Die Abschaffung der Lernmittelverordnung muss gut überlegt sein und darf nicht unter Sparaspekten erfolgen
10. März 2005
10.3.2005 / 1811 — 05–05
Stellungnahme des Philologenverbands Baden-Württemberg zum Vorstoß des Städtetags, die Lernmittelverordnung abzuschaffen
Die Abschaffung der Lernmittelverordnung muss gut überlegt sein und darf nicht unter Sparaspekten erfolgen
„Wenn es darum geht, Schulen vom Ballast der Bürokratie zu befreien, damit sie sich stärker auf das Kerngeschäft konzentrieren können, dann finden Änderungen der Lernmittelverordnung unsere Unterstützung; das darf aber nicht dazu führen, dass im laufenden Schulreformprozess Gelder gestrichen werden, die für neue Bücher und Literatur, aber auch für wichtige Lernmittel in allen Fächern dringend gebraucht werden“, so der Landesvorsitzende des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV), Karl-Heinz Wurster, in einer Stellungnahme zu den Vorschlägen des Städtetags, die Lernmittelverordnung abzuschaffen.
Der Philologenverband gibt dem Bildungsreferenten des Städtetages zwar Recht, wenn dieser sagt, dass Schulen am besten selbst wissen, welche Lehrbücher, Themenhefte oder Arbeitsbücher gerade benötigt werden, doch befürchtet er, dass damit Sparziele verfolgt und die Ausgaben für Lehrmittel erheblich gesenkt werden sollen. Die Selbstverwaltung an den Schulen kann letztlich auch für Spannungen an den Schulen sorgen. Wurster: „Denkbar im schlechten Sinne sind Verteilungskämpfe der Gelder an den Schulen und ein Gerangel um Mittel in den Fachschaften. Es muss klar geregelt sein, welche Gelder welchem Fach tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Es sei nicht im Sinne des Verbandes, dass einige Fächer stets von Zuwendungen profitieren, während andere Fächer stets das Nachsehen haben.
Wurster: „Sicher kann man darüber nachdenken, an welchen Stellen gespart werden kann, wo an der derzeitig gültigen Lernmittelverordnung aufgrund der Schulentwicklungsprozesse mögliche Anpassungen sinnvoll sind, doch darf Bildung nicht am Geld scheitern.“
Denkbar ist in diesem Zusammenhang für den PhV auch eine „modifizierte“ Lernmittelfreiheit“, wonach nicht alle Kosten von den Kommunen bzw. vom Land übernommen werden müssen. Arbeitshefte / Workbooks, Atlanten und Lexika könnten beispielsweise selbst angeschafft werden. Wurster: „Dadurch werden Schüler zu mehr Verantwortung und zum sorgfältigen Umgang mit Lernmaterialien erzogen.“ Das habe dann auch pädagogischen Wert.