Möglicher Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile gemäß § 11 TVÜ‑L?

1. Dezember 2014

Info Nr. 9 / 2014
Dezem­ber 2014

Möglich­er Anspruch auf kinder­be­zo­gene Ent­geltbe­standteile gemäß § 11 TVÜ‑L?

 

Prüfen Sie, ob Sie vor­sor­glich einen Antrag stellen soll­ten!

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

zahlre­iche Tar­ifregelun­gen sind vom Bezug von Kindergeld abhängig. Ob die Absenkung der Alters­gren­ze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre (Steuerän­derungs­ge­setz 2007) ver­fas­sungs­gemäß ist, wird vom Bun­desver­fas­sungs­gericht BVer­fG (erneut) geprüft (Az. 2 BvR 646/14).

Sollte vom BVer­fG für die oben genan­nte Absenkung die Ver­fas­sungswidrigkeit fest­gestellt wer­den, hätte diese Entschei­dung auch Auswirkung auf die Gewährung der kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteile gemäß § 11 TVÜ‑L.

Wir empfehlen deshalb allen Lehrkräften, die vor dem 01.11.2006 eingestellt und vom BAT in den TV‑L übergeleit­et wur­den und seit­dem unun­ter­brochen* beschäftigt sind (*Aus­nahme: unschädliche Som­mer­fe­rienun­ter­brechung gemäß Pro­tokollerk­lärung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TV‑L): Machen Sie vor­sor­glich bei Ihrem Arbeit­ge­ber, dem Land Baden-Würt­tem­berg, auf dem Dienst­weg Ihren Anspruch auf Zahlung der kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteile gel­tend, falls Sie durch die her­abge­set­zte Alters­gren­ze bei Ihrem Kind / Ihren Kindern Nachteile erlei­den.

 

Muster­text für Ihren Antrag zur Gel­tend­machung

[Absender:]
……………………………….. [Vor­name, Nach­name,]
……………………………….. [Schule,]
…………………………………[Schu­ladresse]

Auf dem Dienst­weg

An das Regierung­sprä­sid­i­um ………………..
Abteilung 7 Schule und Bil­dung

Zahlung kinder­be­zo­gen­er Ent­geltbe­standteile

Sehr geehrte Damen und Her­ren,

ich bitte um Zahlung mein­er kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteile nach § 11 TVÜ-Län­der für mein am ………..…………. [Datum] geborenes Kind …………………………… [Name] auch über das 25. Leben­s­jahr hin­aus.

Begrün­dung:

Das Bun­desver­fas­sungs­gericht wird sich erneut mit der Frage beschäfti­gen, ob die von 27 auf 25 Jahren her­abge­set­zte Alters­gren­ze für den Bezug von Kindergeld ver-fas­sungs­gemäß ist (Az. 2 BvR 646/14).

Sofern das Bun­desver­fas­sungs­gericht fest­stellt, dass die Her­ab­set­zung der Alters-gren­ze ver­fas­sungswidrig ist, hätte dies zur Folge, dass mir auch die oben genann-ten kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteile zuste­hen.

Ich bitte um Ein­gangs­bestä­ti­gung und um Erk­lärung, dass Sie bis zur Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts auf die Einrede der Ver­jährung verzicht­en.

……………………………………………………………. [Ort, Datum]

…………………………………………………………….
(Name, Unter­schrift)

 

 

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