Urlaubsgeld

21. November 2007

Januar 2007
Info Nr. 02 / 2007

TERMINSACHE

Nach dem 30. 6. 2003 unbefristet eingestellt?
Vorsorglich Antrag auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung stellen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

aufgrund eines aktuellen Gerichtsurteils in Niedersachsen (AZ: 11Sa1989/05) empfehlen wir Ihnen, vorsorglich* per Fax** sofort formlos einen Antrag bei Ihrem Regierungspräsidium, Abteilung 7, zu stellen; die Frist für die Geltendmachung von Urlaubsgeld 2006 endet am 31.1.2007:

Beantragen Sie die rückwirkende Zahlung von Urlaubsgeld und Sonderzuwendung für das Jahr 2006 nach den tarifvertraglichen Regelungen, die vor dem 1.7. 2003 galten.

Wir gehen davon aus, dass in Ihrem Arbeitsvertrag nicht nur auf den BAT sondern – in Bezug auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung – auf die Regelungen für vergleichbare verbeamtete Lehrkräfte in Baden-Württemberg verwiesen wird, da das Land Baden-Württemberg im Jahr 2003, zum Nachteil neu eingestellter Lehrkräfte i. A., die Tarifverträge zum Urlaubsgeld und zur Sonderzuwendung gekündigt hat.

Es grüßt Sie

Ihr AKA PhV BW

* die Revision steht noch aus — ** der Postweg könnte zu lange dauern

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