Urlaubsgeld

21. November 2007

Jan­u­ar 2007
Info Nr. 02 / 2007

TERMINSACHE

Nach dem 30. 6. 2003 unbe­fris­tet eingestellt?
Vor­sor­glich Antrag auf Urlaub­s­geld und Son­derzuwen­dung stellen!

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

auf­grund eines aktuellen Gericht­surteils in Nieder­sach­sen (AZ: 11Sa1989/05) empfehlen wir Ihnen, vor­sor­glich* per Fax** sofort form­los einen Antrag bei Ihrem Regierung­sprä­sid­i­um, Abteilung 7, zu stellen; die Frist für die Gel­tend­machung von Urlaub­s­geld 2006 endet am 31.1.2007:

Beantra­gen Sie die rück­wirk­ende Zahlung von Urlaub­s­geld und Son­derzuwen­dung für das Jahr 2006 nach den tar­ifver­traglichen Regelun­gen, die vor dem 1.7. 2003 gal­ten.

Wir gehen davon aus, dass in Ihrem Arbeitsver­trag nicht nur auf den BAT son­dern – in Bezug auf Urlaub­s­geld und Son­derzuwen­dung – auf die Regelun­gen für ver­gle­ich­bare ver­beamtete Lehrkräfte in Baden-Würt­tem­berg ver­wiesen wird, da das Land Baden-Würt­tem­berg im Jahr 2003, zum Nachteil neu eingestell­ter Lehrkräfte i. A., die Tar­ifverträge zum Urlaub­s­geld und zur Son­derzuwen­dung gekündigt hat.

Es grüßt Sie

Ihr AKA PhV BW

* die Revi­sion ste­ht noch aus — ** der Post­weg kön­nte zu lange dauern

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