AKA-Info 2/2018: Volle Reisekosten für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) bei Klassenfahrten
7. September 2018
Info Nr. 02 / 2018
September 2018
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir erinnern (1) an die Rechtslage für L. i. A. bezüglich der Erstattung von Reisekosten.
• Es ist unzulässig, wenn das Land „Schulfahrten grundsätzlich nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass die teilnehmenden Lehrkräfte formularmäßig auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten.“ (2)
• Es ist also unzulässig, eine Lehrkraft i. A. vor die Wahl zu stellen, „entweder auf die Reisekostenerstattung zu verzichten oder dafür verantwortlich zu sein, dass die Klassenfahrt nicht stattfindet, die zur Bildungs- und Erziehungsarbeit gehört“. (3)
Wir empfehlen Ihnen beim Antrag auf Genehmigung einer außerunterrichtlichen Veran-staltung mit Schülerinnen und Schülern (laut BAG „Schulfahrt“), bei der für Sie Reisekosten anfallen, auf die dargelegte Rechtslage und das aufgeführte Schreiben des KM hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AKA PhV BW
(1) u. (2) vgl. Urteil BAG vom 16.10.2012 – 9 AZR 183/11 und Schreiben des KM BW vom 21.03.2013, Az 14–0371.28/48,
(3 ) (dbb tarifunion, tacheles — 11- November 2012, Seite 15). Denn, so das BAG, der Arbeitgeber habe gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht, die sich nach ständiger Rechtssprechung als Nebenpflicht aus jedem Arbeitsvertrag ergibt (vgl. tacheles).