An alle Studienreferendarinnen und Studienreferendare im 2. Ausbildungsabschnitt!

1. Januar 2011

Info Nr. 4 / 2011
Juli 2011

An alle Stu­di­en­ref­er­en­darin­nen und Stu­di­en­ref­er­en­dare
im 2. Aus­bil­dungsab­schnitt!

Die Ein­stel­lungsver­fahren für das näch­ste Schul­jahr sind so gut wie abgeschlossen und einige von Ihnen wer­den zunächst eine Stelle im Arbeit­nehmerver­hält­nis ange­boten bekom­men haben (mit der Zusage auf spätere Über­nahme ins Beamten­ver­hält­nis). Dazu möcht­en wir Ihnen einige Hin­weise geben, da sich im Ver­gle­ich zum Beamten­sta­tus im Ref­er­en­dari­at einige Änderun­gen ergeben:

  • Sie müssen sich nun in der Regel geset­zlich kranken­ver­sich­ern und schei­den aus der pri­vat­en Kranken­ver­sicherung aus. Um eine erneute Gesund­heit­sprü­fung und/oder mögliche schlechtere Kon­di­tio­nen bei ein­er Rück­kehr in die pri­vate Kranken­ver­sicherung (sobald Sie den Beamten­sta­tus erlangt haben) zu ver­mei­den, kann man bei vie­len Kranken­ver­sicherun­gen seine Mit­glied­schaft „ruhen“ lassen, um dann schnell und unkom­pliziert wieder zurück­kehren zu kön­nen. Erkundi­gen Sie sich daher rechtzeit­ig bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit­en.
  • Da Sie eine Zusage auf Über­nahme ins Beamten­ver­hält­nis haben (sofern Sie dann noch die beamten­rechtlichen Voraus­set­zun­gen erfüllen) und dieser Zeitraum weniger als zwei Jahren beträgt, kön­nen Sie die Beitragszahlun­gen an die Renten­ver­sicherung auf­schieben, da Sie später in eine ver­sicherungs­freie Beschäf­ti­gung wech­seln [§184 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI]. Sie sparen so Ihren Renten­beitrag. In der Regel weist Sie das LBV darauf hin, acht­en Sie aber darauf.
  • Ihre Probezeit beträgt nur 6 Monate ab Ein­stel­lungstag, beacht­en Sie dazu das AKA-Infoblatt „Probezeit“ am Anfang des neuen Schul­jahres.
  • Soll­ten Sie in Teilzeit arbeit­en, kön­nen Sie im Arbeit­nehmerver­hält­nis jede zusät­zlich geleis­tete Unter­richtsstunde (MAU) abrech­nen.

Dies sind nur einige wichtige Infor­ma­tio­nen, für weit­erge­hende Infor­ma­tio­nen besuchen Sie uns unter www.phv-bw.de, Stich­wort: „Arbeit­nehmer-Infos“ oder wen­den Sie sich direkt an uns.

Ein gutes Schul­jahre­sende wün­scht Ihnen

Ihr AKA PhV BW

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern!

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PhV BW www.phv-bw.de

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