Ablösung der Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung der Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis

21. November 2009

Info Nr. 9 / 2009
September 2009

Ablösung der Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung der Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis
in Sicht: Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung beginnen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

entsprechend der Tarifeinigung vom 1.3.2009 in Berlin beginnen die Tarifverhandlungen über
eine Entgeltordnung für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Lehrkräfte i. A.) nach der
Sommerpause 2009. Diese Tarifverhandlungen werden Teil der allgemeinen Verhandlungen
für eine neue Entgeltordnung der Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrags
öffentlicher Dienst Länder (TV-L) sein.

Bisher haben die Bundesländer nach ihren eigenen Richtlinien die Eingruppierung der
Lehrkräfte i. A. vorgenommen. Die Eingruppierung ordnet die Lehrkraft i. A. einer Fallgruppe
zu und legt damit die Entgeltgruppe über eine „Umrechnung“ von BAT nach E fest. Z. Bsp.
werden Lehrkräfte i. A., die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung
auf Lebenszeit erfüllen (sog. „Erfüller“), in Baden-Württemberg der Fallgruppe E.R.L. 2.1. nach
den Eingruppierungsrichtlinien (E.R.L.) des Finanzministeriums Baden-Württemberg (FM BW)
zugeordnet; mit dieser Fallgruppe ist in den E.R.L. des FM BW die Vergütungsgruppe BAT IIa
verbunden. Anschließend wird die Vergütungsgruppe IIa nach den Bestimmungen des
Tarifvertrags öffentlicher Dienst Länder (TV-L) in die Entgeltgruppe 13 (E13) „umgerechnet“.
Nun soll eine transparente Eingruppierungsordnung innerhalb der neuen Entgeltordnung
die bisherigen ländereigenen Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung ersetzen und bewirken,
dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte i. A. automatisch in der entsprechenden Entgeltgruppe
eingruppiert sind.

Diese muss aus unserer Sicht folgende Aspekte berücksichtigen:

– die hohe, zeitintensive Qualifikation einer akademischen Ausbildung einschließlich
Referendariat
– eine Grund-Eingruppierung, die nach Ausbildung und Tätigkeit bis E14 reichen muss
– Höhergruppierung bei besonderen schulbezogenen Aufgaben bzw. „höherwertiger
Tätigkeit“
– eine befriedigende Perspektive für Seiteneinsteiger nach einer
entsprechenden Nachqualifizierung und mehrjährigen Berufstätigkeit an der
Schule
– Besitzstandswahrung für bereits eingestellte Lehrkräfte i. A.
– eine bundeseinheitliche Regelung entsprechend des Flächentarifvertrags TV-L

In der Tarifeinigung vom 1.3.2009 konnten wir bereits für ab 1.3.2009 neu
eingestellte Lehrkräfte i. A. ein halbes Jahr des Referendardienstes erfolgreich als
Pflichtanrechnung auf die Stufen gehaltsrelevant nach TV-L durchsetzen.

Nun müssen wir in den Verhandlungen dafür kämpfen, dass nicht nur immer höhere
Anforderungen an die Lehrkräfte gestellt werden, sondern diesen im Berufsalltag
gestiegenen fachlichen und pädagogischen Herausforderungen auch mit einem
angemessenen (Lebens-)Einkommen Rechnung getragen wird.

Für den Philologenverband Baden-Württemberg nimmt unser Dachverband, die dbb
tarifunion, an den Verhandlungen in Berlin teil.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für das Schuljahr 2009 / 10

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr A K A PhV BW

Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern!

Kontaktinformationen der Arbeitnehmervertretung

Weitere Arbeitnehmerinfos

PhV BW www.phv-bw.de

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