Auf eine Grundschulempfehlung sollte nicht verzichtet werden

16. Januar 2008

16.01.2008 / 1811 — 04–08

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW):

Auf eine Grund­schulempfehlung sollte nicht verzichtet wer­den

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Ver­band der Lehrerin­nen und Lehrer an den Gym­nasien, sieht in den jüng­sten Forderun­gen nach ein­er Abschaf­fung der Grund­schulempfehlung keine Alter­na­tive für ein gerechteres und dem Leis­tungs­stand des Kindes entsprechen­des Über­gangsver­fahren auf die weit­er­führende Schu­lart. “Das in Baden-Würt­tem­berg gängige Auf­nah­mev­er­fahren unter­stützt, wie es in der gel­tenden Ver­wal­tungsvorschrift heißt, Eltern und Schüler bei der Wahl ein­er auf der Grund­schule auf­bauen­den weit­er­führen­den Schu­lart”, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des, Karl-Heinz Wurster, mit dem Hin­weis: “Auf eine Grund­schulempfehlung sollte also nicht verzichtet wer­den.” Der Philolo­gen­ver­band räumt zugle­ich ein, dass im Ver­lauf der weit­eren Schul­lauf­bahn Kor­rek­turen an der durch die Grund­schule getrof­fe­nen Empfehlung — ger­ade auch im Blick auf das inzwis­chen auf acht Jahre verkürzte Gym­na­si­um — möglich sein müssen. Die Durch­läs­sigkeit zwis­chen den Schu­larten in den Klassen­stufen 5 und 6 und auch danach muss unbe­d­ingt gewährleis­tet sein, um auch Spä­ten­twick­lern einen Wech­sel ihres Bil­dungsweges zu ermöglichen.

Der generelle Verzicht auf eine Schulempfehlung hat aus Sicht des Philolo­gen­ver­ban­des nicht nur einen Andrang von Schülern auf die Gym­nasien in den größeren Städten zur Folge, son­dern wirkt sich auch auf das Über­gangsver­hal­ten in ländlichen Gebi­eten aus, wo Eltern ihre Kinder trotz Gym­nasialempfehlung zunehmend auf die Realschule schick­en. “Diese Trends wür­den sich ohne Grund­schulempfehlung ver­stärken. “Begabung, Leis­tungs­fähigkeit, Arbeitsver­hal­ten und Entwick­lungs­stand des Kindes sind wichtige Kri­te­rien, um nach der Grund­schule eine dif­feren­zierte Förderung und Forderung in der für das Kind geeigneten Schu­lart zu gewährleis­ten; für eine Ver­längerung der Grund­schulzeit beste­ht bei ein­er zu verbessern­den Durch­läs­sigkeit zwis­chen den Schu­larten kein Anlass; im Übri­gen plädiert der Philolo­gen­ver­band für ein verpflich­t­en­des Vorschul­jahr, so der PhV-Lan­desvor­sitzende Wurster.

Der Philolo­gen­ver­band erin­nert daran, dass Erziehungs­berechtigte, die mit der Grund­schulempfehlung nicht übere­in­stim­men, ihr Kind an einem beson­deren Beratungsver­fahren teil­nehmen lassen kön­nen. Unter Berück­sich­ti­gung der Ergeb­nisse des beson­deren Beratungsver­fahrens spricht die Klassenkon­ferenz zusam­men mit der Beratungslehrkraft eine gemein­same Bil­dungsempfehlung aus. Entspricht auch diese “gemein­same Bil­dungsempfehlung” nicht den Vorstel­lun­gen der Eltern, haben diese die Möglichkeit, ihr Kind an ein­er Auf­nah­meprü­fung teil­nehmen zu lassen.

www.phv-bw.de

Down­loads:
Pressemit­teilung als Word-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Karl-Heinz Wurster

 

 

 

 

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