Neuregelung Altersermäßigung ab August 2014
27. September 2014
Info Nr. 7 / 2014
September 2014
Neuregelung Altersermäßigung ab August 2014 (§ 4 Lehrkräfte-ArbeitszeitVO) – gilt auch für Arbeitnehmerlehrkräfte (wegen § 44 Nr. 2 TV-L):
Neue Altersgrenzen; ganze u. halbe Stunden u. weitere Bruchteile in Zeit (ggf. Ansparen); Beispiele: s. weiter unten; Vorsicht beim Schuljahr des (anschließenden) Renteneintritts!
Zu Beginn des Schuljahrs, in dem eine vollbeschäftigte Lehrkraft ihr 60. Lebensjahr vollendet, erhält sie 1 Wochenstunde Altersermäßigung.
Zu Beginn des Schuljahrs, in dem eine vollbeschäftigte Lehrkraft ihr 62. Lebensjahr vollendet, erhält sie 2 Wochenstunden Altersermäßigung.
Eine Reduzierung um bis zu 2 Wochenstunden (unterhalb der Vollbeschäftigung) wirkt sich
ab dem Schuljahr 2014/15 auf die Altersermäßigung aus: Die Lehrkraft im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) erhält die oben beschriebene Altersermäßigung prozentual anteilig – wie bisher schon die übrigen Teilzeit – L. i. A. (s. Rückseite).
Es gibt keinen Bestandsschutz: Die bisherigen Regelungen zur Altersermäßigung in der Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ im September 2008, veröffentlicht in K. u. U. Okt. 2008, gelten für niemand weiter.
§ 5 Lehrkräfte-ArbeitszeitVO:
Erhält die Arbeitnehmerlehrkraft auch Schwerbehindertenermäßigung, so wirkt sich auch hier jegliche Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung ab dem Schuljahr 2014/15 auf die Schwerbehindertenermäßigung aus (s. oben: Erläuterungen zur Altersermäßigung): Die Lehrkraft i. A. erhält die Schwerbehindertenermäßigung prozentual anteilig.
Alle Altersermäßigungs- u. Schwerbehinderten-Bruchteile werden in Zeit verrechnet.
Ganze und halbe Stunden werden (wie bisher) im laufenden Schuljahr als Ermäßigung in Zeit gewährt;restliche Bruchteile werden (Neuregelung!) gesammelt, bis wieder eine halbe Stunde in Zeit gegeben werden kann.
Hinweis: Alters- und Schwerbehindertenermäßigung werden addiert.
Achtung: Vor dem Renteneintritt ist darauf zu achten, dass im laufenden Schuljahr „übrige“ Bruchteile (unter einer halben Stunde) durch eine schulinterne Lösung zurückgegeben werden. – Bitten Sie den ÖPR um Unterstützung!
Nur bei unvorhersehbarem Ausscheiden erhalten Tarifbeschäftigte aufgrund des BAG-Urteils vom 30.09.1998, 5 AZR 18/98, Stundenbruchteile anteilig tarifvertraglich vergütet.
Beispiele für Lehrkräfte, die im Schuljahr 2014/15 ihr 60. oder 61. Lebensjahr vollenden:
60. Geburtstag im Zeitraum 2.8.2014 bis 1.8.2015;
61. Geburtstag im Zeitraum 2.8.2014 bis 1.8.2015:
o Bei einer Lehrkraft i. A. mit 50 % Teilzeit (also 12,5/25 Wo-Std.* bzw. 13,5/27
Wo-Std. bzw. 14/28 Wo-Std.) betragen die prozentual anteiligen Altersermäßigungsbruchteile ½ Wochenstunde und werden in Zeit gegeben.
o Bei einer Lehrkraft i. A. mit 40 % Teilzeit (also z. Bsp. 10/25 Wo-Std.) betragen die Altersermäßigungsbruchteile 0,4 Wochenstunden und werden in Zeit angespart.
o Bei einer Lehrkraft mit 60 % Teilzeit (also z. Bsp. 16/25 Wo-Std.) betragen
die prozentual anteiligen Altersermäßigungsbruchteile 0,6 Wochenstunden
und werden mit ½ Stunde in Zeit sofort abgegolten; 0,1 Wochenstunden werden in Zeit angespart.
Beispiele für Lehrkräfte, die im Schuljahr 2014/15 ihr 62. Lebensjahr vollenden
(62. Geburtstag im Zeitraum 2.8.2014 bis 1.8.2015), bzw. älter sind:
o Bei einer Lehrkraft i. A. mit 75 % Teilzeit (also z. Bsp. 21/28 Wo-Std.)
betragen die prozentual anteiligen Altersermäßigungsbruchteile 1½
Wochenstunden u. werden in Zeit gegeben.
o Bei einer Lehrkraft i. A. mit 40 % Teilzeit (also z. Bsp. 10/25 Wo-Std.), d.h.
unterhälftig, betragen die Altersermäßigungsbruchteile 0,8 Wochenstunden
und werden mit ½ Stunde in Zeit abgegolten; 0,3 Wochenstunden werden in Zeit
angespart.
o Bei einer Lehrkraft mit 60 % Teilzeit (also z. Bsp. 16/25 Wo-Std.) betragen
die prozentual anteiligen Altersermäßigungsbruchteile 1,2 Wochenstunden
und werden mit 1 Stunde in Zeit abgegolten; 0,2 Wochenstunden werden in Zeit
angespart.
Wie berechne ich die Altersermäßigungsbruchteile?
Wie viele Stunden müsste ich in Vollbeschäftigung unterrichten = individuelle Vollbe-schäftigungsstunden? 25 Wochenstunden, 27 Wochenstunden od. 28 Wochenstd.?
Individuelle Vollbeschäftigungsstunden („volles Deputat“) = 100 Prozent
Wie viele Stunden unterrichte ich als Teilzeitlehrkraft (irgendwelche Ermäßigungen, Anrechnungen usw. nicht berücksichtigt!) = „Teilzeitunterrichtsstunden“?
Teilzeitunterrichtsstunden : individuelle Vollbeschäftigungsstunden = Altersermäßi-gung(sbruchteile) [bei denen, die im Schuljahr 2014/15 ihr 60. od. 61. Lebensjahr vollenden]
2 x Teilzeitunterrichtsstunden : individuelle Vollbeschäftigungsstunden = Alters-ermäßigung(sbruchteile) [bei denen, die im Schuljahr 2014/15 ihr 62. Lebensjahr vollenden bzw. älter sind]
* Wo-Std.: Wochenstunden