„Land muss Kosten für Lehrkräfte bei Klassenfahrten endlich in voller Höhe übernehmen“

28. Januar 2020

 

Stuttgart, 28. Jan­u­ar 2020
Az. 1911 / 2020-02

„Das Land muss die anfal­l­en­den Kosten für die Auf­sichts- und Begleit­per­so­n­en bei Schul­fahrten endlich uneingeschränkt in voller Höhe übernehmen“, fordert der Vor­sitzende des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg, Ralf Scholl. Schüler­aus­tausche, Exkur­sio­nen sowie Klassen- und Kurs­fahrten seien ein ele­mentar­er Bestandteil des schulis­chen Bil­dungsauf­trags. „Deshalb muss das Kul­tus­min­is­teri­um endlich den Anspruch der Lehrkräfte gemäß dem let­ztin­stan­zlichen Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts von Okto­ber 2018 regeln (BVer­wG 5 C9.17). Anderthalb Jahre nach diesem Urteil warten die Lehrkräfte aber immer noch auf voll­ständi­ge Bezahlung.“

Das BVer­wG habe aus­drück­lich fest­gestellt, dass es sich bei Kurs- und Klassen­fahren nicht um „Pri­vatvergnü­gen“ der beteiligten Lehrkräfte han­delt.
„Der Dien­s­therr muss endlich sein­er Für­sorgepflicht nachkom­men und die dien­stlich ver­an­lassten Reiseaufwen­dun­gen kom­plett zurück­er­stat­ten“, so Ralf Scholl.

Im Zusam­men­hang mit den Schul­fahrten beste­ht ein weit­eres juris­tis­ches Prob­lem: Bish­er gibt es in Baden-Würt­tem­berg keine Schulkon­ten für die finanzielle Abwick­lung von Schüler­aus­tauschen, Exkur­sio­nen sowie Klassen- und Kurs­fahrten. „Die gegen­wär­tige Prax­is, wonach die Gelder der Schüler bzw. der Eltern auf ein von der Begleitlehrkraft ein­gerichtetes (und damit pri­vates) Kon­to eingezahlt wer­den, muss drin­gend been­det wer­den“, mah­nt Ralf Scholl an. „Aus rechtlich­er Sicht ist die Ein­zahlung auf solche Kon­ten höchst prob­lema­tisch. Dafür müssen sep­a­rate, pfän­dungssichere Treuhand­kon­ten ein­gerichtet und vorge­hal­ten wer­den, die kostenpflichtig sind. Solche Kon­tokosten dür­fen nicht zu Las­ten der Auf­sichts- und Begleitlehrkräfte fall­en“, betont der Vor­sitzende des PhV BW. „Das Land Baden-Würt­tem­berg ist aufge­fordert, zeit­nah eine rechtssichere Lösung zur Ver­wal­tung der Mit­tel für Klassen­fahrten zu schaf­fen und Schulkon­ten für die finanzielle Abwick­lung von außerun­ter­richtlichen Ver­anstal­tun­gen einzuricht­en“, erk­lärt Ralf Scholl.

Hinzu kommt: Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Schul­dienst nimmt seit Jahren kon­tinuier­lich zu. Viele der schulis­chen Fahrten kön­nen nur deshalb ange­boten wer­den, weil sich Teilzeitlehrkräfte frei­willig zur Begleitung von mehrtägi­gen Klassen­fahrten bere­it erk­lären. „Dies darf jedoch den teilzeitbeschäftigten Kol­legin­nen und Kol­le­gen nicht zum Nachteil gere­ichen! Das, was bei den Tar­if­beschäftigten bere­its aus­geurteilt ist — näm­lich dass sie nicht nur ihre Aus­la­gen voll­ständig erstat­tet bekom­men, son­dern auch für die Zeit der Klassen­fahrt wie Vollbeschäftigte bezahlt wer­den – sollte selb­stver­ständlich gle­icher­maßen auch für teilzeitbeschäftigte Beamtin­nen und Beamten gel­ten!“, fordert der PhV-Vor­sitzende. Hier müsse endlich im Inter­esse der teilzeitbeschäftigten und ver­beamteten Lehrkräfte eine gute Lösung gefun­den wer­den.

„Lehrkräfte, die Klassen­fahrten organ­isieren und begleit­en, müssen diese rechtssich­er abwick­eln kön­nen; gle­ichzeit­ig müssen ihnen die ent­stande­nen Kosten vol­lum­fänglich vom Dien­s­ther­rn erset­zt wer­den“, betont Ralf Scholl.

„Was in anderen Bere­ichen selb­stver­ständlich ist, muss genau­so für Lehrkräfte gel­ten, damit auch weit­er­hin Kol­legin­nen und Kol­le­gen bere­it sind, qual­i­ta­tiv hochw­er­tige und päd­a­gogisch sin­nvolle Klassen­fahrten engagiert durchzuführen“, so der Vor­sitzende des Ver­bands der Gym­nasiallehrkräfte abschließend.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit rund 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 30.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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