Erstattung von Reisekosten für eine Schulfahrt für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis

10. April 2013

Info Nr. 3 / 2013
April 2013

Erstat­tung von Reisekosten für eine Schul­fahrt für Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis (L. i. A.)

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

seit 2003 (Urteil des Bun­de­sar­beits­gerichts BAG vom 11.09.2003 — 6 AZR 323/02) kann tar­if­beschäftigten Lehrkräften, d.h. Lehrkräften im Arbeit­nehmerver­hält­nis (L. i. A.), der Verzicht auf Reisekosten nicht ent­ge­gen gehal­ten wer­den.

Das BAG hat diese Rechtssprechung mit seinem Urteil vom 16.10.2012 — 9 AZR 183/11 fort­ge­set­zt; das Kul­tus­min­is­teri­um Baden-Würt­tem­berg weist in seinem Schreiben vom 21.03.2013, Az 14–0371.28/48, auf dieses Urteil vom 16.10.2012 hin:

Ein Bun­des­land als Arbeit­ge­ber ver­stößt gegenüber seinen Lehrkräften im Arbeit­nehmerver­hält­nis (L. i. A.) “gegen § 242 des Bürg­er­lichen Geset­zbuchs BGB (Leis­tung nach Treu und Glauben) … , wenn es Schul­fahrten grund­sät­zlich nur unter der Voraus­set­zung genehmigt, dass die teil­nehmenden Lehrkräfte for­mu­la­rmäßig auf die Erstat­tung ihrer Reisekosten verzicht­en.”

Es ist also unzuläs­sig, eine Lehrkraft i. A. vor die Wahl zu stellen, “entwed­er auf die Reisekosten­er­stat­tung zu verzicht­en oder dafür ver­ant­wortlich zu sein, dass die Klassen­fahrt nicht stat­tfind­et, die zur Bil­dungs- und Erziehungsar­beit gehört” (dbb tar­i­fu­nion, tacheles — 11- Novem­ber 2012, Seite 15).

Denn, so das BAG, der Arbeit­ge­ber habe gegenüber seinen Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern eine Für­sorgepflicht, die sich nach ständi­ger Rechtssprechung als Nebenpflicht aus jedem Arbeitsver­trag ergibt (vgl. tacheles).

Wir empfehlen Ihnen beim Antrag auf Genehmi­gung der Durch­führung ein­er außerun­ter­richtlichen Ver­anstal­tung mit Schü­lerin­nen und Schülern (laut BAG “Schul­fahrt”), bei der für Sie Reisekosten anfall­en: Weisen Sie ggf. auf die umseit­ig dargelegte Recht­slage und das dort aufge­führte Schreiben des Kul­tus­min­is­teri­ums hin.

 

 

 

 

 

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