Erfolg für den Philologenverband: Beharrlicher Einsatz für neu eingestellte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) macht sich bezahlt!

21. November 2009

Info Nr. 3 / 2009
Februar 2009

Erfolg für den Philologenverband: Beharrlicher Einsatz für neu eingestellte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) macht sich bezahlt!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

immer wieder wandte sich der Philologenverband Baden-Württemberg in der Vergangenheit an das Kultusministerium, um eine Verbesserung für die nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst Länder (TV-L) neu eingestellten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) zu erreichen, zuletzt am 11. 11. 2008:

„…Die günstigen Regelungen für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis mit den Fächern Mathematik oder Physik oder Chemie oder Informatik oder Latein müssen auf alle Fächer ausgeweitet werden, da im Bereich allgemein bildende Gymnasien grundlegende Personalgewinnungsschwierigkeiten bestehen. … Abschließend möchten wir Sie an die L. i. A. erinnern, die mit zeitlichem Abstand zum 1. Staatsexamen nach dem Vorbereitungsdienst das 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. …“

Aufgrund einer Entscheidung des Finanzministeriums können nun allen Lehrkräften im Arbeitnehmerverhältnis, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. 11. 2006 begonnen haben, Zeiten beruflicher Tätigkeit zwischen 1. und 2. Staatsexamen als so genannte „förderliche Zeiten“ stufen- und damit gehaltsrelevant bis maximal Stufe 4 anerkannt werden.

Ist eine Berücksichtigung von Zeiten beruflicher Tätigkeit nicht möglich, darf ggf. eine widerrufliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zu Stufe 2 vorweg gewährt werden; diese entfällt spätestens mit Erreichen der nächsten regulären Stufe.

Betroffenen L. i. A. empfehlen wir vorsorglich, ggf. nochmals, schriftlich einen
Antrag auf TV-L-stufenrelevante Anerkennung „förderlicher Zeiten“ zu stellen und eine Liste früherer beruflicher Tätigkeiten beizufügen.

Der Philologenverband fordert:
Jetzt müssen Verbesserungen auch für folgende vom TV-L betroffene L. i. A. folgen, für die sich der PhV bereits seit Längerem nachdrücklich einsetzt:

  • Lehrkräfte i. A., die vorher befristet in BW an einem staatlichen Gymnasium
    unterrichteten
  • Lehrkräfte i. A., die aus einem anderen Bundesland nach BW wechseln
  • Lehrkräfte, die von einer Privatschule an ein staatliches Gymnasium
    wechseln
  • Lehrkräfte i. A., die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg wechseln

Der Eintritt in den unbefristeten staatlichen Schuldienst muss für potenzielle Lehrkräfte i. A. eine echte Option, d.h. attraktiv im Vergleich zu beruflichen Alternativen sein!

Wir kämpfen weiter für Sie!
Unterstützen Sie unseren Einsatz für Ihre Interessen!
Werden Sie Mitglied im Philologenverband Baden-Württemberg!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr A K A PhV BW

Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern!

Ihr A K A Arbeitskreis Angestellte des PhV BW
PhV BW www.phv-bw.de

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