Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in unserem AKA-Info Nr. 2 / 2009 (Januar 2009) haben wir Sie auf Änderungen im Bereich der Altersermäßigung ab dem Schuljahr 2009/10 hingewiesen. Dieses Schuljahr neigt sich nun dem Ende zu. Wir empfehlen Ihnen deshalb zu überprüfen, ob gegenüber Ihnen, falls Sie zu den von den Änderungen Betroffenen gehören, die Neuerungen umgesetzt wurden.
Haben Sie einen Anspruch auf Altersermäßigung?
Umfasst dieser Anspruch ganze oder halbe Stunden oder Stundenbruchteile von mehr als einer halben Stunde?
Wurde Ihnen Ihre Altersermäßigung, falls sie ganze u. / od. halbe Stunden enthielt (wei-tere Stundenbruchteile werden in Geld abgegolten), in Zeit auf Ihr Deputat angerechnet?
Zur Erinnerung:
Gemäß einer Änderung der Verwaltungsvorschrift “Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg” im September 2008, veröffentlicht in K. u. U. Okt. 2008, erhalten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis, die ihr 55. Lebensjahr im Schuljahr 2009/10 oder später vollenden, zu Beginn desjenigen Schuljahrs 1 Stunde Altersermäßigung, in dem sie ihr 58. Lebensjahr vollenden, wenn sie mit vollem Deputat bzw. einer altersermäßigungs-unschädlichen Reduzierung von 1 oder 2 Wochenstunden arbeiten — bei einem Regelstundenmaß von 25 Wochenstunden also 25, 24 oder 23 Stunden Deputat haben. Arbeiten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis gleichen Alters (wie oben beschrieben) mit einer höheren Stundenreduzierung in Teilzeit, so erhalten sie prozentual anteilig ihre Altersermäßigungsstundenbruchteile in Geld abgegolten (vgl. BAG-Urteil Sept. 1998), wobei ab 14. Sept. 2009 gemäß Bekanntmachung vom 17. Dez. 2008, veröffentlicht in K. u. U. Jan. 2009, auch halbe Stunden in Zeit als Ermäßigung mit der Unterrichtsverpflichtung in Wochenstunden verrechnet werden. L. i. A., die ihr 55. Lebensjahr im Schuljahr 2008/09 oder früher vollendet haben, erhalten ab Beginn des Schuljahrs 2008/09 oder entsprechend früher (d.h. ab Beginn des Schuljahrs, in dem sie ihr 55. Lebensjahr vollendet haben) 1 Stunde Altersermäßigung, wenn sie mit vollem Deputat oder einer altersermäßigungsunschädlichen Reduzierung von 1 oder 2 Wochenstunden arbeiten.
Arbeiten diese L. i. A. mit einer höheren Stundenreduzierung in Teilzeit, so erhalten sie ihre Altersermäßigung prozentual anteilig. Ab 14. Sept. 2009 erhalten sie halbe Stunden in Zeit, Stundenbruchteile, die weniger als ½ Stunde umfassen, in Geld.
1. Bsp.: Bei einer Lehrkraft i. A. mit 50 % Teilzeit, d.h. “halbem Deputat, beträgt die Wochenstundenzahl ohne Altersermäßigung bei einem Regelstundenmaß von 25 Wochenstunden 12,5 Wochenstunden. Die prozentual anteiligen Altersermäßigungsbruchteile umfassen ½ Deputatsstunde und werden zukünftig in Zeit und nicht mehr in Geld gegeben: Die Lehrkraft hat dadurch eine Unterrichtsverpflichtung von 12 Wochenstunden. 2. Bsp.: Bei einer Lehrkraft i. A. mit 40 % Teilzeit, d.h. unterhälftig, beträgt die Wochenstundenzahl ohne Altersermäßigung bei einem Regelstundenmaß von 25 Wochenstunden 10 Wochenstunden. Die prozentual anteiligen Altersermäßigungsbruchteile umfassen 0,4 Deputatsstunden und werden weiterhin nach Tarifvertrag anteilig in Geld abgegolten.
Mit Beginn des Schuljahrs, in dem L. i. A. ihr 60. Lebensjahr vollenden, erhalten sie 2 Stunden Altersermäßigung, wenn sie mit vollem Deputat bzw. einer alters-ermäßigungsunschädlichen Reduzierung von 1 oder 2 Wochenstunden arbeiten. Arbeiten L. i. A. mit einer höheren Stundenreduzierung in Teilzeit, so erhalten sie ihre Altersermäßigung prozentual anteilig: ab 14. Sept. 2009 ganze und halbe Stunden in Zeit; Stundenbruchteile, die weniger als ½ Stunde umfassen, in Geld.
1. Bsp.: Bei einer Lehrkraft i. A. mit 40 % Teilzeit, d.h. unterhälftig, beträgt die Wochenstundenzahl ohne Altersermäßigung bei einem Regelstundenmaß von 25 Wochenstunden 10 Wochenstunden. Die prozentual anteiligen Alters-ermäßigungsbruchteile umfassen 0,8 Deputatsstunden und werden mit ½ Stunde in Zeit und 0,3 Deputatsstunden anteilig in Geld nach Tarifvertrag abgegolten. 2. Bsp.: Bei einer Lehrkraft mit 60 % Teilzeit, beträgt die Wochenstundenzahl ohne Altersermäßigung bei einem Regelstundenmaß von 25 Wochenstunden 15 Wochenstunden. Die prozentual anteiligen Altersermäßigungsbruchteile umfassen 1,2 Deputatsstunden und werden mit 1 Stunde in Zeit und 0,2 Deputatsstunden in Geld abgegolten.
Sollten Ihnen bestehende Altersermäßigungsansprüche in Zeit nicht auf Ihr Deputat im laufenden Schuljahr angerechnet worden sein, so empfehlen wir Ihnen, umgehend diese Ansprüche gegenüber Ihrer Schulleitung mit Verweis auf die von uns oben aufgeführten Rechtsgrundlagen geltend zu machen und auf eine Verrechnung in Form einer “positiven Bugwelle” zu drängen.
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