PhV-Resolution zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen bei Dienstbesprechungen und Fortbildungen

9. Dezember 2022

Der PhV Baden-Württemberg stellt fest:

Das gesamte Berufsbild der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Tätigkeiten an der Schule haben massiv zugenommen: Deutlich mehr Konferenzen, Fachsitzungen, Vorbereitung und Durchführung der neuen Abiturprüfungen, Bildungsplanarbeit in der Schule (Schul- und Mediencurricula) und nicht zuletzt die Digitalisierung, deren konkrete Umsetzung und deren Nutzen leider nicht immer gesichert sind, füllen die Terminkalender der Lehrkräfte.

Die Arbeitsverdichtung nimmt immer weiter zu, die Arbeitszufriedenheit sinkt in gleichem Maße. Gerade weil für unser eigentliches Kerngeschäft, nämlich guten Unterricht, seit Jahren immer weniger Zeit bleibt.

Die jüngste zusätzliche Pflicht für alle Lehrkräfte an Gymnasien sind die Dienstbesprechungen mit den Fachberatern Aufsicht der Regierungspräsidien.

Die künstliche Trennung in Fachberater Aufsicht und Fachberater Unterricht führt seit dem Jahr 2019 zu einer Steigerung der Termindichte, denn jede Lehrkraft muss in allen ihren Fächern an einer zusätzlichen Dienstbesprechung teilnehmen, die beispielsweise nach den Vorgaben des RP Stuttgart grundsätzlich drei Zeitstunden nicht unterschreiten soll.

Zu oft gehen dabei die Dienstbesprechungen durch die Standardisierung der Tagesordnungen und (gedoppelte) Inhalte am Bedarf der Kolleginnen und Kollegen vorbei. Die Fachberaterinnen und Fachberater können bedingt durch die vorgegebene Struktur die Anforderungen, Wünsche und Bedürfnisse der Lehrkräfte vor Ort gar nicht angemessen berücksichtigen.

Besonders ärgerlich ist, dass wegen dieser zusätzlichen (zeitlichen) Belastung viele Kolleginnen und Kollegen Fortbildungen der FBUs des ZSL seltener wahrnehmen, obwohl diese gerade für den Erhalt der Fachlichkeit am Gymnasium von essentieller Bedeutung sind. Immer wieder müssen gute Fachfortbildungen abgesagt werden, weil zu wenige Kolleginnen und Kollegen Zeit dafür finden.

Der PhV Baden-Württemberg erklärt:

Wir fordern ein Ende der gegenseitigen Kannibalisierung der Veranstaltungen von Fachberatern Aufsicht der RP und Fachberatern Unterricht des ZSL.

Jede Form der Fortbildung muss weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen, die durch verpflichtende Dienstbesprechungen, die oft entgegen den Vorgaben einen Fortbildungscharakter aufweisen, nicht unterlaufen werden darf.

Ziel muss es sein, die Kolleginnen und Kollegen in die Lage zu versetzen, Fortbildungen auszuwählen, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen – dies kann nur mit einer zeitlichen Entlastung gelingen.

Wir fordern daher die Reduktion des Deputats auf 23 Unterrichtsstunden.

Philologenverband Baden-Württemberg

9.12.2022

Resolution als PDF-Dokument zum Download

Wichtiger Hinweis

In Reaktion auf die PhV-„Resolution zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen bei Dienstbesprechungen und Fortbildungen“ hat sich der Leiter des Gymnasialreferats im RP Stuttgart, Herr Dr. Hölz, an uns gewandt und um folgende Klar- bzw. Richtigstellung gebeten:

„In der Folge von Rückmeldungen, die aus der Schulleiterschaft, aus dem Kreis der Fachberater_innen Aufsicht, aus einzelnen Lehrerkollegien und auch vom Bezirkspersonalrat bei uns eingegangen sind, haben wir im RP Stuttgart ab dem Schuljahr 2022/2023 Modifizierungen in der Umsetzung des Konzepts der Dienstbesprechungen vorgenommen. Da Dienstbesprechungen seit der Pandemie sowohl in Digital- als auch Präsenzform stattfinden, wurde den Fachberater_innen zur Richtschnur gemacht, dass die Dauer der Dienstbesprechungen bei Durchführung als Videokonferenz 90 Minuten und im Fall von Präsenzveranstaltungen 120 Minuten nicht unterschreiten soll.
Eine Vorgabe von grundsätzlich 180 Minuten Veranstaltungsdauer gab es in der Vergangenheit nicht und gibt es auch gegenwärtig nicht.

Ziel der Dienstbesprechungen ist neben der Vermittlung zentraler Informationen auch die Ermöglichung eines fachlichen/fachdidaktischen Expertendiskurses, welcher generell ein angemessenes Zeitvolumen voraussetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in jeder Dienstbesprechung mindestens ein Drittel der zur Verfügung stehenden Zeit ausdrücklich solchen Themen vorbehalten ist, die von den Fachschaften selbst gewünscht worden waren.

Diese Modifizierungen wurden am 16.09.2022 in einer Dienstbesprechung den Fachberater_innen Aufsicht kommuniziert, im Oktober 2022 den Schulleitungen im Rahmen der Schulleitertagung.“

Wir halten es für angebracht, diese Info „aus erster Hand“ an Sie weiter zu geben.

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