Aktueller Hinweis zur PhV-Mastercard aufgrund der Corona-Krise
18. März 2020
Vielfach wird nachgefragt, ob die in der Mastercard Gold inkludierte Reiserücktrittversicherung hier die Stornierungskosten, so sie dann anfallen würden, übernimmt. Dies ist nicht der Fall. Reiserücktrittversicherungen zahlen in der Regel nicht für Ausfälle durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände. Die Ausbreitung eines Virus gilt als „außergewöhnlicher Umstand“ und wird nicht von allen Policen abgedeckt. Die Mastercard Gold Reiserücktrittversicherung – Versicherungsbedingungen Abschnitt 7a, Seite 18 — greift bei familiären Todesfällen und bei Krankheit. Bei beiden muss eine entsprechend Bescheinigung vorgelegt werden.
Bei einem Flugausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne werden die Reisekosten in der Regel voll rückerstattet. Wird ein Flug trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts durchgeführt, ist eine kostenfreie Stornierung oft nicht möglich. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Fluggesellschaft sofort zu kontaktieren und um eine kostenlose Umbuchung oder Kostenerstattung zu bitten. Zwar können die auch die Fluggesellschaften darauf hinweisen, dass dieser Virus ein „außergewöhnlicher Umstand“ ist, für den die Fluggesellschaft nicht verantwortliche gemacht werden kann, aber die meisten Fluggesellschaften verhalten sich hier sehr kulant.
Klassische Pauschalreisen können in der Regel am einfachsten storniert werden. Je nach Zeitpunkt und Kurzfristigkeit können die Veranstalter allerdings dafür prozentual eine Gebühr verlangen, denn für ihn ist das auch ein „außergewöhnlicher Umstand“, den er nicht zu verantworten hat. Aufgrund des Corona Virus sind auch hier die meisten Veranstalter großzügig und erstatten den kompletten Reisepreis oder buchen die Reise kostenlos um. Hier sollte, auch bei Reisen die für den Sommer bereits gebucht wurden, Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen werden, denn es ist nicht sicher wie lange dieser Virus grassiert und ob die Reise auch dann angetreten werden kann.