Erfolg für den Philologenverband: Beharrlicher Einsatz für neu eingestellte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) macht sich bezahlt!

21. November 2009

Info Nr. 3 / 2009
Feb­ru­ar 2009

Erfolg für den Philolo­gen­ver­band: Behar­rlich­er Ein­satz für neu eingestellte Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis (L. i. A.) macht sich bezahlt!

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

immer wieder wandte sich der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg in der Ver­gan­gen­heit an das Kul­tus­min­is­teri­um, um eine Verbesserung für die nach dem Tar­ifver­trag öffentlich­er Dienst Län­der (TV‑L) neu eingestell­ten Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis (L. i. A.) zu erre­ichen, zulet­zt am 11. 11. 2008:

“…Die gün­sti­gen Regelun­gen für Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis mit den Fäch­ern Math­e­matik oder Physik oder Chemie oder Infor­matik oder Latein müssen auf alle Fäch­er aus­geweit­et wer­den, da im Bere­ich all­ge­mein bildende Gym­nasien grundle­gende Per­son­al­gewin­nungss­chwierigkeit­en beste­hen. … Abschließend möcht­en wir Sie an die L. i. A. erin­nern, die mit zeitlichem Abstand zum 1. Staat­sex­a­m­en nach dem Vor­bere­itungs­di­enst das 2. Staat­sex­a­m­en erfol­gre­ich abgeschlossen haben. …”

Auf­grund ein­er Entschei­dung des Finanzmin­is­teri­ums kön­nen nun allen Lehrkräften im Arbeit­nehmerver­hält­nis, die ihren Vor­bere­itungs­di­enst vor dem 1. 11. 2006 begonnen haben, Zeit­en beru­flich­er Tätigkeit zwis­chen 1. und 2. Staat­sex­a­m­en als so genan­nte “förder­liche Zeit­en” stufen- und damit gehalt­srel­e­vant bis max­i­mal Stufe 4 anerkan­nt wer­den.

Ist eine Berück­sich­ti­gung von Zeit­en beru­flich­er Tätigkeit nicht möglich, darf ggf. eine wider­ru­fliche Zulage in Höhe des Unter­schieds­be­trags zu Stufe 2 vor­weg gewährt wer­den; diese ent­fällt spätestens mit Erre­ichen der näch­sten reg­ulären Stufe.

Betrof­fe­nen L. i. A. empfehlen wir vor­sor­glich, ggf. nochmals, schriftlich einen
Antrag auf TV-L-stufen­rel­e­vante Anerken­nung “förder­lich­er Zeit­en” zu stellen und eine Liste früher­er beru­flich­er Tätigkeit­en beizufü­gen.

Der Philolo­gen­ver­band fordert:
Jet­zt müssen Verbesserun­gen auch für fol­gende vom TV‑L betrof­fene L. i. A. fol­gen, für die sich der PhV bere­its seit Län­gerem nach­drück­lich ein­set­zt:

  • Lehrkräfte i. A., die vorher befris­tet in BW an einem staatlichen Gym­na­si­um
    unter­richteten
  • Lehrkräfte i. A., die aus einem anderen Bun­des­land nach BW wech­seln
  • Lehrkräfte, die von ein­er Pri­vatschule an ein staatlich­es Gym­na­si­um
    wech­seln
  • Lehrkräfte i. A., die aus dem Aus­land nach Baden-Würt­tem­berg wech­seln

Der Ein­tritt in den unbe­fris­teten staatlichen Schul­dienst muss für poten­zielle Lehrkräfte i. A. eine echte Option, d.h. attrak­tiv im Ver­gle­ich zu beru­flichen Alter­na­tiv­en sein!

Wir kämpfen weit­er für Sie!
Unter­stützen Sie unseren Ein­satz für Ihre Inter­essen!
Wer­den Sie Mit­glied im Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg!

Mit fre­undlichen Grüßen,

Ihr A K A PhV BW

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern!

Ihr A K A Arbeit­skreis Angestellte des PhV BW
PhV BW www.phv-bw.de

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