AKA-Info 2/2018: Volle Reisekosten für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) bei Klassenfahrten

7. September 2018

 Info Nr. 02 / 2018
Sep­tem­ber 2018

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

wir erin­nern (1) an die Recht­slage für L. i. A. bezüglich der Erstat­tung von Reisekosten.

• Es ist unzuläs­sig, wenn das Land „Schul­fahrten grund­sät­zlich nur unter der Voraus­set­zung genehmigt, dass die teil­nehmenden Lehrkräfte for­mu­la­rmäßig auf die Erstat­tung ihrer Reisekosten verzicht­en.“ (2)

• Es ist also unzuläs­sig, eine Lehrkraft i. A. vor die Wahl zu stellen, „entwed­er auf die Reisekosten­er­stat­tung zu verzicht­en oder dafür ver­ant­wortlich zu sein, dass die Klassen­fahrt nicht stat­tfind­et, die zur Bil­dungs- und Erziehungsar­beit gehört“. (3)

Wir empfehlen Ihnen beim Antrag auf Genehmi­gung ein­er außerun­ter­richtlichen Ver­an-stal­tung mit Schü­lerin­nen und Schülern (laut BAG „Schul­fahrt“), bei der für Sie Reisekosten anfall­en, auf die dargelegte Recht­slage und das aufge­führte Schreiben des KM hinzuweisen.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

(1) u. (2) vgl. Urteil BAG vom 16.10.2012 – 9 AZR 183/11 und Schreiben des KM BW vom 21.03.2013, Az 14–0371.28/48,
(3 ) (dbb tar­i­fu­nion, tacheles — 11- Novem­ber 2012, Seite 15). Denn, so das BAG, der Arbeit­ge­ber habe gegenüber seinen Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern eine Für­sorgepflicht, die sich nach ständi­ger Rechtssprechung als Nebenpflicht aus jedem Arbeitsver­trag ergibt (vgl. tacheles).

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