Info zum Stand der Verhandlungen über die Entgelt- und Eingruppierungsordnung

21. November 2010

Info Nr. 5 / 2010
September 2010

Info zum Stand der Verhandlungen über die Entgelt- und Eingruppierungsordnung:

Seit Herbst 2009 verhandeln die Tarifvertragsparteien gemäß ihrer Vereinbarung in der
Tarifeinigung vom 1. 3. 2009 zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Länder (TV-L) über eine
Entgeltordnung im Lehrkräftebereich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In ihrer letzten Verhandlungsrunde am 27./28. Mai 2010 in Berlin zog sich die
Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder TdL, auf ein „Gebot der strikten
Kostenneutralität“ zurück und bezeichnete die Forderungen der Arbeitnehmerseite, d.h.
unserer Dachorganisation, der dbb – tarifunion, und der GEW, als „völlig überzogen und
unrealistisch“. Ein Abbruch der Verhandlungen stand im Raum.

Die Arbeitnehmerseite strebt seit Beginn der Verhandlungen eine umfassende tarifliche
Regelung einschließlich einer tarifvertraglich geregelten Eingruppierung für L. i. A. an
,
entsprechend der 2003 zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen
Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des
öffentlichen Dienste: Damals formulierte auch die Arbeitgeberseite TdL die Loslösung vom
Beamtenrecht als wesentliches Ziel; heute will die TdL an dem aus ihrer Sicht bewährten
Grundsatz des „Gleichklangs“ zwischen verbeamteten Lehrkräften und Lehrkräften i. A.
festhalten.
Ebenso lehnt die Arbeitgeberseite die Forderung der Arbeitnehmer nach der so genannten
Eckeingruppierung E 13 für L. i. A. mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss
ab und
begründet dies mit zu hohen Mehrkosten.

In der Verhandlungsrunde am 18./19. Februar 2010 bewerteten die Tarifvertragsparteien
zudem die Konsequenzen des Bolognaprozesses unterschiedlich: Während die
Arbeitnehmerseite die Position vertrat, dass alle Masterabschlüsse gleichwertig seien und
daraus die oben genannte Eckeingruppierung E 13 schulartunabhängig ableiteten, nahmen
die Arbeitgeber den Standpunkt ein, dass es den Tarifvertragsparteien frei stünde,
vergleichbare Abschlüsse im Hinblick auf die unterschiedlichen Tätigkeiten und
Ausbildungsinhalte unterschiedlich zu bewerten.

Verhandlungen über eine einheitliche Eingruppierung für L. i. A. in Ost und West, wie
die dbb-tarifunion sie einfordert, wollen die Arbeitgeber der TdL erst aufnehmen, wenn
wesentliche Verhandlungsergebnisse über eine neue, mögliche Entgeltordnung vorliegen.
Lediglich bezüglich der Eingruppierungskriterien stimmten die Tarifvertragsparteien
darin überein, dass diese die auszuübende Tätigkeit und die für diese Tätigkeit
erforderliche Ausbildung umfassen müssen
. Die TdL sieht hier aber keinen
Handlungsbedarf: Ihre Eingruppierungsregelungen für L. i. A. basierten aus ihrer Sicht
bereits auf diesen Kriterien.

Bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Oktober 2010 wird die festgefahrene Situation
analysiert und in den Gremien der Arbeitnehmerseite und der Fachgewerkschaften diskutiert,
um sich zu positionieren.

Der Arbeitnehmerseite geht es laut Verhandlungsniederschrift vom 28./29. Mai 2010 darum,
einen ersten erkennbaren Schritt auf ihre unten aufgeführten Ziele als Verhandlungsergebnis
zu erreichen; die dbb – tarifunion hält des Weiteren an ihrem Ziel, eine Entgeltordnung
spätestens im Kontext der Einkommensrunde 2011 zu tarifieren, fest:

=> einheitliche Bezahlung der Lehrkräfte bei gleicher Qualifikation und
gleichwertiger Tätigkeit*; keine Schlechterstellung gegenüber anderen Berufen
im öffentlichen Dienst

=> Überwindung der schlechteren Bruttobezahlung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern gegenüber Beamtinnen und Beamten

* Uns, d.h. dem Philologenverband Baden-Württemberg und unserem Dachverband, dem
Deutschen Philologenverband, ist es dabei wichtig, dass bei der Bezahlung von Lehrkräften
nach Ausbildung und Tätigkeitskriterien, bzw. Tätigkeitsfeldern, differenziert und damit die
Ausbildung und Tätigkeit der Lehrkräfte an Gymnasien angemessen honoriert wird.

Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern!

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