Seit Herbst 2009 verhandeln die Tarifvertragsparteien gemäß ihrer Vereinbarung in der Tarifeinigung vom 1. 3. 2009 zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst — Länder (TV‑L) über eine Entgeltordnung im Lehrkräftebereich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In ihrer letzten Verhandlungsrunde am 27./28. Mai 2010 in Berlin zog sich die Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder TdL, auf ein “Gebot der strikten Kostenneutralität” zurück und bezeichnete die Forderungen der Arbeitnehmerseite, d.h. unserer Dachorganisation, der dbb — tarifunion, und der GEW, als “völlig überzogen und unrealistisch”. Ein Abbruch der Verhandlungen stand im Raum.
Die Arbeitnehmerseite strebt seit Beginn der Verhandlungen eine umfassende tarifliche Regelung einschließlich einer tarifvertraglich geregelten Eingruppierung für L. i. A. an, entsprechend der 2003 zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienste: Damals formulierte auch die Arbeitgeberseite TdL die Loslösung vom Beamtenrecht als wesentliches Ziel; heute will die TdL an dem aus ihrer Sicht bewährten Grundsatz des “Gleichklangs” zwischen verbeamteten Lehrkräften und Lehrkräften i. A. festhalten. Ebenso lehnt die Arbeitgeberseite die Forderung der Arbeitnehmer nach der so genannten Eckeingruppierung E 13 für L. i. A. mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss ab und begründet dies mit zu hohen Mehrkosten.
In der Verhandlungsrunde am 18./19. Februar 2010 bewerteten die Tarifvertragsparteien zudem die Konsequenzen des Bolognaprozesses unterschiedlich: Während die Arbeitnehmerseite die Position vertrat, dass alle Masterabschlüsse gleichwertig seien und daraus die oben genannte Eckeingruppierung E 13 schulartunabhängig ableiteten, nahmen die Arbeitgeber den Standpunkt ein, dass es den Tarifvertragsparteien frei stünde, vergleichbare Abschlüsse im Hinblick auf die unterschiedlichen Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte unterschiedlich zu bewerten.
Verhandlungen über eine einheitliche Eingruppierung für L. i. A. in Ost und West, wie die dbb-tarifunion sie einfordert, wollen die Arbeitgeber der TdL erst aufnehmen, wenn wesentliche Verhandlungsergebnisse über eine neue, mögliche Entgeltordnung vorliegen. Lediglich bezüglich der Eingruppierungskriterien stimmten die Tarifvertragsparteien darin überein, dass diese die auszuübende Tätigkeit und die für diese Tätigkeit erforderliche Ausbildung umfassen müssen. Die TdL sieht hier aber keinen Handlungsbedarf: Ihre Eingruppierungsregelungen für L. i. A. basierten aus ihrer Sicht bereits auf diesen Kriterien.
Bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Oktober 2010 wird die festgefahrene Situation analysiert und in den Gremien der Arbeitnehmerseite und der Fachgewerkschaften diskutiert, um sich zu positionieren.
Der Arbeitnehmerseite geht es laut Verhandlungsniederschrift vom 28./29. Mai 2010 darum, einen ersten erkennbaren Schritt auf ihre unten aufgeführten Ziele als Verhandlungsergebnis zu erreichen; die dbb — tarifunion hält des Weiteren an ihrem Ziel, eine Entgeltordnung spätestens im Kontext der Einkommensrunde 2011 zu tarifieren, fest:
=> einheitliche Bezahlung der Lehrkräfte bei gleicher Qualifikation und gleichwertiger Tätigkeit*; keine Schlechterstellung gegenüber anderen Berufen im öffentlichen Dienst
=> Überwindung der schlechteren Bruttobezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber Beamtinnen und Beamten
* Uns, d.h. dem Philologenverband Baden-Württemberg und unserem Dachverband, dem Deutschen Philologenverband, ist es dabei wichtig, dass bei der Bezahlung von Lehrkräften nach Ausbildung und Tätigkeitskriterien, bzw. Tätigkeitsfeldern, differenziert und damit die Ausbildung und Tätigkeit der Lehrkräfte an Gymnasien angemessen honoriert wird.
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