Mögliche Gehaltseinbußen durch TV-L
21. November 2006
September 2006 ACHTUNG: T E R M I N S A C H E Mögliche Gehaltseinbußen durch TV-L (TVÜ-Länder) bei Besitzstandszulage für Kinder Folgende Informationen der dbb tarifunion geben wir an Sie weiter: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die dbb tarifunion hat mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 26. und 27. Juli 2006 die wesentlichen Bestandteile eines Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L (TVÜ-Länder) vereinbart. Diese Einigung bedarf noch der endgültigen Abstimmung. Bereits jetzt steht jedoch fest, dass den Beschäftigten die im Oktober 2006 zustehenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile in Form einer Besitzstandszulage fortgezahlt werden, solange ihnen für diese Kinder Kindergeld ununterbrochen gezahlt wird. Für die Höhe dieser Zulage sind die Verhältnisse im Monat Oktober 2006 maßgebend. Schwierigkeiten können sich daher dann ergeben, wenn Beschäftigte, die grundsätzlich Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestbestandteile haben, z. B. wegen Elternzeit im Oktober 2006, kein Entgelt erhalten haben. Des Weiteren können sich dort Besonderheiten ergeben, wo beide Ehepartner im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einer der Ehegatten in den TV-L übergeleitet wird, während der andere Ehegatte weiter unter die Vorschriften des BAT oder unter die beamtenrechtlichen Regelungen fällt und teilzeitbeschäftigt ist. Ist der nicht übergeleitete Ehegatte teilzeitbeschäftigt und erhielt dieser bislang die kinderbezogenen Entgeltbestandteile, würden diese nur noch zeitanteilig gezahlt werden. Dies könnte für die betroffenen Beschäftigten zu finanziellen Einbußen führen. Um dies auszuschließen, haben sich die dbb tarifunion und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder darauf geeinigt, dass in solchen Fällen ein Berechtigtenwechsel beim Kindergeld auf den Beschäftigten, der in den TV-L übergeleitet wird, vorgenommen werden kann. Diejenigen Beschäftigten, die somit im Oktober 2006 nicht kindergeldberechtigt sind und deshalb keinen kinderbezogenen Ortszuschlagsanteil erhalten, können bis zum 31. Dezember 2006 einen Berechtigtenwechsel beim Kindergeld vornehmen und erhalten somit den Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach dem TVÜ-Länder. Die dbb tarifunion rät daher allen Beschäftigten, bei denen es zu finanziellen Einbußen auf Grund von Teilzeitbeschäftigung oder der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Oktober 2006 bei den kinderbezogenen Entgeltbestandteilen kommt, einen Berechtigtenwechsel beim Kindergeld bis zum 31. Dezember 2006 vorzunehmen. Sofern Zweifel bestehen, ob im Einzelfall ein Wechsel in der Kindergeldberechtigung erforderlich ist, sollten die beschäftigten mit der zuständigen Bezügestelle Kontakt aufnehmen. (Diese Stelle ist bei uns das LBV). Ebenso steht die dbb tarifunion für Fragen zur Verfügung. (Telefon 030.4081-5400) Sobald der TVÜ-Länder endgültig vereinbart wurde, wird die dbb tarifunion ausführlich über die Einzelheiten des Überleitungsrechts informieren. Der AKA wird die Informationen nach Möglichkeit an Sie weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Ihr AKA PhV BW |