 BAT zu einer sofortigen schriftlichen Geltendmachung des eventuellen Anspruchs auf rückwirkende Gewährung der Altersermäßigung ab dem 2. Schulhalbjahr 2002/03 bzw. auch die hilfsweise Geltendmachung der Vergütung für die während dieser Zeit zuviel geleisteten Unterrichtsstunden.

Musterschreiben für die Geltendmachung der Ansprüche finden Sie hier auf unserer Homepage (www.phv-bw.de) unter „Die 25. Stunde und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“, „Altersermäßigung“ zum downloaden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum gesamten Problem.
Im Bedarfsfall können Sie sich auch an die Geschäftsstelle wenden.

Beiliegend erhalten Sie außerdem zu Ihrer Information ein Flugblatt dbb aktuell „Tarifpolitik der Länder, Nr. 8 vom 19. mai 2006 zum Tarifabschluss mit der TdL.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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