Altersermäßigung für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis

21. November 2010

Info Nr. 2 / 2010
Juli 2010

Alterser­mäßi­gung für Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis:
Ab Schul­jahr 2009/10 auch halbe Stun­den Alterser­mäßi­gung in Zeit!

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

in unserem AKA-Info Nr. 2 / 2009 (Jan­u­ar 2009) haben wir Sie auf Änderun­gen im Bere­ich der Alterser­mäßi­gung ab dem Schul­jahr 2009/10 hingewiesen. Dieses Schul­jahr neigt sich nun dem Ende zu. Wir empfehlen Ihnen deshalb zu über­prüfen, ob gegenüber Ihnen, falls Sie zu den von den Änderun­gen Betrof­fe­nen gehören, die Neuerun­gen umge­set­zt wur­den.

Haben Sie einen Anspruch auf Alterser­mäßi­gung?

Umfasst dieser Anspruch ganze oder halbe Stun­den oder Stun­den­bruchteile von mehr als ein­er hal­ben Stunde?

Wurde Ihnen Ihre Alterser­mäßi­gung, falls sie ganze u. / od. halbe Stun­den enthielt (wei-tere Stun­den­bruchteile wer­den in Geld abge­golten), in Zeit auf Ihr Dep­u­tat angerech­net?

Zur Erin­nerung:

Gemäß ein­er Änderung der Ver­wal­tungsvorschrift “Arbeit­szeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Würt­tem­berg” im Sep­tem­ber 2008, veröf­fentlicht in K. u. U. Okt. 2008, erhal­ten Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis, die ihr 55. Leben­s­jahr im Schul­jahr 2009/10 oder später vol­len­den, zu Beginn desjeni­gen Schul­jahrs 1 Stunde Alterser­mäßi­gung, in dem sie ihr 58. Leben­s­jahr vol­len­den, wenn sie mit vollem Dep­u­tat bzw. ein­er alterser­mäßi­gungs-unschädlichen Reduzierung von 1 oder 2 Wochen­stun­den arbeit­en — bei einem Regel­stun­den­maß von 25 Wochen­stun­den also 25, 24 oder 23 Stun­den Dep­u­tat haben.
Arbeit­en Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis gle­ichen Alters (wie oben beschrieben) mit ein­er höheren Stun­denre­duzierung in Teilzeit, so erhal­ten sie prozen­tu­al anteilig ihre Alterser­mäßi­gungsstun­den­bruchteile in Geld abge­golten (vgl. BAG-Urteil Sept. 1998), wobei ab 14. Sept. 2009 gemäß Bekan­nt­machung vom 17. Dez. 2008, veröf­fentlicht in K. u. U. Jan. 2009, auch halbe Stun­den in Zeit als Ermäßi­gung mit der Unter­richtsverpflich­tung in Wochen­stun­den ver­rech­net wer­den.
L. i. A., die ihr 55. Leben­s­jahr im Schul­jahr 2008/09 oder früher vol­len­det haben, erhal­ten ab Beginn des Schul­jahrs 2008/09 oder entsprechend früher (d.h. ab Beginn des Schul­jahrs, in dem sie ihr 55. Leben­s­jahr vol­len­det haben) 1 Stunde Alterser­mäßi­gung, wenn sie mit vollem Dep­u­tat oder ein­er alterser­mäßi­gung­sun­schädlichen Reduzierung von 1 oder 2 Wochen­stun­den arbeit­en.

Arbeit­en diese L. i. A. mit ein­er höheren Stun­denre­duzierung in Teilzeit, so erhal­ten sie ihre Alterser­mäßi­gung prozen­tu­al anteilig. Ab 14. Sept. 2009 erhal­ten sie halbe Stun­den in Zeit, Stun­den­bruchteile, die weniger als ½ Stunde umfassen, in Geld.

1. Bsp.: Bei ein­er Lehrkraft i. A. mit 50 % Teilzeit, d.h. “halbem Dep­u­tat, beträgt die Wochen­stun­den­zahl ohne Alterser­mäßi­gung bei einem Regel­stun­den­maß von 25 Wochen­stun­den 12,5 Wochen­stun­den. Die prozen­tu­al anteili­gen Alterser­mäßi­gungs­bruchteile umfassen ½ Dep­u­tatsstunde und wer­den zukün­ftig in Zeit und nicht mehr in Geld gegeben: Die Lehrkraft hat dadurch eine Unter­richtsverpflich­tung von 12 Wochen­stun­den.
2. Bsp.: Bei ein­er Lehrkraft i. A. mit 40 % Teilzeit, d.h. unter­hälftig, beträgt die Wochen­stun­den­zahl ohne Alterser­mäßi­gung bei einem Regel­stun­den­maß von 25 Wochen­stun­den 10 Wochen­stun­den. Die prozen­tu­al anteili­gen Alterser­mäßi­gungs­bruchteile umfassen 0,4 Dep­u­tatsstun­den und wer­den weit­er­hin nach Tar­ifver­trag anteilig in Geld abge­golten.

Mit Beginn des Schul­jahrs, in dem L. i. A. ihr 60. Leben­s­jahr vol­len­den, erhal­ten sie 2 Stun­den Alterser­mäßi­gung, wenn sie mit vollem Dep­u­tat bzw. ein­er alters-ermäßi­gung­sun­schädlichen Reduzierung von 1 oder 2 Wochen­stun­den arbeit­en.
Arbeit­en L. i. A. mit ein­er höheren Stun­denre­duzierung in Teilzeit, so erhal­ten sie ihre Alterser­mäßi­gung prozen­tu­al anteilig: ab 14. Sept. 2009 ganze und halbe Stun­den in Zeit; Stun­den­bruchteile, die weniger als ½ Stunde umfassen, in Geld.

1. Bsp.: Bei ein­er Lehrkraft i. A. mit 40 % Teilzeit, d.h. unter­hälftig, beträgt die Wochen­stun­den­zahl ohne Alterser­mäßi­gung bei einem Regel­stun­den­maß von 25 Wochen­stun­den 10 Wochen­stun­den. Die prozen­tu­al anteili­gen Alters-ermäßi­gungs­bruchteile umfassen 0,8 Dep­u­tatsstun­den und wer­den mit ½ Stunde in Zeit und 0,3 Dep­u­tatsstun­den anteilig in Geld nach Tar­ifver­trag abge­golten.
2. Bsp.: Bei ein­er Lehrkraft mit 60 % Teilzeit, beträgt die Wochen­stun­den­zahl ohne Alterser­mäßi­gung bei einem Regel­stun­den­maß von 25 Wochen­stun­den 15 Wochen­stun­den. Die prozen­tu­al anteili­gen Alterser­mäßi­gungs­bruchteile umfassen 1,2 Dep­u­tatsstun­den und wer­den mit 1 Stunde in Zeit und 0,2 Dep­u­tatsstun­den in Geld abge­golten.

Soll­ten Ihnen beste­hende Alterser­mäßi­gungsansprüche in Zeit nicht auf Ihr Dep­u­tat im laufend­en Schul­jahr angerech­net wor­den sein, so empfehlen wir Ihnen, umge­hend diese Ansprüche gegenüber Ihrer Schulleitung mit Ver­weis auf die von uns oben aufge­führten Rechts­grund­la­gen gel­tend zu machen und auf eine Ver­rech­nung in Form ein­er “pos­i­tiv­en Bug­welle” zu drän­gen.

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern!

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