Auf eine Grundschulempfehlung sollte nicht verzichtet werden
16. Januar 2008
16.01.2008 / 1811 — 04–08
Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW):
Auf eine Grundschulempfehlung sollte nicht verzichtet werden
Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW), Verband der Lehrerinnen und Lehrer an den Gymnasien, sieht in den jüngsten Forderungen nach einer Abschaffung der Grundschulempfehlung keine Alternative für ein gerechteres und dem Leistungsstand des Kindes entsprechendes Übergangsverfahren auf die weiterführende Schulart. “Das in Baden-Württemberg gängige Aufnahmeverfahren unterstützt, wie es in der geltenden Verwaltungsvorschrift heißt, Eltern und Schüler bei der Wahl einer auf der Grundschule aufbauenden weiterführenden Schulart”, so der Landesvorsitzende des Philologenverbandes, Karl-Heinz Wurster, mit dem Hinweis: “Auf eine Grundschulempfehlung sollte also nicht verzichtet werden.” Der Philologenverband räumt zugleich ein, dass im Verlauf der weiteren Schullaufbahn Korrekturen an der durch die Grundschule getroffenen Empfehlung — gerade auch im Blick auf das inzwischen auf acht Jahre verkürzte Gymnasium — möglich sein müssen. Die Durchlässigkeit zwischen den Schularten in den Klassenstufen 5 und 6 und auch danach muss unbedingt gewährleistet sein, um auch Spätentwicklern einen Wechsel ihres Bildungsweges zu ermöglichen.
Der generelle Verzicht auf eine Schulempfehlung hat aus Sicht des Philologenverbandes nicht nur einen Andrang von Schülern auf die Gymnasien in den größeren Städten zur Folge, sondern wirkt sich auch auf das Übergangsverhalten in ländlichen Gebieten aus, wo Eltern ihre Kinder trotz Gymnasialempfehlung zunehmend auf die Realschule schicken. “Diese Trends würden sich ohne Grundschulempfehlung verstärken. “Begabung, Leistungsfähigkeit, Arbeitsverhalten und Entwicklungsstand des Kindes sind wichtige Kriterien, um nach der Grundschule eine differenzierte Förderung und Forderung in der für das Kind geeigneten Schulart zu gewährleisten; für eine Verlängerung der Grundschulzeit besteht bei einer zu verbessernden Durchlässigkeit zwischen den Schularten kein Anlass; im Übrigen plädiert der Philologenverband für ein verpflichtendes Vorschuljahr, so der PhV-Landesvorsitzende Wurster.
Der Philologenverband erinnert daran, dass Erziehungsberechtigte, die mit der Grundschulempfehlung nicht übereinstimmen, ihr Kind an einem besonderen Beratungsverfahren teilnehmen lassen können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des besonderen Beratungsverfahrens spricht die Klassenkonferenz zusammen mit der Beratungslehrkraft eine gemeinsame Bildungsempfehlung aus. Entspricht auch diese “gemeinsame Bildungsempfehlung” nicht den Vorstellungen der Eltern, haben diese die Möglichkeit, ihr Kind an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen zu lassen.
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Bild des PhV BW-Vorsitzenden Karl-Heinz Wurster