Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
entsprechend der Tarifeinigung vom 1.3.2009 in Berlin beginnen die Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Lehrkräfte i. A.) nach der Sommerpause 2009. Diese Tarifverhandlungen werden Teil der allgemeinen Verhandlungen für eine neue Entgeltordnung der Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrags öffentlicher Dienst Länder (TV‑L) sein.
Bisher haben die Bundesländer nach ihren eigenen Richtlinien die Eingruppierung der Lehrkräfte i. A. vorgenommen. Die Eingruppierung ordnet die Lehrkraft i. A. einer Fallgruppe zu und legt damit die Entgeltgruppe über eine “Umrechnung” von BAT nach E fest. Z. Bsp. werden Lehrkräfte i. A., die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfüllen (sog. “Erfüller”), in Baden-Württemberg der Fallgruppe E.R.L. 2.1. nach den Eingruppierungsrichtlinien (E.R.L.) des Finanzministeriums Baden-Württemberg (FM BW) zugeordnet; mit dieser Fallgruppe ist in den E.R.L. des FM BW die Vergütungsgruppe BAT IIa verbunden. Anschließend wird die Vergütungsgruppe IIa nach den Bestimmungen des Tarifvertrags öffentlicher Dienst Länder (TV‑L) in die Entgeltgruppe 13 (E13) “umgerechnet”. Nun soll eine transparente Eingruppierungsordnung innerhalb der neuen Entgeltordnung die bisherigen ländereigenen Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung ersetzen und bewirken, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte i. A. automatisch in der entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert sind.
Diese muss aus unserer Sicht folgende Aspekte berücksichtigen:
— die hohe, zeitintensive Qualifikation einer akademischen Ausbildung einschließlich Referendariat — eine Grund-Eingruppierung, die nach Ausbildung und Tätigkeit bis E14 reichen muss — Höhergruppierung bei besonderen schulbezogenen Aufgaben bzw. “höherwertiger Tätigkeit” — eine befriedigende Perspektive für Seiteneinsteiger nach einer entsprechenden Nachqualifizierung und mehrjährigen Berufstätigkeit an der Schule — Besitzstandswahrung für bereits eingestellte Lehrkräfte i. A. — eine bundeseinheitliche Regelung entsprechend des Flächentarifvertrags TV‑L
In der Tarifeinigung vom 1.3.2009 konnten wir bereits für ab 1.3.2009 neu eingestellte Lehrkräfte i. A. ein halbes Jahr des Referendardienstes erfolgreich als Pflichtanrechnung auf die Stufen gehaltsrelevant nach TV‑L durchsetzen.
Nun müssen wir in den Verhandlungen dafür kämpfen, dass nicht nur immer höhere Anforderungen an die Lehrkräfte gestellt werden, sondern diesen im Berufsalltag gestiegenen fachlichen und pädagogischen Herausforderungen auch mit einem angemessenen (Lebens-)Einkommen Rechnung getragen wird.
Für den Philologenverband Baden-Württemberg nimmt unser Dachverband, die dbb tarifunion, an den Verhandlungen in Berlin teil.
Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für das Schuljahr 2009 / 10
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr A K A PhV BW
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