PhV-Resolution zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen bei Dienstbesprechungen und Fortbildungen

9. Dezember 2022

Der PhV Baden-Würt­tem­berg stellt fest:

Das gesamte Berufs­bild der Gym­nasiallehrerin­nen und ‑lehrer hat sich in den let­zten Jahren stark verän­dert. Die Tätigkeit­en an der Schule haben mas­siv zugenom­men: Deut­lich mehr Kon­feren­zen, Fach­sitzun­gen, Vor­bere­itung und Durch­führung der neuen Abitur­prü­fun­gen, Bil­dungs­pla­nar­beit in der Schule (Schul- und Medi­en­cur­ric­u­la) und nicht zulet­zt die Dig­i­tal­isierung, deren konkrete Umset­zung und deren Nutzen lei­der nicht immer gesichert sind, füllen die Ter­minkalen­der der Lehrkräfte.

Die Arbeitsverdich­tung nimmt immer weit­er zu, die Arbeit­szufrieden­heit sinkt in gle­ichem Maße. Ger­ade weil für unser eigentlich­es Kerngeschäft, näm­lich guten Unter­richt, seit Jahren immer weniger Zeit bleibt.

Die jüng­ste zusät­zliche Pflicht für alle Lehrkräfte an Gym­nasien sind die Dien­st­be­sprechun­gen mit den Fach­ber­atern Auf­sicht der Regierung­sprä­si­di­en.

Die kün­stliche Tren­nung in Fach­ber­ater Auf­sicht und Fach­ber­ater Unter­richt führt seit dem Jahr 2019 zu ein­er Steigerung der Ter­mindichte, denn jede Lehrkraft muss in allen ihren Fäch­ern an ein­er zusät­zlichen Dien­st­be­sprechung teil­nehmen, die beispiel­sweise nach den Vor­gaben des RP Stuttgart grund­sät­zlich drei Zeit­stun­den nicht unter­schre­it­en soll.

Zu oft gehen dabei die Dien­st­be­sprechun­gen durch die Stan­dar­d­isierung der Tage­sor­d­nun­gen und (gedop­pelte) Inhalte am Bedarf der Kol­legin­nen und Kol­le­gen vor­bei. Die Fach­ber­a­terin­nen und Fach­ber­ater kön­nen bed­ingt durch die vorgegebene Struk­tur die Anforderun­gen, Wün­sche und Bedürfnisse der Lehrkräfte vor Ort gar nicht angemessen berück­sichti­gen.

Beson­ders ärg­er­lich ist, dass wegen dieser zusät­zlichen (zeitlichen) Belas­tung viele Kol­legin­nen und Kol­le­gen Fort­bil­dun­gen der FBUs des ZSL sel­tener wahrnehmen, obwohl diese ger­ade für den Erhalt der Fach­lichkeit am Gym­na­si­um von essen­tieller Bedeu­tung sind. Immer wieder müssen gute Fach­fort­bil­dun­gen abge­sagt wer­den, weil zu wenige Kol­legin­nen und Kol­le­gen Zeit dafür find­en.

Der PhV Baden-Würt­tem­berg erk­lärt:

Wir fordern ein Ende der gegen­seit­i­gen Kan­ni­bal­isierung der Ver­anstal­tun­gen von Fach­ber­atern Auf­sicht der RP und Fach­ber­atern Unter­richt des ZSL.

Jede Form der Fort­bil­dung muss weit­er­hin auf Frei­willigkeit beruhen, die durch verpflich­t­ende Dien­st­be­sprechun­gen, die oft ent­ge­gen den Vor­gaben einen Fort­bil­dungscharak­ter aufweisen, nicht unter­laufen wer­den darf.

Ziel muss es sein, die Kol­legin­nen und Kol­le­gen in die Lage zu ver­set­zen, Fort­bil­dun­gen auszuwählen, die ihrem indi­vidu­ellen Bedarf entsprechen – dies kann nur mit ein­er zeitlichen Ent­las­tung gelin­gen.

Wir fordern daher die Reduk­tion des Dep­u­tats auf 23 Unter­richtsstun­den.

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg

9.12.2022

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Wichtiger Hin­weis

In Reak­tion auf die PhV-“Resolution zur Ent­las­tung der Kol­legin­nen und Kol­le­gen bei Dien­st­be­sprechun­gen und Fort­bil­dun­gen” hat sich der Leit­er des Gym­nasial­refer­ats im RP Stuttgart, Herr Dr. Hölz, an uns gewandt und um fol­gende Klar- bzw. Richtig­stel­lung gebeten:

“In der Folge von Rück­mel­dun­gen, die aus der Schulleit­er­schaft, aus dem Kreis der Fachberater_innen Auf­sicht, aus einzel­nen Lehrerkol­legien und auch vom Bezirksper­son­al­rat bei uns einge­gan­gen sind, haben wir im RP Stuttgart ab dem Schul­jahr 2022/2023 Mod­i­fizierun­gen in der Umset­zung des Konzepts der Dien­st­be­sprechun­gen vorgenom­men. Da Dien­st­be­sprechun­gen seit der Pan­demie sowohl in Dig­i­tal- als auch Präsen­z­form stat­tfind­en, wurde den Fachberater_innen zur Richtschnur gemacht, dass die Dauer der Dien­st­be­sprechun­gen bei Durch­führung als Videokon­ferenz 90 Minuten und im Fall von Präsen­zver­anstal­tun­gen 120 Minuten nicht unter­schre­it­en soll.
Eine Vor­gabe von grund­sät­zlich 180 Minuten Ver­anstal­tungs­dauer gab es in der Ver­gan­gen­heit nicht und gibt es auch gegen­wär­tig nicht.

Ziel der Dien­st­be­sprechun­gen ist neben der Ver­mit­tlung zen­traler Infor­ma­tio­nen auch die Ermöglichung eines fachlichen/fachdidaktischen Exper­tendiskurs­es, welch­er generell ein angemessenes Zeitvol­u­men voraus­set­zt. Dabei ist zu berück­sichti­gen, dass in jed­er Dien­st­be­sprechung min­destens ein Drit­tel der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Zeit aus­drück­lich solchen The­men vor­be­hal­ten ist, die von den Fach­schaften selb­st gewün­scht wor­den waren.

Diese Mod­i­fizierun­gen wur­den am 16.09.2022 in ein­er Dien­st­be­sprechung den Fachberater_innen Auf­sicht kom­mu­niziert, im Okto­ber 2022 den Schulleitun­gen im Rah­men der Schulleit­erta­gung.”

Wir hal­ten es für ange­bracht, diese Info “aus erster Hand” an Sie weit­er zu geben.

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