Wie gut, dass es Beamte gibt!

14. Februar 2006

14.2.2006 / 1811 — 07–06

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW):

„Wie gut, dass es Beamte gibt!“

  • Streiks im Öffentlichen Dienst beweisen Notwendigkeit des Beamten­sta­tus für Lehrer
  • Für beamtete Lehrer gilt: Kein Streikrecht und seit 2003 die 41-Stun­den-Woche!

„Angesichts der jüng­sten Streik­welle des öffentlichen Dien­stes sollte allen, die immer wieder eine Abschaf­fung des Beamten­sta­tus für Lehrer gefordert haben, endlich klar gewor­den sein, dass Lehrer Beamte sein und bleiben müssen; denn beamtete Lehrer haben kein Streikrecht und sind somit beste Garan­ten für einen auch in schwieri­gen Zeit­en funk­tion­ieren­den Schul­be­trieb“, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, mit dem Hin­weis, dass Beamte des Lan­des Baden-Würt­tem­berg und somit auch alle Lehrer bere­its seit 2003 eine 41 Stun­den-Woche haben. Beamte wür­den nicht streiken, daher laufe in den Schulen, im Gegen­satz zu KiTas und anderen schulis­chen Ein­rich­tun­gen, die jet­zt durch Angestellte bestreikt wer­den, der Unter­richt rei­bungs­los weit­er.

Wenn Min­is­ter­präsi­dent Gün­ther Oet­tinger jet­zt Zugeständ­nisse beim Urlaubs- und Wei­h­nachts­geld „andenkt“, dann sorge das bei den Beamten des Lan­des für starke Ver­wun­derung. Wurster: „Urlaubs- und Wei­h­nachts­geld wurde uns schon längst gestrichen bzw. drastisch gekürzt; und statt Arbeit­ser­le­ichterun­gen zu schaf­fen, wurde bei den Gym­nasiallehrern die Unter­richtsverpflich­tung erhöht und die Alterser­mäßi­gung bei 55- bis 59-Jähri­gen gestrichen.“

Neben Polizei und Jus­tiz müssen nach Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­ban­des, der die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an Gym­nasien ver­tritt, auch die Schulen streik­freie Räume bleiben und deshalb Lehrer Beamte sein. Das bedeute aber auch, dass Beamten nicht Rechte weggenom­men und zugle­ich weit­ere Pflicht­en von ihnen einge­fordert wer­den.

In Artikel 7 (1) des Grundge­set­zes heißt es: „Das gesamte Schul­we­sen ste­ht unter der Auf­sicht des Staates.“ Wurster: „Der Staat trägt also die Ver­ant­wor­tung, die er allerd­ings nur erfol­gre­ich wahrnehmen kann, wenn Schulen von Streiks ausgenom­men bleiben.“

Auch das spricht nach Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­ban­des für die Notwendigkeit des Beamten­sta­tus für Lehrer: Die Kol­legin­nen und Kol­le­gen an den Schulen schreiben Empfehlun­gen, vergeben Zeug­nisse und  ergreifen Diszi­pli­n­ar­maß­nah­men bis hin zum Schu­lauss­chluss.

Von mehreren Lan­des­fi­nanzmin­is­tern und wis­senschaftlichen Insti­tu­tio­nen wurde im Übri­gen Fol­gen­des nachgewiesen: Die Kosten für Beamte — ein­schließlich der Ver­sorgungskosten — fall­en in  a l l e n  Lauf­bah­n­grup­pen (also a u c h  bei den Lehrern!) gün­stiger aus als für Angestellte.

PhV-Lan­desvor­sitzen­der Wurster abschließend: „Wer die Abschaf­fung des Beamten­sta­tus für Lehrer fordert, der soll sich auch über­legen, wo Schulkinder bleiben sollen, wenn die Schulen bestreikt wer­den.“

 

 

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