Ablösung der Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung der Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis

21. November 2009

Info Nr. 9 / 2009
Sep­tem­ber 2009

Ablö­sung der Arbeit­ge­ber­richtlin­ien zur Ein­grup­pierung der Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis
in Sicht: Tar­ifver­hand­lun­gen über eine Ent­gel­tord­nung begin­nen!

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

entsprechend der Tar­ifeini­gung vom 1.3.2009 in Berlin begin­nen die Tar­ifver­hand­lun­gen über
eine Ent­gel­tord­nung für Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis (Lehrkräfte i. A.) nach der
Som­mer­pause 2009. Diese Tar­ifver­hand­lun­gen wer­den Teil der all­ge­meinen Ver­hand­lun­gen
für eine neue Ent­gel­tord­nung der Arbeit­nehmer im Gel­tungs­bere­ich des Tar­ifver­trags
öffentlich­er Dienst Län­der (TV‑L) sein.

Bish­er haben die Bun­deslän­der nach ihren eige­nen Richtlin­ien die Ein­grup­pierung der
Lehrkräfte i. A. vorgenom­men. Die Ein­grup­pierung ord­net die Lehrkraft i. A. ein­er Fall­gruppe
zu und legt damit die Ent­gelt­gruppe über eine “Umrech­nung” von BAT nach E fest. Z. Bsp.
wer­den Lehrkräfte i. A., die die lauf­bah­n­rechtlichen Voraus­set­zun­gen für eine Ver­beam­tung
auf Leben­szeit erfüllen (sog. “Erfüller”), in Baden-Würt­tem­berg der Fall­gruppe E.R.L. 2.1. nach
den Ein­grup­pierungsrichtlin­ien (E.R.L.) des Finanzmin­is­teri­ums Baden-Würt­tem­berg (FM BW)
zuge­ord­net; mit dieser Fall­gruppe ist in den E.R.L. des FM BW die Vergü­tungs­gruppe BAT IIa
ver­bun­den. Anschließend wird die Vergü­tungs­gruppe IIa nach den Bes­tim­mungen des
Tar­ifver­trags öffentlich­er Dienst Län­der (TV‑L) in die Ent­gelt­gruppe 13 (E13) “umgerech­net”.
Nun soll eine trans­par­ente Ein­grup­pierung­sor­d­nung inner­halb der neuen Ent­gel­tord­nung
die bish­eri­gen län­dereige­nen Arbeit­ge­ber­richtlin­ien zur Ein­grup­pierung erset­zen und bewirken,
dass die tar­if­beschäftigten Lehrkräfte i. A. automa­tisch in der entsprechen­den Ent­gelt­gruppe
ein­grup­piert sind.

Diese muss aus unser­er Sicht fol­gende Aspek­te berück­sichti­gen:

— die hohe, zeit­in­ten­sive Qual­i­fika­tion ein­er akademis­chen Aus­bil­dung ein­schließlich
Ref­er­en­dari­at
— eine Grund-Ein­grup­pierung, die nach Aus­bil­dung und Tätigkeit bis E14 reichen muss
— Höher­grup­pierung bei beson­deren schul­be­zo­ge­nen Auf­gaben bzw. “höher­w­er­tiger
Tätigkeit”
— eine befriedi­gende Per­spek­tive für Seit­ene­in­steiger nach ein­er
entsprechen­den Nachqual­i­fizierung und mehrjähri­gen Beruf­stätigkeit an der
Schule
— Besitz­s­tandswahrung für bere­its eingestellte Lehrkräfte i. A.
— eine bun­de­sein­heitliche Regelung entsprechend des Flächen­tar­ifver­trags TV‑L

In der Tar­ifeini­gung vom 1.3.2009 kon­nten wir bere­its für ab 1.3.2009 neu
eingestellte Lehrkräfte i. A. ein halbes Jahr des Ref­er­en­dar­d­i­en­stes erfol­gre­ich als
Pflich­tan­rech­nung auf die Stufen gehalt­srel­e­vant nach TV‑L durch­set­zen.

Nun müssen wir in den Ver­hand­lun­gen dafür kämpfen, dass nicht nur immer höhere
Anforderun­gen an die Lehrkräfte gestellt wer­den, son­dern diesen im Beruf­sall­t­ag
gestiege­nen fach­lichen und päd­a­gogis­chen Her­aus­forderun­gen auch mit einem
angemesse­nen (Lebens-)Einkommen Rech­nung getra­gen wird.

Für den Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg nimmt unser Dachver­band, die dbb
tar­i­fu­nion, an den Ver­hand­lun­gen in Berlin teil.

Mit fre­undlichen Grüßen und allen guten Wün­schen für das Schul­jahr 2009 / 10

Mit fre­undlichen Grüßen,

Ihr A K A PhV BW

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern!

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PhV BW www.phv-bw.de

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