Möglicher Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile gemäß § 11 TVÜ-L?

1. Dezember 2014

Info Nr. 9 / 2014
Dezember 2014

Möglicher Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile gemäß § 11 TVÜ-L?

 

Prüfen Sie, ob Sie vorsorglich einen Antrag stellen sollten!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

zahlreiche Tarifregelungen sind vom Bezug von Kindergeld abhängig. Ob die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre (Steueränderungsgesetz 2007) verfassungsgemäß ist, wird vom Bundesverfassungsgericht BVerfG (erneut) geprüft (Az. 2 BvR 646/14).

Sollte vom BVerfG für die oben genannte Absenkung die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, hätte diese Entscheidung auch Auswirkung auf die Gewährung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile gemäß § 11 TVÜ-L.

Wir empfehlen deshalb allen Lehrkräften, die vor dem 01.11.2006 eingestellt und vom BAT in den TV-L übergeleitet wurden und seitdem ununterbrochen* beschäftigt sind (*Ausnahme: unschädliche Sommerferienunterbrechung gemäß Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TV-L): Machen Sie vorsorglich bei Ihrem Arbeitgeber, dem Land Baden-Württemberg, auf dem Dienstweg Ihren Anspruch auf Zahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile geltend, falls Sie durch die herabgesetzte Altersgrenze bei Ihrem Kind / Ihren Kindern Nachteile erleiden.

 

Mustertext für Ihren Antrag zur Geltendmachung

[Absender:]
……………………………….. [Vorname, Nachname,]
……………………………….. [Schule,]
…………………………………[Schuladresse]

Auf dem Dienstweg

An das Regierungspräsidium ………………..
Abteilung 7 Schule und Bildung

Zahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Zahlung meiner kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ-Länder für mein am ………..…………. [Datum] geborenes Kind …………………………… [Name] auch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 Jahren herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld ver-fassungsgemäß ist (Az. 2 BvR 646/14).

Sofern das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass die Herabsetzung der Alters-grenze verfassungswidrig ist, hätte dies zur Folge, dass mir auch die oben genann-ten kinderbezogenen Entgeltbestandteile zustehen.

Ich bitte um Eingangsbestätigung und um Erklärung, dass Sie bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Einrede der Verjährung verzichten.

……………………………………………………………. [Ort, Datum]

…………………………………………………………….
(Name, Unterschrift)

 

 

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