„Land muss Kosten für Lehrkräfte bei Klassenfahrten endlich in voller Höhe übernehmen“
28. Januar 2020
Stuttgart, 28. Januar 2020
Az. 1911 / 2020-02
„Das Land muss die anfallenden Kosten für die Aufsichts- und Begleitpersonen bei Schulfahrten endlich uneingeschränkt in voller Höhe übernehmen“, fordert der Vorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg, Ralf Scholl. Schüleraustausche, Exkursionen sowie Klassen- und Kursfahrten seien ein elementarer Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags. „Deshalb muss das Kultusministerium endlich den Anspruch der Lehrkräfte gemäß dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Oktober 2018 regeln (BVerwG 5 C9.17). Anderthalb Jahre nach diesem Urteil warten die Lehrkräfte aber immer noch auf vollständige Bezahlung.“
Das BVerwG habe ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei Kurs- und Klassenfahren nicht um „Privatvergnügen“ der beteiligten Lehrkräfte handelt.
„Der Dienstherr muss endlich seiner Fürsorgepflicht nachkommen und die dienstlich veranlassten Reiseaufwendungen komplett zurückerstatten“, so Ralf Scholl.
Im Zusammenhang mit den Schulfahrten besteht ein weiteres juristisches Problem: Bisher gibt es in Baden-Württemberg keine Schulkonten für die finanzielle Abwicklung von Schüleraustauschen, Exkursionen sowie Klassen- und Kursfahrten. „Die gegenwärtige Praxis, wonach die Gelder der Schüler bzw. der Eltern auf ein von der Begleitlehrkraft eingerichtetes (und damit privates) Konto eingezahlt werden, muss dringend beendet werden“, mahnt Ralf Scholl an. „Aus rechtlicher Sicht ist die Einzahlung auf solche Konten höchst problematisch. Dafür müssen separate, pfändungssichere Treuhandkonten eingerichtet und vorgehalten werden, die kostenpflichtig sind. Solche Kontokosten dürfen nicht zu Lasten der Aufsichts- und Begleitlehrkräfte fallen“, betont der Vorsitzende des PhV BW. „Das Land Baden-Württemberg ist aufgefordert, zeitnah eine rechtssichere Lösung zur Verwaltung der Mittel für Klassenfahrten zu schaffen und Schulkonten für die finanzielle Abwicklung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen einzurichten“, erklärt Ralf Scholl.
Hinzu kommt: Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Schuldienst nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Viele der schulischen Fahrten können nur deshalb angeboten werden, weil sich Teilzeitlehrkräfte freiwillig zur Begleitung von mehrtägigen Klassenfahrten bereit erklären. „Dies darf jedoch den teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen nicht zum Nachteil gereichen! Das, was bei den Tarifbeschäftigten bereits ausgeurteilt ist — nämlich dass sie nicht nur ihre Auslagen vollständig erstattet bekommen, sondern auch für die Zeit der Klassenfahrt wie Vollbeschäftigte bezahlt werden – sollte selbstverständlich gleichermaßen auch für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamten gelten!“, fordert der PhV-Vorsitzende. Hier müsse endlich im Interesse der teilzeitbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräfte eine gute Lösung gefunden werden.
„Lehrkräfte, die Klassenfahrten organisieren und begleiten, müssen diese rechtssicher abwickeln können; gleichzeitig müssen ihnen die entstandenen Kosten vollumfänglich vom Dienstherrn ersetzt werden“, betont Ralf Scholl.
„Was in anderen Bereichen selbstverständlich ist, muss genauso für Lehrkräfte gelten, damit auch weiterhin Kolleginnen und Kollegen bereit sind, qualitativ hochwertige und pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten engagiert durchzuführen“, so der Vorsitzende des Verbands der Gymnasiallehrkräfte abschließend.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden über 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt mit rund 9.000 im Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der ca. 30.000 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.