PhV BW zum Thema „sukzessive Schulöffnungen“

16. April 2020

Stuttgart, 16. April 2020
Az. 1911 / 2020–15

Nach den gestri­gen Beschlüssen der Kan­z­lerin und der Min­is­ter­präsi­den­ten begrüßt Ralf Scholl, der Vor­sitzende des Ver­bands der gym­nasialen Lehrkräfte, den gefun­de­nen Kom­pro­miss: „Das Schulöff­nung­spro­gramm ist angesichts von momen­tan über 750 Neuin­fek­tio­nen in Baden-Würt­tem­berg am 15.4. sehr ambi­tion­iert.“ (Zahlen von https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/; das RKI meldet diese Zahlen immer erst mit anderthalb Tagen Ver­spä­tung) „Vor dem Hin­ter­grund der Fal­lzahlen-Entwick­lung in Baden-Würt­tem­berg ist diese Teilöff­nung der Schulen unter strenger Ein­hal­tung der Abstand­sregeln das max­i­male, was möglich ist.“ Der Beginn mit den Abschluss­jahrgän­gen mache dop­pelt Sinn: Zum einen sind die älteren Schüler in der Regel deut­lich vernün­ftiger und kön­nten daher die Abstand­sregeln (hof­fentlich!) kon­se­quent ein­hal­ten, zum anderen geht es bei den Abi­turi­en­ten um ihren Abschluss, und für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 zählen die Noten bere­its als Teil der Abiturnote — das Ein­hal­ten der Regeln liegt also auch im wohlver­stande­nen Eigen­in­ter­esse der Schü­lerin­nen und Schüler. In diesem Zusam­men­hang fordert der PhV auch eine Pflicht zum Tra­gen von Mund­schutz­masken an den Schulen, um das Ansteck­ungsrisiko zu min­imieren.

Die Zeit bis zu diesen ersten Schulöff­nun­gen und auch noch die Wochen der allmäh­lichen weit­eren Schulöff­nun­gen müssen nach Überzeu­gung des PhV BW auch für konkrete Vor­bere­itun­gen auf die vom RKI geforderten, grundle­gen­den Hygien­e­maß­nah­men genutzt wer­den. „Wenn der Unter­richt wieder startet, muss es an jed­er Schule genü­gend warmes Wass­er, Seifen­spender, Hand­tuch­spender und Hände-Desin­fek­tion­s­mit­tel geben – und zwar nicht nur in den Toi­let­ten, son­dern auch in den Klassen- und Fachräu­men, im Zugangs­bere­ich der Mensen und — wo möglich — sog­ar auf den Fluren“, fordert der PhV-Lan­desvor­sitzende Scholl. Das­selbe gelte auch für die Schul­sporthallen und Schwimm­bäder. „Nаch der Schulöff­nung darf bei Sauberkeit und Hygiene nicht ges­part wer­den“, erk­lärt Ralf Scholl, „eben­sowenig bei der Schüler­be­förderung. Das kön­nte son­st sehr schnell gesund­heits­ge­fährdend wer­den.“

Außer­dem ruft der PhV das Kul­tus­min­is­teri­um dazu auf, klar zu definieren, wer zur Risiko­gruppe auf­grund von Alter, Schwanger­schaft oder Vor­erkrankun­gen gehört: Dies ist wichtig für die betrof­fe­nen Lehrkräfte eben­so wie für die betrof­fe­nen Schü­lerin­nen und Schüler.
Lehrkräfte und Schü­lerin­nen und Schüler, die zur Risiko­gruppe gehören, sollen nicht am Unter­richt teil­nehmen, es sei denn, sie beste­hen darauf und erk­lären dies schriftlich.

Auch muss eine ein­heitliche Regelung gefun­den wer­den, wie mit Betrof­fe­nen umge­gan­gen wird, die zwar nicht selb­st zur Risiko­gruppe gehören, aber in häus­lich­er Gemein­schaft mit einem Part­ner, Eltern, Kindern usw. leben, die zur Risiko­gruppe gehören.

Lehrkräfte mit Kindern unter 12 Jahren sind — soweit sie zum Unter­richt in der Schule herange­zo­gen wer­den — dem Per­so­n­enkreis zuzurech­nen, dessen Kinder Anspruch auf Not­be­treu­ung haben.

Abschließend mah­nt der PhV BW an, dass bei den weit­eren Schrit­ten der Schulöff­nung die Erfahrun­gen mit diesem ersten Schritt berück­sichtigt wer­den. D.h. jeglich­er näch­ste Schritt kann früh­estens 14 Tage nach dem ersten Schritt erfol­gen, da durch die lange Inku­ba­tion­szeit von über 5 Tagen die epi­demi­ol­o­gis­chen Fol­gen nur mit ein­er Verzögerung von rund 10 Tagen sicht­bar wer­den.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit rund 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 30.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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