An die neu eingestellten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis: Probezeit für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (vgl. TV-L §§ 2, 30) und Beurteilungen (Unterrichtsbesuche)
1. Januar 2011
Info Nr. 6 / 2011 An die neu eingestellten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis: Probezeit für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (vgl. TV-L §§ 2, 30) und Beurteilungen (Unterrichtsbesuche) Nachtrag zum Info Nr. 5 / 2011: Verlängerung der Ersatzregelung für eine Höhergruppierung für bestimmte “Altfälle” |
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Zweck der Probezeit Feststellung der Bewährung im Blick auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Dauer der Probezeit Die Dauer der Probezeit unterscheidet sich je nach Beschäftigungsart; zu unterscheiden sind:
Dauer: 6 Monate.
(LiA, Übn.): Dauer: 6 Monate (z.B. Sondereinstellungen verschiedener Art). Unterrichtsbesuche (zwischen Herbst- und Weihnachtsferien) Grundsätzlich werden Unterrichtsbesuche (UB) zur Probezeit für Arbeitnehmer und Beamte auf die gleiche Weise durchgeführt. Seit dem 1.11.2005 ist die Verwaltungsvorschrift “Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen” in der Fassung vom 01.08.2005 (AZ: 14 – 0300.41/265) für diese Unterrichtsbesuche maßgeblich (veröffentlicht in K. u. U., Nr. 14-15, S. 111). 1. VL: Entsprechend der bisherigen Praxis sind UB durch den Schulleiter möglich. 2. LiA, unb.: UB durch den Schulleiter (SL), in der Regel unangekündigt, benotet; im Einzelfall kann sich die Schulaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) die Bildung des maßgebenden Gesamturteils vorbehalten, wenn hierfür ein besonderes dienstliches Bedürfnis besteht. Weitere unangekündigte und benotete UB durch Fachberater sind in diesem Einzelfall möglich (sprechen Sie mit Ihrem SL und fragen Sie Ihren ÖPR nach den an der Schule üblichen Vorgehensweisen). 3. LiA, Übn.: UB grundsätzlich wie bei LiA, unb. Bestehen der Probezeit Zum Bestehen der Probezeit muss die Bewährung festgestellt sein. Diese liegt vor, wenn alle Beurteilungen “mindestens 4” sind. Es kommt auch auf die verbalen Formulierungen in der Beurteilung an. Die Vergabe halber Noten ist nach der VwV Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung (der Lehrer an öffentlichen Schulen) möglich. In letzter Zeit wurde es üblich, dass von einer SL-Beurteilung mit der Note 3 an Unterrichtsbesuche durch Fachberater des Regierungspräsidiums erfolgen. Nachtrag zum AKA-Info Nr. 05/2011 (September 2011): Verlängerung der Ersatzregelung des Tarifvertrags TVÜ-L für die Höhergruppie-rung bestimmter “Nichterfüller-Altfälle” innerhalb des Bewährungsaufstiegs Bitte beachten Sie: 1. Wenn Sie zu den nach E9 bis E 15 übergeleiteten Lehrkräften i. A. gehören und einen Strukturausgleich erhalten, fällt Ihr Strukturausgleich ab dem individuellen BAT-Aufstiegszeitpunkt, im Fall Ihres Antrags auf Anwendung der Ersatzregelung für eine Höhergruppierung, weg. 2. Wenn Sie einen Antrag auf Anwendung der Ersatzregelung für eine Höher-gruppierung stellen, beginnt die Laufzeit zum Erreichen der nächst höheren Stufe dann neu zu laufen, wenn durch den Höhergruppierungsgewinn der Betrag der nächsten regulären Stufe überschritten wird. Folge: Bei manchen Altfällen, die Strukturausgleich erhalten, kann ein Antrag auf Anwendung der Ersatzregelung für die Höhergruppierung, bezogen auf die ge-samte Lebensarbeitszeit, zu finanziellen Nachteilen führen. Sie müssen also, an-hand der unten aufgeführten Informationen von RP und LBV, abwägen, ob eine Antragstellung für Sie von Vorteil ist oder Ihnen Nachteile bringt. Wenn Sie zu den im oben genannten AKA-Info genannten „Altfällen“ gehören, die An-spruch auf die Ersatzregelung für eine Höhergruppierung haben, und noch nicht Stufe 5 oder 5+ Ihrer Entgeltgruppe erreicht haben und einen Strukturausgleich erhalten, empfehlen wir Ihnen vorsorglich, sich von Ihrem Regierungspräsidium (RP, perso-nalverwaltende Stelle) zunächst bestätigen zu lassen, zu welchem Zeitpunkt für Sie bei der Fortgeltung des BAT ein Bewährungs-, Fallgruppen- od. Tätigkeitsaufstieg bis zum 31.10. 2012 noch möglich gewesen wäre und nach welcher Vergütungsgruppe (BAT) dieser Aufstieg erfolgt wäre. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich bitte an das LBV und lassen sich von dort Ihren „Höhergruppierungsgewinn“ ausrechnen, und die Zahlungshöhe und Zahlungsdauer Ihres Strukturausgleichs und den Zeitpunkt eines Aufstiegs in die nächst höhere Stufe Ihrer derzeitigen Entgeltgruppe (ohne Antragstellung) mitteilen. Ihr AKA PhV BW |
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Kontaktinformationen der Arbeitnehmervertretung
PhV BW www.phv-bw.de