Info zum Stand der Verhandlungen über die Entgelt- und Eingruppierungsordnung

21. November 2010

Info Nr. 5 / 2010
Sep­tem­ber 2010

Info zum Stand der Ver­hand­lun­gen über die Ent­gelt- und Ein­grup­pierung­sor­d­nung:

Seit Herb­st 2009 ver­han­deln die Tar­ifver­tragsparteien gemäß ihrer Vere­in­barung in der
Tar­ifeini­gung vom 1. 3. 2009 zum Tar­ifver­trag öffentlich­er Dienst — Län­der (TV‑L) über eine
Ent­gel­tord­nung im Lehrkräfte­bere­ich für Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer.
In ihrer let­zten Ver­hand­lungsrunde am 27./28. Mai 2010 in Berlin zog sich die
Arbeit­ge­ber­seite, die Tar­ifge­mein­schaft deutsch­er Län­der TdL, auf ein “Gebot der strik­ten
Kosten­neu­tral­ität” zurück und beze­ich­nete die Forderun­gen der Arbeit­nehmer­seite, d.h.
unser­er Dachor­gan­i­sa­tion, der dbb — tar­i­fu­nion, und der GEW, als “völ­lig über­zo­gen und
unre­al­is­tisch”. Ein Abbruch der Ver­hand­lun­gen stand im Raum.

Die Arbeit­nehmer­seite strebt seit Beginn der Ver­hand­lun­gen eine umfassende tar­i­fliche
Regelung ein­schließlich ein­er tar­ifver­traglich geregel­ten Ein­grup­pierung für L. i. A. an
,
entsprechend der 2003 zwis­chen den Tar­ifver­tragsparteien abgeschlosse­nen
Prozessvere­in­barung für die Tar­ifver­hand­lun­gen zur Neugestal­tung des Tar­ifrechts des
öffentlichen Dien­ste: Damals for­mulierte auch die Arbeit­ge­ber­seite TdL die Loslö­sung vom
Beamten­recht als wesentlich­es Ziel; heute will die TdL an dem aus ihrer Sicht bewährten
Grund­satz des “Gle­ichk­langs” zwis­chen ver­beamteten Lehrkräften und Lehrkräften i. A.
fes­thal­ten.
Eben­so lehnt die Arbeit­ge­ber­seite die Forderung der Arbeit­nehmer nach der so genan­nten
Eck­e­in­grup­pierung E 13 für L. i. A. mit wis­senschaftlichem Hochschu­la­b­schluss
ab und
begrün­det dies mit zu hohen Mehrkosten.

In der Ver­hand­lungsrunde am 18./19. Feb­ru­ar 2010 bew­erteten die Tar­ifver­tragsparteien
zudem die Kon­se­quen­zen des Bolog­naprozess­es unter­schiedlich: Während die
Arbeit­nehmer­seite die Posi­tion ver­trat, dass alle Mas­ter­ab­schlüsse gle­ich­w­er­tig seien und
daraus die oben genan­nte Eck­e­in­grup­pierung E 13 schu­lar­tun­ab­hängig ableit­eten, nah­men
die Arbeit­ge­ber den Stand­punkt ein, dass es den Tar­ifver­tragsparteien frei stünde,
ver­gle­ich­bare Abschlüsse im Hin­blick auf die unter­schiedlichen Tätigkeit­en und
Aus­bil­dungsin­halte unter­schiedlich zu bew­erten.

Ver­hand­lun­gen über eine ein­heitliche Ein­grup­pierung für L. i. A. in Ost und West, wie
die dbb-tar­i­fu­nion sie ein­fordert, wollen die Arbeit­ge­ber der TdL erst aufnehmen, wenn
wesentliche Ver­hand­lungsergeb­nisse über eine neue, mögliche Ent­gel­tord­nung vor­liegen.
Lediglich bezüglich der Ein­grup­pierungskri­te­rien stimmten die Tar­ifver­tragsparteien
darin übere­in, dass diese die auszuübende Tätigkeit und die für diese Tätigkeit
erforder­liche Aus­bil­dung umfassen müssen
. Die TdL sieht hier aber keinen
Hand­lungs­be­darf: Ihre Ein­grup­pierungsregelun­gen für L. i. A. basierten aus ihrer Sicht
bere­its auf diesen Kri­te­rien.

Bis zur näch­sten Ver­hand­lungsrunde im Okto­ber 2010 wird die fest­ge­fahrene Sit­u­a­tion
analysiert und in den Gremien der Arbeit­nehmer­seite und der Fachgew­erkschaften disku­tiert,
um sich zu posi­tion­ieren.

Der Arbeit­nehmer­seite geht es laut Ver­hand­lungsnieder­schrift vom 28./29. Mai 2010 darum,
einen ersten erkennbaren Schritt auf ihre unten aufge­führten Ziele als Ver­hand­lungsergeb­nis
zu erre­ichen; die dbb — tar­i­fu­nion hält des Weit­eren an ihrem Ziel, eine Ent­gel­tord­nung
spätestens im Kon­text der Einkom­men­srunde 2011 zu tar­i­fieren, fest:

=> ein­heitliche Bezahlung der Lehrkräfte bei gle­ich­er Qual­i­fika­tion und
gle­ich­w­er­tiger Tätigkeit*; keine Schlechter­stel­lung gegenüber anderen Berufen
im öffentlichen Dienst

=> Über­win­dung der schlechteren Brut­to­bezahlung von Arbeit­nehmerin­nen und
Arbeit­nehmern gegenüber Beamtin­nen und Beamten

* Uns, d.h. dem Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg und unserem Dachver­band, dem
Deutschen Philolo­gen­ver­band, ist es dabei wichtig, dass bei der Bezahlung von Lehrkräften
nach Aus­bil­dung und Tätigkeit­skri­te­rien, bzw. Tätigkeits­feldern, dif­feren­ziert und damit die
Aus­bil­dung und Tätigkeit der Lehrkräfte an Gym­nasien angemessen hon­ori­ert wird.

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern!

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